Autor Thema: Rentensysteme in der LW in verschiedenen Ländern  (Gelesen 7583 mal)

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Offline geli.GTopic starter

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ich muss sagen - ich hätte es nie gemacht (bin heute auch 63) und meine st oder sohn werden nie zu solchen hilfen verdonnert werden (in der schweiz ist es zum glück auch anders gelöst - junior kauft uns den hof ab - spezialpreis - nach gesetz - und so sollten wir selbst für uns aufkommen können ) -
wohnrecht oder miete im stöckli werden noch in den vertrag reingenommen - aber nie was von pflege !!!

Maggie, was ist eigentlich wenn die Altenteiler in ihr Geld in all den Jahren verjubeln.... ;D  ???

Wer kommt dann in der Schweiz für die Pflege auf? Muss dann der Übernehmer wieder ran, oder auch die anderen Kinder, oder der Staat  ???
Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.
Viele Grüße von Geli

Offline mary

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Rentensysteme in der LW in verschiedenen Ländern
« Antwort #1 am: 24.01.12, 08:48 »
Hallo Maggie,
mich würde interessieren, wieviel vom Verkauf bekommt davon Vater Staat?
@all- wäre überhaupt eine sehr interessante Diskussion,
wie z.B. die Rentensysteme in den verschiedenen Ländern aufgebaut sind, ebenso die Hofübergabe,
die einen verkaufen den Hof an die Kinder, in anderen Gegenden war früher der Austrag üblich,
in Hinblick auf Krisen im Finanzmarkt sehe ich die Rentenabsicherung auch nicht mehr in einem so positiven Licht.
Und wie sich der Staat in Zukunft mit diesen Herausforderungen über Wasser halten kann, das wird spannend.
Herzliche Grüsse
maria

Offline geli.GTopic starter

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Rentensysteme in der LW in verschiedenen Ländern
« Antwort #2 am: 24.01.12, 09:24 »
Hallo Maggie,
mich würde interessieren, wieviel vom Verkauf bekommt davon Vater Staat?
@all- wäre überhaupt eine sehr interessante Diskussion,
wie z.B. die Rentensysteme in den verschiedenen Ländern aufgebaut sind, ebenso die Hofübergabe,
die einen verkaufen den Hof an die Kinder, in anderen Gegenden war früher der Austrag üblich,
in Hinblick auf Krisen im Finanzmarkt sehe ich die Rentenabsicherung auch nicht mehr in einem so positiven Licht.
Und wie sich der Staat in Zukunft mit diesen Herausforderungen über Wasser halten kann, das wird spannend.

Maria, das würde mich auch alles sehr interessieren.
Mein Mann sagt immer, wenn man genug Geld hat, dann ist das alles kein Problem. Man ist nicht auf die Kinder angewiesen und zahlt sich halt die Hilfe, die man benötigt. Oft sprechen wir dann darüber, was wäre, wenn unser Geld auf einmal nix mehr wert ist...wenn alles, was wir bisher in eine private Rente bezahlt haben, weg ist...... :o

Vielleicht kann uns dann noch der Wohnraum über Wasser halten, den wir in den letzten Jahre geschaffen haben.
Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.
Viele Grüße von Geli

doretchen

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Re: Rentensysteme in der LW in verschiedenen Ländern
« Antwort #3 am: 26.01.12, 14:36 »
Komplizierte Fragestellung? Ob wir dazu die Antworten auf die Reihe kriegen? Es fängt damit an, das selbst in Deutschland die Regelungen unterschiedlich sind. In Nordrhein-Westfalen wird meist nach Höferolle übergeben. Aber eine Höferolle gibt es nicht in allen Bundesländern. In Deutschland gibt es für die Landwirtschaft ein eigenes Steuerrecht und ein eigenes Rentensystem. Wird der Hof ganz oder teilweise aufgegeben, muss er in das andere Steuerrecht überführt werden. Dabei bleibt ca 50% beim Finanzamt. In Holland z.B. gibt es kein eigenes Steuerrecht für Landwirte, dafür ist das Pachtrecht anders. Einen Pächter kriegst du in Holland nie mehr vom Hof. Auch die Gesetze zum Erbrecht sind unterschiedlich.

Fakt ist glaube ich, es spielen so viele komplizierte Faktoren hinein, sodass Entscheidungen nur nach reiflicher Überlegung und Beratung getroffen werden können.

Offline gammi

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Re: Rentensysteme in der LW in verschiedenen Ländern
« Antwort #4 am: 26.01.12, 15:22 »
Mich würde mal interessieren wie hoch der Kaufpreis dann in der Schweiz ist und wie er festgelegt wird.
Entspricht er dem tatsächlichen Wert der Landwirtschaft? Und wenn ja, wie finanziert das dann der Nachfolger? ? ?
Enjoy the little things

Clara

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Re: Rentensysteme in der LW in verschiedenen Ländern
« Antwort #5 am: 26.01.12, 17:59 »


Wer kommt dann in der Schweiz für die Pflege auf? Muss dann der Übernehmer wieder ran, oder auch die anderen Kinder, oder der Staat  ???


