Auszug aus dem Marktstammdatenregister:
Meldepflichten und -fristen
Alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen im MaStR-Webportal
www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.
Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.B. Netzbetreiber und Strom-/Gashändler.
Hinweis: Die Registrierung im Webportal muss nicht persönlich durchgeführt werden. Dies kann auch von einer anderen bevollmächtigten Person (Familie, Installateur, Dienstleister usw.) übernommen werden.
Zahlungsanspruch: Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Registrierungspflichten beachtet werden. Ansonsten tritt keine Fälligkeit des Anspruchs auf eine Auszahlung ein!
Für EEG-Anlagen (einschließlich EE-Stromspeicher) und KWK-Anlagen gilt in der Regel:
* Anlagen, die im Überganszeitraum nur als Projekt registriert wurden, müssen bei Inbetriebnahme im MaStR-Webportal neu registriert werden. Es gilt die Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme der Anlage.
** Dafür ist eine Anmeldung im MaStR-Webportal unter
www.marktstammdatenregister.de und eine erneute Eintragung aller Betreiber- und Anlagendaten im MaStR-Webportal notwendig. Die Bundesnetzagentur gewährt den Betreibern Zeit bis zum 31.1.2021, um diese Eintragung vorzunehmen.
Art der Anlage Inbetriebnahmedatum Registrierungsfrist Anmerkung
EEG- und KWK-Anlagen vor dem 1. Juli 2017 31. Januar 2021 24 Monate nach dem Start des Webportals
EEG- und KWK-Anlagen ab dem 1. Juli 2017 1 Monat nach Inbetriebnahme der Anlage
Abweichende Regelung für zwischen 1.7.2017 und 31.1.2019 registrierte EEG- und KWK-Anlagen in Betrieb* nicht relevant Eintragung im Webportal bis 31. Januar 2021 Anlage gilt als registriert im Sinne der MaStRV, fehlende Daten müssen jedoch im Webportal nachgetragen werden**
Für allen anderen Einheiten und Anlagen gilt:
Inbetriebnahmedatum Registrierung bis Anmerkung
vor dem 1. Juli 2017 31. Januar 2021 24 Monate nach dem Start des Webportals
ab dem 1. Juli 2017 31. Juli 2019 6 Monate nach Start des Webportals
*Zitat ende*
Die große Anlage am Hof haben wir bereits Ende 2018 gemeldet.
Meine kleine, die eigentlich nur zum Eigenverbrauch gedacht ist, melde ich am Wochenende. In der Hoffnung, dass das Portal funktioniert!!!

Seit Beginn an, klappte das mit dem anmelden nicht besonders gut - so ein Bekannter, der Anlagen baut.
Und da reden wir von der künstlichen Intelligenz - wo bleibt die ganz normale?