Autor Thema: Cross Compliance - Kontrolle  (Gelesen 52359 mal)

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Offline Doro

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Re: Cross Compliance - Kontrolle
« Antwort #45 am: 15.05.06, 11:49 »
Hallo,

ich hatte gerade eine unangemeldete CC Kontrolle. Dauerte knapp 2 Stunden, alles in Ordnung. :D
Es grüßt Doro

,,Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling. ,,Sonnenschein, Freiheit und eine kleine Blume muss man haben".

Offline Gerda

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Re: Cross Compliance - Kontrolle
« Antwort #46 am: 15.05.06, 12:39 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu den Kontrollen. Falls jemand unangemeldet vor der Tür steht, kann ich den abweisen, mit der Bitte wiederzukommen, wenn mein Mann zu Hause ist? Bin ja offiziell kein Betriebsleiter, sondern nur mithelfendes Familienmitglied?
Grüße von Gerda

Offline Beate Mahr

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Re: Cross Compliance - Kontrolle
« Antwort #47 am: 15.05.06, 13:01 »
Hallo

ich würde es nicht darauf anlegen ...

Wir hatten am Donnerstag CC Kontrolle der VVO ( Kein Wunder nach der Sicherstellung der Hochlandrinder  >:(  )
Es müßen alle Tierhalter dran glauben

Der Kontrolleur hatte die ** neusten Fragebogen ** mit ...
und was da alles abgefragt wird  :-X u.a. auch

Kontrolle => angemeldet - unangemeldet
Prüfung => abgelehnt -  zugelassen

8 Seiten nur für die Schweine ...
Ohrmarken - Schutzanzug / Überschuhe - HIT Meldeliste -Tierseuchenmeldung - Bestandsbuch - Medikamentenschrank - Stall - Licht - Futtermittel - Stroh ... usw.

Dann 10 Seiten für die Rinder
Rinder einzeln die Nr. aufschreiben - Ohrmarke - Futter - Stall - Dokumente - siehe oben ...........
dann abgleich mit HIT Ausdruck - Bestandsliste

Das erste mal, dass wir ein Protokoll von einer Kontrolle bekommen haben


Gruß
Beate
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© Ernst R. Hauschka

Offline martina

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Re: Cross Compliance - Kontrolle
« Antwort #48 am: 15.05.06, 13:55 »
Hallo Beate,

Protokoll einer Prüfung hab ich auch noch nicht bekommen, ist aber
eigentlich ja gut, dann hat man schwarz auf weiß, was verbessert werden sollte, oder?

Tierprüfungen brauchen grundsätzlich nicht angekündigt werden, weil man ja sonst Zeit hätte, die nicht-gemeldeten-Tiere vom Betrieb zu bringen. Solche Tiere hat ja aber keiner, oder?
Bei unserer letzten Prüfung hat der gute Mann 60 Minuten vorher angerufen, dass er kommt, damit auch jemand da ist. Schließlich wollen die auch nicht von Pontius zu Pilatus fahren und dann immer vor verschlossener Tür stehen. In so einem Fall hat man dann auch Zeit, etwaige Termine zu verschieben.

Ich habe mal eine Tierprüfung abgelehnt vor 7 Jahren. Göga war beim Rübenfahren (Stau vor Zuckerfabrik), ich kam gerade vom Tischdienst aus dem Kiga, da standen sie vor der Tür. Papierkram wäre kein Thema gewesen, nur im Stall wußte ich nicht Bescheid. Ich hab den Prüfern angeboten, 2 Stunden zu warten, solange dauerte es, wenn mein Mann nach sofortigem Telefonat gekommen wäre. Warten hätten die 2 sowieso müssen, denn Nr. 3 war gerade mal ein knappes halbes Jahr und schrie lautstark nach seiner Mama zum Mittagessen. Beim Stillen wollten sie mir dann doch nicht zugucken 8) und haben sich großzügigerweise bereit erklärt am nächsten Tag noch mal zu kommen, dass mein Mann dann da sei.