Danke Geli für diesen Hinweis.

Pflege... aus meiner Sicht sind ALLE Kinder mit in der Pflicht ihren Anteil in der Pflege zu leisten. Wer es nicht in Form von Sachleistungen (Fahrdienst, monatlich wechselnder Haushaltshilfe etc.) zu leisten vermag- der zahlt halt monatlich einen festen Betrag an das Geschwister, was die Pflege leistet, damit diese sich je nach Bedarf auch Hilfe zukaufen können.

Ja, ich weiss was ich hier fordere.
Mama und Papa sind auch dankbar für diverse Hilfe und Unterstützung im Alter, denn sie taten auch einiges und manches und verzichteten auf vieles, damit es uns- ihren Kindern immer gut ging. Das eine und andere Wurstpaket oder frische Ei hätten sie auch mit Kusshand verkaufen können, statt dir und mir einzupacken...
Den Baugrund hätten sie auch verscherbeln können, statt ihren Kindern zu vermachen. Die eine und andere Mark als "Finanzspritze" oder Zuschuss für Ausbildung, die Eigentumswohnung oder das neue Auto hätten sie auch für sich und ihre Altersvorsorge nutzen können.

Und noch was... Wer heute in Fragen rund um Pflege und andere sozialen Diensten nach dem Staat schreit, der rafft wohl noch immer nicht, was die Zeiten von uns fordern.  Solidarität, Achtung, Respekt, Wertschätzung und Toleranz fängt in der Familie an.

Beste Grüße,

Anja

Offline apis

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Re: Rentensysteme in der LW in verschiedenen Ländern
« Antwort #6 am: 26.01.12, 18:28 »
Hallo Clara,

Geli fragt wer in der Schweiz....

Wie sieht denn die Hofübergabe von der rechtlichen Seite in der Schweiz und anderen Ländern aus?
Die moralische Verpflichtung der Kinder steht auf einem anderen Blatt und ist wahrscheinlich überall gleich.

Es wäre schön, wenn die Btlerinnen aus der Schweiz, Österreich und den anderen Ländern dazu schreiben.

Vielleicht sind manche Modalitäten durchaus in unser System zu integrieren.

vG  apis


Offline LunaR

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Re: Rentensysteme in der LW in verschiedenen Ländern
« Antwort #7 am: 26.01.12, 18:41 »
Das Schweizer System interessiert mich auch. Welche Ansprüche haben die weichenden Erben? Werden diese von der älteren Generation oder dem Übernehmer ausgezahlt?

Zitat
wohnrecht oder miete im stöckli werden noch in den vertrag reingenommen - aber nie was von pflege !!!

Gibt es in der Schweiz eine Pflegeversicherung?

In Deutschland wird(?) oder wurde zumindest früher jede Kleinigkeit festgelegt, angefangen damit ,wie viel Eier dem Altenteiler zustehen bis zur Grabpflege. Letzters wollte meine Mutter bei uns auch in die Erbregelung mit aufnehmen (keine LW). Ich habe es ihr ausreden können. Ich finde gerade die Grabpflege tut jemand weil er es will. Dafür braucht er keinen Vertrag. Oder er tut es nicht, weil er es nicht will. Er würde es dann auch mit Vertrag nicht tun. Ich denke, alles bis ins Kleinste zu regeln kann auch Anlass zu unnötigen Streitereien sein. Andererseits sind es dann aber auch wieder Rentenersatzleistungen zur Absicherung des Altenteilers. Werden in der Schweiz diese Tausende Einzelheiten auch vertraglich geregelt?

Ein Kaufpreis statt monatlicher Geldleistungen an den Altenteiler als alleinige Altersvorsorge oder gibt es zusätzlich noch ein staatliches Rentensystem?

Bei den Berichten unserer Schweizerinnen habe ich den Eindruck, dass durch das System des Hof(ver)kaufs zwischen den Generationen nicht so eine enge Abhängigkeit besteht. Ist das tatsächlich so?

Sorry, dass ich Euch mal wieder ein Loch in den Bauch frage  ::). Manchmal denke ich, über das Innenleben der Schweiz weiß ich weniger als über die anderen europäischen Staaten.

LG

Luna

Es ist sehr beglückend, sich mit kompetenten Menschen auszutauschen.

