Autor Thema: Haftung bei Fest-Umzügen  (Gelesen 3439 mal)

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Offline ErjaTopic starter

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Haftung bei Fest-Umzügen
« am: 29.04.17, 15:10 »
Hallo,

jetzt beginnt sie wieder, die Kerwe-Kirchweih-Kirtag-Zeit....
Regelmäßig gibts dann auch einen Umzug, mit bunt geschmückten Traktor-Gespannen und jeder Menge gut gelaunter (und betrunkener) Menschen dabei....

Auch bei uns gibts regelmäßig die Anfragen, ob wir fahren würden.
Ganz abgesehen davon, dass das steuerrechtlich nicht erlaubt ist (grünes Nummernschild) - wie ist das mit der Haftung, wenn was passiert???
Meines Wissens ist der Umzug an sich versichert - aber auf dem Hin- und Rückweg dürfen keine Personen auf dem Anhänger befördert werden? Und wenn doch? Und es passiert was?

Am liebsten würden wir konsequent sagen, wir fahren nicht - aber wenn dann der langjährige fleißige Helfer fragt......

Hab mich jetzt grad ne Weile durch den BT und durch Netz geklickt, aber nicht wirklich was dazu gefunden - vielleicht weiß hier jemand was über die rechtliche Lage und eventuelle Absicherungsmöglichkeiten?

Liebe Grüße,
Erja

Offline martina

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Re: Haftung bei Fest-Umzügen
« Antwort #1 am: 29.04.17, 15:13 »
Frag die Versicherung des Schleppers, ob Brauchtumsveranstaltungen mit versichert sind.

Offline gammi

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Re: Haftung bei Fest-Umzügen
« Antwort #2 am: 29.04.17, 15:29 »
Und in dem Zusammenhang auch, was genau versichert ist.
Enjoy the little things

Offline Petra2

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Re: Haftung bei Fest-Umzügen
« Antwort #3 am: 29.04.17, 17:03 »
Bei der Versicherung um Versicherungsschutz für die besagte Veranstaltung an diesem
oder jenem Tag bitten.
Diese stellt dann eine Bestätigung aus.

In der Regel hat der Veranstalter solcher Umzüge das Regelwerk vorliegen, was man wann wie darf,
wie die Wagen baulich auzusehen haben, ob und wann Personen mitgeführt werden dürfen bzw. bei uns schickt
die Versicherung ein Merkblatt mit.
Dem Veranstalter muss in der Regel eine Kopie des Fahrzeugscheins (wegen TÜV) sowie die Versicherungsbestätigung
und manchmal auch noch Fahrerangabe mit Kopie Führerschein (ob noch vorhanden 8)) abgegeben werden.
Diese Unterlagen müssen dann beim Ordnungsamt der Stadt eingereicht werden.
Wegen der ganzen Anschlagsserie sind wir in diesem Jahr an Karneval sogar am Zugweg vom Ordnungsamt kontrolliert worden.

LG
Petra2
« Letzte Änderung: 29.04.17, 17:21 von Petra2 »
Das Leben ist viel zu kurz für irgendwann.

Offline ErjaTopic starter

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Re: Haftung bei Fest-Umzügen
« Antwort #4 am: 30.04.17, 22:52 »
Hallo,

wir hatten schon mal gefragt - der Umzug ist mit versichert - aber den Hin- und Heimweg, da müßte ich nochmal fragen, gute Idee.  8)
Ich meine aber, schon gelesen zu haben, dass auf dem Weg keine Personen befördert werden dürfen - aber das kann ich ja auch fragen.

Schriftlich haben wir noch nie etwas von einem Veranstalter bekommen, auch nichts abgeben müssen - das wundert mich jetzt schon, was anderswo gefordert wird.
Meistens fragen die frühestens Freitag abends wegen fahren - da kann man nicht mehr viel erreichen.  :o ::)

Danke schon mal, und liebe Grüße,
Erja

Offline Petra2

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Re: Haftung bei Fest-Umzügen
« Antwort #5 am: 01.05.17, 07:27 »
Hallo,

hab mir gerade noch mal eine Versicherungsbestätigung rausgesucht.
Versicherungsschutz besteht einschließlich der Zu- und Abfahrt.
Da steht auf jeden Fall nur das Mitführen von Personen während der Veranstaltung.
Ein Auszug daraus:
[..] Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Teilnahme an der Veranstaltung vom zuständigen Straßenverkehrsamt/Regierungspräsidium genehmigt ist. Bauartbedingte Änderungen am Zugfahrzeug und Anhänger müssen nötigenfalls durch eine TÜV Prüfung abgenommen. Die Vorschriften der Fahrererlaubnisverordnung sind einzuhalten. [..]

Die TÜV Abnahme ist ebenfalls noch zu beachten.
Die Anmeldungen z.B. für Karneval mussten bis zum Ende des Jahres vorliegen, die Versicherung brauchte Vorlauf, deshalb machen wir dies dann
in einem Rutsch mit allen Fahrzeugen für alle möglichen Veranstaltungen, weil kurzfristig geht da garnichts.
Selbst auf einem Kirmesumzug werden diese Unterlagen hier gefordert.
Ohne jetzt eine "Welle" los treten zu wollen, würde ich trotzdem mal vorsichtig fragen.

LG
Petra2
Das Leben ist viel zu kurz für irgendwann.

Offline ErjaTopic starter

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Re: Haftung bei Fest-Umzügen
« Antwort #6 am: 01.05.17, 13:18 »
Danke!!! :-*

Besser Du trittst hier ne Welle los, als es passiert mal was und dann schlägts Wellen.....  :o

Unsern Jungs fällt das meist erst Samstag mittags ein, dass sie nen Fahrer brauchen  ::) - also werden wir uns mal schlau machen, bevor der Ernstfall eintritt.

Liebe Grüße
Erja