Autor Thema: "Betriebs- und Haushaltshilfe" im B2 Notizbuch am 9.2.2006  (Gelesen 7143 mal)

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Betriebs- und Haushaltshilfe als Thema im
„Notizbuch“ des Bayerischen Rundfunks



Angela Johanni, Betriebs- und Haushaltshilfe der LKK Franken und Oberbayern, beim Interview mit dem Bayerischen Rundfunk

Bayreuth (lsv-fob): Die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung sind bis auf wenige Unterschiede gleich. Manchmal entscheidet aber gerade der kleine Unterschied über den Fortbestand eines Betriebes. Als einziger gesetzlicher Träger gewährt die Landwirtschaftliche Sozialversicherung im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Krankheit Betriebs- und Haushaltshilfe, damit die Arbeit auf dem bäuerlichen Betrieb nicht zum Erliegen kommt. Wie wertvoll diese Hilfe im Ernstfall sein kann, zeigt der Beitrag im „BR-2 Notizbuch“ des Bayerischen Rundfunks am 9.Februar 2006 zwischen 10 und 12 Uhr über den Landwirt Horst Reuther und seine Frau Evi aus dem unterfränkischen Albertshofen bei Kitzingen. Wegen einer Operation am Unterarm mit langwierigen Folgen ist Evi Reuther zur Zeit nicht mehr in der Lage, den Sechs-Personen-Haushalt alleine zu führen oder im Betrieb mitzuhelfen.


Jede Menge Abwasch bei einem 6-Personen-Haushalt

Seitdem unterstützte Angela Johanni, eine der Betriebs- und Haushaltshilfen der Land – und forstwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) Franken und Oberbayern die Familie stundenweise. Sie sorgt dafür, dass im Betrieb alles reibungslos läuft und auch Haushalt und Kindererziehung nicht zu kurz kommen. „Wenn die Ehefrau nicht mitarbeiten kann, dann ist das für unseren Betrieb eine schlimme Sache. Vom Haushalt und den Kindern gar nicht erst zu reden“, erzählt Horst Reuther.
Die Sicherheit, von der LKK eine Haushaltshilfe zu bekommen, wenn ein solcher Ernstfall eintritt, war für Familie Reuther eine große Beruhigung. Angela Johanni ist gelernte Hauswirtschaftsmeisterin. Zuhause bewirtschaftet sie zusammen mit ihrem Ehemann selbst einen Hof. Ihren Beruf als Betriebs- und Haushaltshilfe übt sie seit vielen Jahren aus. Nach rund 150 Einsätze hat sie das nötige Quantum Flexibilität, Ruhe, Routine und Menschenkenntnis, um bei jedem Einsatz neu auf die besonderen Eigenheiten und Bedürfnisse der jeweiligen Familie und des Betriebes eingehen zu können. Vier Stunden pro Tag steht Angela Johanni Familie Reuther zur Zeit zur Verfügung. Sie macht alles, was sonst in der Hand der Bäuerin liegt. „Diese Hilfe ist mit nichts zu bezahlen“, loben Horst und Evi Reuther.
Auch die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung sieht das Unternehmerehepaar jetzt mit anderen Augen: „Das ist geschenkt, wenn ich denke, wie schnell und unbürokratisch die LKK uns geholfen hat. Ohne die Hilfe von Frau Johanni würde es hier ganz anders aussehen“ , meint Horst Reuther mit einem Blick über die tiptop aufgeräumte Wohnung und die Kinder, die sich das von der Betriebshelferin gekochte Essen schmecken lassen. Danach geht es gemeinsam an die Hausaufgaben. Und auch hier springt Angela Johanni gerne ein, steht dem Nachwuchs mit Rat und Tat zur Seite.
Besonders wichtig ist es freilich, dass für jeden Hof die passende Kraft zur Verfügung gestellt wird. „Wir Betriebs- und Haushaltshilfen haben alle eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem ländlichen Ausbildungsberuf und verfügen über lange Jahre Routine,“ erklärt Angela Johanni. Trotzdem gibt es aber natürlich bei jedem andere Schwerpunkte. So liegt ihr Arbeitsbereich hauptsächlich in der ländlichen Hauswirtschaft sowie im Weinbau. Trotzdem kann sie jedoch aufgrund ihrer langen Erfahrung auch in anderen Bereichen tatkräftig mithelfen – zum Beispiel im Gemüseanbau - wie jetzt eben bei Familie Reuther. 
Peter Schmitt, zuständiger Ansprechpartner für die Betriebs- und Haushaltshilfe bei der LKK Franken und Oberbayern meint: „Wie wichtig die Leistungen der Betriebs- und Haushaltshilfe sind, zeigt die große Nachfrage. Trotz des Strukturwandels in der Landwirtschaft sind unsere Ausgaben dafür in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Sie beliefen sich 2004 zum Beispiel auf runde 14,4 Millionen Euro.“ Besonders bei den über 50-jährigen Landwirten und Bäuerinnen steigt der Bedarf. „Die Ausgaben zeigen, dass die Arbeit in den landwirtschaftlichen Betrieben sehr anstrengend und gesundheitlich belastend ist. In der Regel wird die Arbeit ausschließlich vom Landwirt und der Bäuerin allein erledigt“, erklärt er. „Wie in allen Bereichen bieten wir unseren Versicherten auch hier Service aus einer Hand. Egal, welche Körperschaft die Leistung bezahlt, unser Versicherter hat nur einen Ansprechpartner. So bemühen wir uns, das Verfahren für den Versicherten so einfach wie möglich zu machen“, sagt Peter Schmitt