Ein lieber Gruß Luna


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Offline Beate Mahr

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Re: Rentensysteme in der LW in verschiedenen Ländern
« Antwort #8 am: 25.09.13, 16:06 »
Hallo

ich find grad keine passendere Box

Also ... ich habe grad gelesen, dass der Hartz-IV-Regelsatz um gut 2,3 Prozent steigen soll

So weit - so gut

Zitat

Der Regelsatz für Alleinstehende soll Anfang kommenden Jahres von 382 auf 391 Euro steigen


Wißt ihr, dass eine Witwe (Bäuerin) unter dem Erhaltsminimum lebt/leben muß ???
Ja der Witwer auch  ;) ...
Aber selbst als Ehepaar (LW) hat man weniger aus der Alterskasse als der Regelsatz

Zitat

Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft,
so erhalten sie künftig jeweils 353 Euro oder acht Euro mehr als bisher.


oder habe ich falsche Zahlen im Kopf ???

Ich würde das mal als verdeckte Altersarmut bezeichnen

Nachdenkliche Grüße
Beate

Sicher leben die AT ~~ normalerweise ~~ mietfrei am Hof ... bekommen u.U. noch ein Handgeld
aber stellt euch mal vor sie müßten davon noch Miete usw. zahlen ...

Die meisten gingen aus Scham nicht zum Amt - oder ???
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline maggie

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Re: Rentensysteme in der LW in verschiedenen Ländern
« Antwort #9 am: 25.09.13, 16:50 »
ihr habt viele fragen -
im Moment habe ich nicht soviel zeit -
wieviel steueren wir abliefern müssen kann ich euch erst (wahrscheinlich) nächstes jahr sagen, da wir auf 1.1.14 den betrieb an Florian übergeben -

nur soviel, der Kaufpreis für sohn/tochter, Neffe oder nichte ist der gesetzliche Ertragswert - das wird aus dem land- und gebäudewert errechnet -
und die Geschwister können leer ausgehen, sollte der hofnachfolger den betrieb, sagen wir mal "zu den schulden" übernehmen müssen -

der Ertragswert & 35% ist das höchste was wir mit banken belehnen können, wenn ich natürlich private Geldgeber finde, dann kann es für den Nachfolger schwierig werden -
das Inventar (Tiere und masch und vorräte) da kann "der alte" noch abzocken - so ging es uns !!!!,

also - die rente - bekommen wir auf jeden fall die selbe wie jeder andere - das Minimum ist ca. 1200.00fr. monatlich/Person (max. ca. das doppelte, aber nur für einzelpers. - Ehepaare bekommen nicht ganz das doppelte),

 auch wenn ich ein rieseneinkommen habe, davon die 11 % abgeben muss (die eine hälfte wird dem Arbeitnehmer abgezogen, die andere bezahlt der Arbeitgeber - der selbständigerwerbende hat einen etwas andern satz - je kleiner das einkommen, desto kleiner der Prozentsatz - so ab ca. 4% - etwa 9% - glaube ich),

ich bekomme nie mehr rente (bei der Pensionskasse ist das anders, da bekommst du was du bezahlt hast, entweder als rente oder das kapital !) - reicht aber nicht wenn ich eine Wohnung mieten müsste, etc. -

da wird bei uns bei der übergabe für unsere Wohnung/stöckli (das betriebseigentum ist) eine miete oder ein wohnrecht berechnet - dieses Geld wird bei der übernahme vom Verkaufspreis abgezogen -
wir sind aber eher dafür, das haus zu mieten (natürlich gilt da auch ein niedriger Mietzins als wenn ich das haus "auf dem freien markt mieten würde" -
darum bin ich auch dafür, dass der kleine (oder auch grössere unterhalt) von uns bezahlt wird -

so - für heute genug - muss zur arbeit - wir haben heute in der bibl. Jubiläum - seit 25 jahren besteht sie an diesem ort - in einem schönen grossen, hellen raum im Schulhaus - unter dem dach - vorher war sie im keller !!!
wir bieten einen apéro an - neben der normalen Öffnungszeit (18 30 bis ca. 20'00) - geht heute ev. etwas länger !!!
liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz

Offline muellerin

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Re: Rentensysteme in der LW in verschiedenen Ländern
« Antwort #10 am: 25.09.13, 18:14 »
@ Beate,

das stimmt. Pro Jahr in der LSV gibt es ca. 10 € Rente.
Sprich 40 Jahre gezahlt = 400 €.
Das ist wenig, aber, wie Du schon schreibst, ist das Altenteil dabei einkalkuliert.
Oder der Erlös aus dem Verkauf des Betriebes (falls kein Nachfolger).
Trotzdem ist das Preis-Leistungs-Verhältnis in der LSV durch die bisher gezahlten Bundesmittel (Beitragszuschüsse) wohl ein sehr Gutes. In anderen Rentenversicherungen wären deutlich höhere Beiträge fällig gewesen.

LG
Müllerin