Anschließend hab ich mich auf einer Infoveranstaltung der LWK schlau gefragt, wie das denn sei mit dem Zulassen einer Kontrolle, wenn der Betriebsleiter nicht da ist. Klare Aussage: Der Betriebsleiter muss bei der Kontrolle anwesend sein, oder eine von ihm bevollmächtigte Person.

Es geht also nicht, dass die Kontrolleure warten, bis Betriebsleiter samt Frau vom Hof sind und dann nur im Beisein von den Kindern oder (dementen) Alternteilern da Kontrolle machen. Es sei auch unzutbar, jetzt z.B. einen wichtigen Artzbesuch o.ä. absagen zu müssen, wegen der Kontrolle. Kann ja vorkommen, dass Mann nicht da ist und Frau grad dabei, Kind mit Fieberkrampf ins Auto verfrachtet und in dem Moment kommen die Prüfer... 5 min. später wäre Frau ja auch weg gewesen und die hätte nicht prüfen können ::) Sowas ist dann aber Auslegungssache des Prüfers.

In Elenas Fall wird es darauf ankommen, ob sie eine Vollmacht ihres Mannes hat, z.b. um im Amt die Förderanträge zu unterschreiben usw. Wenn sie diese hat, wird sie die Kontrolle nur unter wichtigen Gründen absagen können.

Offline Gerda

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Re: Cross Compliance - Kontrolle
« Antwort #49 am: 15.05.06, 20:39 »
Hallo,

bin wieder da.
Meine Frage war hauptsächlich theoretischer Natur. Tierkontrollen ( vom RP, wegen Impfgenehmigung)  habe ich auch schon hinter mir und ohne besondere Beanstandungen über die Bühne gebracht.
Ich sehe auch immer zu, daß ich Bestandsregister und Arzneimittelabgabe auf dem neuesten Stand habe.
Es geht mir eigentlich darum, ob es rechtens ist, eine Betriebsprüfung in Abwesenheit des Betriebsleiters durchzuführen.
Offiziell trete ich aus den verschiedensten Gründen nicht in Erscheinung.
Grüße von Gerda

Offline Beate Mahr

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Re: Cross Compliance - Kontrolle
« Antwort #50 am: 15.05.06, 22:00 »

Offiziell trete ich aus den verschiedensten Gründen nicht in Erscheinung.


Hallo

grins ... ist bei uns auch so ... nochmehrgrins ...

Nur wenn ich GöGa die Ordner in die Hand drücken würde bei einer Kontrolle ...
wär das Chaos perfekt  ::)  :o  ;D
Also trabe ich da immer schön mit ... immer alle Papiere an der Hand ...
und der Betriebsleiter darf dann unterschreiben was ich verbrochen hab    

Liebe Grüße
Beate
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Offline Beate Mahr

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Re: Cross Compliance - Kontrolle
« Antwort #51 am: 16.08.06, 13:05 »
Hallo

ich habe den Thread >> CC und Folgen teilweise gelesen ... alles etwas querbeet ...  :-\

Deshalb hier noch mal ein paar Anmerkungen zum Thema Croos Compliance Kontrolle

Ich habe schon öfter gesagt, dass es  Unterschiede zwischen CC  und Fachrecht gibt.

Als Beispiel nochmal Pflanzenschutz

Die CC Kontrolle ( laut Checkliste Hessen Seite 3 unten ) prüft

2. Lagerstätten

2.1 Lagerung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
�� getrennt von Lebens- und Futtermitteln
�� kein direkter oder indirekter Eintrag von chemischen Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser

Eine fachrechtliche Kontrolle in Hessen
durch die Abteilung V: Ländlicher Raum, Natur- und Verbraucherschutz des RP Giessen ( als zuständige oberste Behörde )
stellt viel höhere Anforderungen was die Lagerstätte angeht ...
dort wird u.a. auch der Warnhinweis
"Pflanzenschutzmittel - Unbefugten ist der Zutritt verboten"  gefordert

Im Merkblatt Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
könnt ihr die fachrechtlichen Grundlagen - Gesetze ( Seite 6 ) nachlesen.