« Letzte Änderung: 07.02.06, 14:19 von LSV-FOB »

Offline ansabe

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Hallo,
ich habe vor zwei Monaten einen Arbeitsunfall gehabt und habe seit dem eine Betriebshelferin. Jetzt wurde mir gesagt, dass die BG mehr als 8 Wochen nicht bezahlt. Ist das so richtig oder hat jemand andere Erfahrungen gemacht? Was kann ich tun? Gibt es überhaupt Möglichkeiten, um meine Hilfe noch zu behalten? Ich bin noch nicht wieder Arbeitsfähig.
Viele liebe Grüsse
ansabe

Offline Heide-Brigitte

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Hallo ansabe,

meine Schwester hatte auch einen Arbeitsunfall am 12.8. und hat von der BG immer noch einen Betriebshelfer, aber nur im Außenbereich, nicht im Haushalt. Die BG bezahlt bei Bedarf auch länger hier in NS. Ob das in allen Bundesländern gleich ist, und ob Haushalt dazu zählt,  weiß ich nicht.
« Letzte Änderung: 19.11.08, 13:14 von Heide-Brigitte »
Liebe Grüße
Heide

Offline a.m.

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Die BG zahlt standard max. 8 Wochen bei Unfall.
Danach bleibt nur selber zahlen.

Du kannst dann aber Krankengeld bei der LKK beantragen, wenn ich das richtig im Kopf habe.

Wenn du selber wieder anfängst zu arbeiten solltest du dich arbeitsfähig schreiben lassen, damit du versichert bist.
(nur so als Hinweis)

LSV-FOB

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Hallo,
ich habe vor zwei Monaten einen Arbeitsunfall gehabt und habe seit dem eine Betriebshelferin. Jetzt wurde mir gesagt, dass die BG mehr als 8 Wochen nicht bezahlt. Ist das so richtig oder hat jemand andere Erfahrungen gemacht? Was kann ich tun? Gibt es überhaupt Möglichkeiten, um meine Hilfe noch zu behalten? Ich bin noch nicht wieder Arbeitsfähig.

Hallo,

ich habe mich in unserer LKK im Bereich der Bertriebs- und Haushaltshilfe einmal schlau gemacht:

"Grundsätzlich gilt, dass gegenüber der LBG bei einem landwirtschaftlichen Arbeitsunfall Anspruch auf Betriebs- und Haushaltshilfe (BHH) besteht. Bei stationärer Behandlung für die Dauer dieser Behandlung, max. jedoch 3 Monate (gesetzlicher Anspruch).

Die Satzung der einzelnen LBGen kann weitergehend vorsehen, dass über die 3 Monate hinaus gewährt werden kann (satzungsmäßige Mehrleistung, die jede LBG selbst festlegt).

Bei ambulanter Behandlung mit ärztlich bestätigter Arbeitsunfähigkeit (AU) besteht gemäß Satzung der LBGen Anspruch für die Dauer von 4 Wochen. Dauert die ärztlich bescheinigte AU länger an, so kann gemäß Satzung -bei Vorliegen besonderer Verhältnisse- eine BHH über die 4. Wochen hinaus gewährt werden. Wegen derselben Erkrankung besteht jedoch innerhalb eines 3-Jahreszeitraumes nur ein Anspruch auf maximal 16 Wochen. Nach Ablauf des 3-Jahreszeitraumes erneuert sich der Anspruch.

Wird bei ambulanter AU keine BHH mehr gewährt (ist bei den einzelenen LBGen unterschiedlich geregelt; das kann schon nach 4 Wochen, nach 6 Wochen, nach 8 Wochen oder 10 Wochen sein, je nachdem ob die besonderen Verhältnisse eine längere Dauer rechtfertigen), kann auch durch die LKK keine weitere Leistung gewährt werden, denn die LKK darf nur leisten, wenn sie auch zuständig ist für die Kosten der Grundbehandlung; das ist in dem Beispiel hier nicht der Fall, da ja die LBG zuständig ist für die Behandlung".

Offline ansabe

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Hallo,
danke für eure antworten. Ich habe noch Glück, dass ich jetzt noch etwas eine Hilfe bekomme über die Verhinderungspflege gesteuert. Es gibt ja Urlaubsanspruch für die Pflegende und deshalb können wir etwas noch überbrücken. So kann ich jetzt langsam wieder einsteigen und mache nicht schon sofort zuviel. :)
Viele liebe Grüsse
ansabe