Autor Thema: Frage zur "Bäuerinnen-Rente"  (Gelesen 5429 mal)

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Frage zur "Bäuerinnen-Rente"
« am: 20.10.10, 22:22 »

Wie ist das, wenn man "nur" sechs Jahre lang in die Alterskasse eingezahlt hat?
Hat man dann tatsächlich keinerlei Anspruch daraus? 

Ist die eingezahlte Summe dieser Jahre damit praktisch "verloren"?   ???


lieben Gruß
Reserl



Manchmal ist es ein großes Glück,
nicht zu bekommen, was man haben will.

Offline klara

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Re: Frage zur "Bäuerinnen-Rente"
« Antwort #1 am: 20.10.10, 23:03 »
Reserl,
wenn Du´s genau wissen willst, ruf doch bei der Alterskasse an. Da wird Dir geholfen.
 Würde mich aber auch interessieren.
LG Klara
Carpe diem,nutze den Tag

Mogli

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Re: Frage zur "Bäuerinnen-Rente"
« Antwort #2 am: 21.10.10, 09:05 »
Hm, eigentlich ist die "Anwartschaft" 5 Jahre. Aber ich würde um sicher zu sein auch bei denen anrufen.
Diese Pflichtversicherung gehört meiner Meinung wegen zuviel Aufwand für uns Landwirte in eine andere Versicherungsgruppe integriert. Sie ist ja nur für selbständige und ihre Familienangehörige zuständig. In meiner Kinderzeit waren wir auch beider AOK. Wenn ich die Beiträge für uns Göga, mich und Sohn (GbR) ansehe könnten wir uns eine komfortable Rentenversicherung leisten. So bekommt Göga in 3 Jahren monatlich 312.-€ ! Soviel zahlt er zur Zeit ein. :( LG Helga

Offline Meli

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Re: Frage zur "Bäuerinnen-Rente"
« Antwort #3 am: 21.10.10, 19:26 »
Hallo

Was ich noch ungerechter finde ist das uns älteren Landwirtsfrauen die Kinderjahre nicht angerechnet werden.
haben wir denn keine Kinder großgezogen,sogar mit Doppel-Belastung ,Betrieb und Kinder Haushalt Schule.
Wo ist da dei Gleichstellung?
Ich war von der Schule ab nur zu hause. Habe die Berufsschule besucht und danach noch Küche bei den Nonnen. Eingezahlt in die Rentenversicherung hat niemand. Die heiratet demnächst doch und dann ist sie ja versorgt. So habe ich 29 Jahre Alterskasse zusammen.
Ich habe mich darum noch 3 Jahre bei meinem Sohn anstellen lasssen und in die normale Rentenversicherung eingezahlt. So habe ich nun dort 3 Jahre mit den 3 Kindern also 6 Jahre. Mal schaun ob ich davon mal nutzen habe?

Gruß
Mechtild
bis zum nächsten mal
Melli

Mogli

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Re: Frage zur "Bäuerinnen-Rente"
« Antwort #4 am: 21.10.10, 20:41 »
Das geht mir nicht besser. Damals war auch in der (Familien)-Lehre noch keine Beitragspflicht. Meine Schwester ist 3 Jahre jünger, die hat mit 2 Kindern ihre 5 Jahre voll. Ich werde freiwillig nachzahlen müssen. :-\ Helga

Offline Meli

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Re: Frage zur "Bäuerinnen-Rente"
« Antwort #5 am: 22.10.10, 10:02 »
Was mich so äregrt ist dass andere Rentenkasssen die Kinderzeiten zurechnet nur die Alterskasse nicht. Sind wir in einer rentenkasse zweiter Klasse.
Mechtild
bis zum nächsten mal
Melli

Offline reserlTopic starter

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Re: Frage zur "Bäuerinnen-Rente"
« Antwort #6 am: 25.11.10, 17:42 »

Wie ist das, wenn man "nur" sechs Jahre lang in die Alterskasse eingezahlt hat?
Hat man dann tatsächlich keinerlei Anspruch daraus? 

Ist die eingezahlte Summe dieser Jahre damit praktisch "verloren"?   ???





Die LAK Baden-Württemberg hat mir zu dieser Frage ausführlich geantwortet und ich habe die freundliche Genehmigung bekommen, diese Antwort hier im Forum zu veröffentlichen.

Besonders wird aber darauf hingewiesen, dass die Ausführungen zur Anrechnung auf die Wartezeit ausschließlich auf Ehegatten von Landwirten zutreffen.
Bei Landwirten ist eine Anrechnung auf die Wartezeit während der Zeit einer Befreiung von der Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse nicht möglich.
 
Rechtsverbindliche Auskünfte  können ausschließlich von den Landwirtschaftlichen Alterskassen erteilt werden.

Zitat

 Sehr geehrte Frau Fisch,
 
Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Unternehmer, deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige erhalten auf Antrag eine Regelaltersrente, wenn sie

·         die Regelaltersgrenze erreicht,

·         die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt und

·         das Unternehmen abgegeben haben.

 

Eine Abgabe des Unternehmens wird bei einer Rente an mitarbeitende Familienangehörige nicht gefordert. Diese dürfen jedoch nicht Unternehmer sein.

 

Auf die Wartezeit werden Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge, die  zu einer Alterskasse gezahlt worden sind, angerechnet. Wird mit diesen Zeiten die Wartezeit nicht erfüllt, können auch folgende Zeiten angerechnet werden:

 

·         Pflichtbeitragszeiten zu einem Träger der Deutschen Rentenversicherung,

·         Zeiten einer Versicherungsfreiheit in der Deutschen Rentenversicherung, z. B. als Beamter, Richter, Berufs- oder Zeitsoldat sowie sonstige beamtenähnlich gesicherte Personen,

·         Zeiten einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung, z. B. als Angestellte und selbständig Tätige, die einer berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören; Lehrer und Erzieher an privaten Schulen, falls eine beamtenähnliche Absicherung besteht,

·         bestimmte ausländische Zeiten nach über- und zwischenstaatlichem Recht.

 

Zeiten aus diesen Vorsorgesystemen können nicht angerechnet werden, wenn für diese Zeiten bereits Beiträge zu einer Alterskasse gezahlt sind oder der Unternehmer von der Versicherungspflicht zur Alterskasse befreit war.

 Beiträge als Unternehmer oder Weiterversicherter zu einer Alterskasse, die für Zeiten vor dem 1.1.1995 gezahlt wurden, werden auf die Wartezeit nur angerechnet, wenn sie in der Regel bis zum 31.12.1994 lückenlos gezahlt wurden.

 

In dem von Ihnen geschilderten Fall liegen 6 Beitragsjahre zur Landwirtschaftlichen Alterskasse vor. Die Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren ist nach den oben geschilderten Voraussetzungen jedoch durchaus möglich. Die eingezahlten Beiträge sind demnach voraussichtlich nicht verloren.

 

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, so rufen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Cramer

Landwirtschaftliche Alterskasse
Baden-Württemberg
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lieben Gruß
Reserl



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