wichtigste Gesetzliche Grundlagen:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html
- Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html
- Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (SachkundeV) www.bvl.bund.de
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html
- Hessisches Wassergesetz (HWG) www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/landesgesetze/uebersicht.htm
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe - Anlage-verordnung (VAwS) www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/landesgesetze/uebersicht.htm
- Technische Regeln f. Gefahrstoffe TRGS 514 www.baua.de/prax/index.htm
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html
- Bundesimmissionsschutzgesetz u. -verordnungen (BImSchG, BImSchV)

Fakt ist allerdings, dass ein Verstoß gegen das Fachrecht ( Ordnungswidrigkeit => Bußgeld ) eine Sanktion nach sich zieht
Bis es zu einen Owi kommt, muß man schon einiges verbockt haben ...
da liegt dann schon ein handfester ( berechtigter )  Grund vor ...

Wie gesagt ... das ist mein Kenntnisstand

Gruß
Beate
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Offline Pierette

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Re: Cross Compliance - Kontrolle
« Antwort #52 am: 12.11.06, 07:44 »
Guten Morgen!
Wir hatten am Freitag unsere 3. CC-relevante Kontrolle innerhalb der letzten 3 Monate.
Milchvieh, reiner Grünland- und Extensivierungsbetrieb in NRW.

Es waren da im Spätsommer: 1. LK Bonn : Flächenkontrolle, Dünge-VO, Überprüfung der VE (wegen Extensivierung) - keine Beanstandungen.

2. Am Mi letzter Woche die Untere Wasserbehörde. Kamen mit unseren Luftbildern, um die Landschaftselemente zu überprüfen: " Ob die Vögel auch ihren Platz behalten". Wir haben aber nie LE beantragt. Lediglich ein kurzer Blick auf die Tankstelle, keine Überprüfung von Gülleentnahme, Siloplätzen. Das wird sicher noch eine extra Kontrolle geben.

3. Am Freitag Vet-amt. Fazit  dieser Kontrolle: Keine Schlampereien mit Ohrmarken und Tierpässen! Bestandsbuch muss tipptopp in Ordnung sein! Datenbank ebenso, Meldefristen unbedingt einhalten! 
Es gab ein Problem mit einem Kalb, das verendet war.  Der LKV sagt, Kalb nicht in HIT anmelden, Kammerberater sagt: anmelden und von der Tierkörperbeseit. abmelden lassen. Hatte dieses Kalb noch in der Hit-Liste stehen. Konsequenz: 1% Abzug. Mit der Begründung: Bei Ihnen war ja sonst alles in Ordnung, wie sieht es denn mit Ihren Meldfristen aus? Die Kontrolleurin zog eine Übersicht mit aus der Tasche, die belegte, dass ich im guten Rahmen mit den Fristen lag.
Gegen die Sanktion werde ich aus Prinzip Widerspruch einlegen, verstand die Dame vom Vet-Amt auch.

Ich wollte diese Erfahrung nur eben an alle, die es interessiert weitergeben.

Einen schönen Sonntag an alle!
Ein Tier, das nicht klettern kann, sollte sein Geld nicht einem Affen anvertrauen (aus Afrika)

Offline Pierette

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Re: Cross Compliance - Kontrolle
« Antwort #53 am: 12.11.06, 07:47 »
Nachtrag:
Ab kommenden Jahr wird dann die Tierhaltung überprüft
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Offline Jochen

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Re: Cross Compliance - Kontrolle
« Antwort #54 am: 08.12.06, 20:15 »
Aus ziemlich verlässlicher Quelle habe ich folgendes vernommen:

CC Kontrollen finden EU-weit bis jetzt nur in Deutschland und irgendeinem skandinavischen Land statt.....

Wir sind wioeder mal die Dümmsten ::)

Offline Luetten

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Re: Cross Compliance - Kontrolle
« Antwort #55 am: 08.12.06, 20:26 »
@Jochen, als ich in Frankreich war sagte mir einer: die dummen Deutschen zahlen für Alle!
LG Petra
Man sollte nie mit vollem Mund über Bauern schimpfen!

