Hallo, hier ein Auszug von der Nachricht über QS
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über die Neuerungen bzw. Änderungen im QS-System zum 01.01.2012 informieren:
Betreuungsvertrag mit dem Hoftierarzt:
Bitte achten Sie darauf, dass Ihnen die aktuelle Fassung mit den Regelungen der Bestandsbetreuung vorliegt. Veraltete Verträge sind nicht mehr zulässig (Musterformular unter
www.qualifood.de)
Notstromaggregat, Alarmanlage:
In Ställen, in denen bei Stromausfall keine ausreichende Belüftung oder Versorgung der Tiere mit Futter und Wasser gewährleistet ist, muss ein Notstromaggregat bereitstehen. Zudem muss bei Ausfall der Lüftungsanlage eine Ersatzvorrichtung bereitstehen bzw. eine Alarmanlage zur Meldung vorhanden sein. Dies gilt nur für strombetriebene Anlagen, die hauptsächlich in der Schweineproduktion eingesetzt werden.
Beachten Sie bitte, dass dieser Punkt ab 2012 bei Nichterfüllung zum Nichtbestehen und somit zum Ausschluss aus dem Programm führt.
Futtermittelbezug:
Um eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von losen Mischfuttermitteln zu gewährleisten, werden mit einer Übergangsfrist bis 2013 die Betriebsnummern der zu beliefernden Betriebe auf dem Lieferschein bzw. Rechnung ausgewiesen. Dies bedeutet, dass Ihr Lieferant Ihre Balis-/Betriebsnummer erfassen muss, um diese bei den Lieferungen an Sie auszuweisen. Achten Sie bitte darauf, dass bei allen Lieferungen von losen Mischfuttermitteln (keine gesackte Ware) Ihre Balisnummer vermerkt ist.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter
www.qualifood.de oder
www.q-s.de.
Mit freundlichen Grüßen