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Digitales Erbe

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goldbach:
Ein Freund von uns verstarb im Nov. 2014 an einer Herzattacke vollkommen überraschend im Alter von 57 J.
Junggeselle mit 3 Kindern (damals 20 +18 + 10 ). Er hatte viel Geld u.a. mit Aktien gemacht und hatte sein versteuertes Geld bei  ausländischen Banken gebunkert.  So sagte er zu uns.
Niemand weiß wo das Geld liegt und die Zugangsdaten nahm er mit ins Grab.
Im Freundeskreis gab und gibt es wilde Spekulationen, wo er den Batzen Bargeld im Haus versteckt haben könnte; sein Spruch, er benötige es, dass er jederzeit ein Auto bar bezahlen kann, bleibt in unseren Ohren!
Meine Antwort damals und heute: derjenige der es findet, der wird es sich behalten und es wird niemandem fehlen!
Aus und vorbei.

martina:
Hallo Goldbach,

mir ist so etwas ja immer schleierhaft. Es muss doch irgendwo Unterlagen dazu geben? Was ich in diesem Fall schlimm finde, sind die Kinder, die evtl. in Not kommen und eigentlich durch so ein Erbe abgesichert sein sollten.


Ich habe es aber auch schon anders herum gehört. Da gibt es ein großes Aktienunternehmen, welches keine Dividenden an einen Teil der Aktionäre auszahlen kann, weil diese unbekannt verzogen/verstorben oder sonst wo geblieben sind. Und das kommt sicher nicht nur in diesem Unternehmen vor. Ich hatte auch schon einen Anruf von einem Herrn, der nicht wußte, wo das Stück Ackerland liegt, welches er von seiner Mutter geerbt hat. Leider war ich damals nicht schnell genug, um mir seine Adresse aufzuschreiben. Der ist nun auch untergetaucht und zahlt weder Realverbandsbeiträge noch anderes, ist aber für seine Pächter, die ihm die Pacht zahlen wollen, auch nicht aufzufinden. Die haben schon eine Anfrage am Einwohnermeldeamt laufen, aber da greift dann wieder der Datenschutz...

Das weicht jetzt wieder vom Thema ab, wie man mit den Beiträgen in sozialen Netzwerken umgehen soll, die man so "erbt".

Beate Mahr:
Hallo

es gibt ein passendes Urteil ... seit heute ...

BGH-Urteil:
Erben müssen Zugang auf Facebook-Konto von Verstorbenen bekommen


--- Zitat ---
Erben müssen auch Zugang auf ein Facebook-Konto bekommen.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag im Fall einer Mutter,
die nicht auf das Konto ihrer verstorbenen Tochter in dem Onlinenetzwerk zugreifen konnte.
Der Vertrag mit Facebook ist demnach Teil des Erbes der Eltern,
so dass sie kompletten Zugriff auf das Konto ihrer Tochter haben.


--- Ende Zitat ---

Gruß
Beate

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