Offline Pierette

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Re: Cross Compliance - Kontrolle
« Antwort #56 am: 09.12.06, 07:29 »
@ Petra, genau dieser Gedanke schoss mir gestern durch den Kopf >:(, als ich gestern die Bemerkung von Jochen las.
Ich möchte mal wissen, wie all die Richtlinien in Rumänien oder Bulgarien umgesetzt und überprüft werden!
Dafür dürfen wir sicher bald Dokumentationen sehen, die über die Zerstörung der kleinbäuerlichen Strukturen in diesen Ländern berichten.
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Offline Katharina

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Re: Cross Compliance - Kontrolle
« Antwort #57 am: 13.06.07, 22:18 »
Bei unserer letzten Sitzung im Bildungsausschuss der LWK ging es darum, dass Auszubildende den Sachkundenachweis im Pflanzenschutz mit Abschluss der Lehrzeit erhalten.

Laut CC gibt es aber Sanktionen, wenn man ohne Sachkundenachweis PSM ausbringt.

Nun wurde das rechtlich geklärt:


Auszubildende verfügen bei nachgewiesenem Ausbildungsstand über Sachkunde im Pflanzenschutz

31.05.2007 In der Frage, ob es in landwirtschaftlichen Betrieben zulässig ist, Pflanzenschutzmittel durch Auszubildende anwenden zu lassen, hat jetzt eine Intervention der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz beim zuständigen Ministerium für Landwirtschaft und Weinbau Klarheit herbeigeführt. Bei nachgewiesenem Ausbildungsstand wird der Kontrolltatbestand "Sachkunde im Pflanzenschutz" im Rahmen von Cross Compliance als vorhanden anerkannt.

Nachdem behördlicherseits die Auffassung vertreten worden war, die Mindestanforderung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sei das Zertifikat einer landwirtschaftlichen Abschlussprüfung, mussten Ausbildungsbetriebe finanzielle Nachteile befürchten. Demnach sollte es grundsätzlich und ausnahmslos unzulässig sein, Auszubildende, auch solche im dritten Ausbildungsjahr und nach vorheriger Anleitung durch den Ausbilder, solche Mittel ausbringen zu lassen. Da Zuwiderhandlung im Fall von Cross-Compliance-Kontrollen als relevanter Verstoß gewertet werden sollen, erhielt die Frage für landwirtschaftliche Ausbildungsbetriebe zentrale Bedeutung.

Nach Rechtsauffassung der Landwirtschaftskammer hat dagegen der Gesetzgeber die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch Auszubildende dahingehend geregelt, dass im konkreten Fall nicht der Auszubildende, sondern die Person, die den Auszubildenden anleitet oder beaufsichtigt, den Sachkundenachweis zu erbringen hat. Daraus ergebe sich zwingend, dass der Azubi nach entsprechender Anleitung und unter Beaufsichtigung hier auch selbständig handeln kann, ohne damit einen Verstoß gegen Pflanzenschutzgesetz und Cross Compliance auszulösen. Dieser Auffassung hat sich jetzt auch das Ministerium angeschlossen und darauf hingewiesen, dass der Auszubildende per Berichtsheft einen Ausbildungsnachweis führen muss. Unter dieser Voraussetzung gilt Sachkunde auch hinsichtlich Cross Compliance als gegeben und ist das Drohen finanzieller Nachteile vom Tisch.

Quelle:
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
http://www.lwk.eu/
Liebe Grüße
von Uta (Katharina)

   Glück findest du nicht, wenn du es suchst,
   sondern wenn du zulässt, dass es dich findet

Offline Paula73

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Re: Cross Compliance - Kontrolle
« Antwort #58 am: 09.09.11, 16:38 »
Hallo

Hat jemand einen aktuellen Link zu einer CC- Chekliste, nun hat es uns auch mal wieder erwischt  :-\.
Eigentlich ist alles OK, aber meist kommt irgendeine Überraschung daher an die man vorher nicht gedacht hat, bzw. die gerade wieder neu ist.

Gruß Paula

Offline amazone

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Re: Cross Compliance - Kontrolle
« Antwort #59 am: 09.09.11, 17:26 »
guck mal hier: http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/11030/

da ist auch eine checkliste... und eben die elendig lange broschüre.
Beste Grüße von
Amazone