Es kommt wirklich drauf an, ob im Hofübergabevertrag was dazu geschrieben ist !!
Wenn nix zum Thema Pflege drinsteht oder nur "soweit zumutbar neben Familie und Betrieb", dann herrscht der von euch beschriebene Normalfall.
Dann werden alle Kinder durchgeprüft, ob sie leistungsfähig sind.
Falls nicht, tritt der Staat ein für den Rest.
Wenn aber im Vertrag drinsteht, dass der Übernehmer für die Pflege zuständig ist, dann zahlt der das Heim alleine falls er nicht lieber selber daheim pflegt.
Das kann einem Hof schon ziemlich "schädlich" sein, da ja meist Werte da sind, der Übernehmer also als leistungfähig gilt.
Deshalb schreibt ein Notar, der sich mit Landwirtschaft auskennt, diesen Pflege-Passus heute nicht mehr hinein, um die übergebenen Betriebe damit nicht zugrunde zu richten finanziell.
D.h. der Staat ist ziemlich lange nicht dran mit Mitzahlen und die Geschwister des Übernehmers ja gar nicht.
Die Freibeträge für die Hofübernehmer kenne ich aber nicht.
Wenn Wohnrecht geschrieben ist, wird dieses i.d.R. auch in Geldwert umgerechnet (da der Übernehmer dann ja theoretisch die Wohnung vermieten kann und dieses Geld nehmen um teilw. die Heimunterbringung zu zahlen
).
So habe ich das verstanden.
Margret
PS: das ist jetzt aber längst nicht mehr das ursprgl. Thema...