Autor Thema: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?  (Gelesen 34583 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline DannyTopic starter

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 321
  • Geschlecht: Weiblich
  • Dem Vergangenen: Danke. Dem Kommenden: Ja!
Ab Februar muss ich völlig unnötige 217 Euro monatlich für die Alterskasse abdrücken, weil mein Kleiner dann drei ist. Möglichkeiten, das zu umgehen, gibt es kaum, nur so ein paar Von-hinten-durch-die-Brust-ins-Auge-Alternativen, die allesamt auf eine baldige Aufgabe des Hofs hinauslaufen ... es sei denn, ich kriege noch ein Kind (ohne mich! >:() oder finde ganz schnell einen Job, und zwar auf Steuerkarte, also nicht einen simplen 400-Euro-Job, sondern mindestens halbtags ... andererseits aber auch nicht vollzeit, weil SM ja nicht den ganzen Tag - jeden Tag - stundenlang auf die Kinder aufpassen kann .... außerdem sollte dieser Job zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.
Ist doch ganz leicht, sowas zu finden, vor allem in der derzeitigen Krise, oder? ::)
Liebe Grüße
Danny

Auch an Tagen, da Regendunst den Berg verhüllt, bleibt er wunderschön.

Offline gammi

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 5814
  • Geschlecht: Weiblich
Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #1 am: 21.11.09, 12:04 »
.....dann würde es mich auch ärgern.

Warum kann man die Einzahlungen der Alterskasse nicht auch mit anderen Renten (wie bei den Angestellten und Arbeitern verrechnen?)
Aber ich denke mal, dass das Thema hier sicher schon öfters durchdikutiert wurde.
Enjoy the little things

Offline Marone

  • Niederbayern
  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 653
  • Geschlecht: Männlich
  • You are the wind beneath my wings.
Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #2 am: 21.11.09, 17:11 »
Wenn Alterskassenpflicht besteht und eine Befreiung von selbiger abgelehnt wird, dann ist wohl das Einkommen aus dieser Landwirtschaft zu hoch.
Kein Arbeiter oder Angestellter kann sich aussuchen, ob er die gesetzliche Rentenversicherung oder Krankenversicherung zahlen will, warum sollte es hier eine Ausnahme geben.
Wer gut verdient, der soll und kann meiner Meinung nach auch seine Abgaben leisten, so wie es gesetzlich festgelegt ist. Sich solidarisch mit seinen Kollegen zeigen, denn von der Alterskasse profitieren doch alle Landwirte. ;)
Special moments with someone special.

Offline Margret

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 2053
  • Geschlecht: Weiblich
  • Bäuerinnentreff-eine Bereicherung des Alltags !
Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #3 am: 21.11.09, 17:19 »
Marone,

das hast du m.E. nicht ganz logisch bzw. nicht richtig formuliert.

Die Beitragspflicht eines Betriebes hängt alleine von seiner Betriebsgröße ab (sog. "Exi").
Je nach Flächenwert der Gemeinde  und bewirtschafteten Kulturarten kommt man ab x ha Fläche drüber und wird pflichtig mit dem Betrieb.
Das hat mit dem Einkommen aus diesem Betrieb null zu tun.  
Meintest du den Zuschuss, den man event. zur LAK kriegen kann ? ???

Der Landw. Unternehmer selber (der bei solch knapp über Exi liegenden Betrieben häufig noch einem anderen (Haupt-)Beruf nachgeht und desh. sich  leicht befreien lassen kann wenn andere Beitragspflicht den Vorrang hat,  wird zunächst pflichtig.

Ebenso  ist aber seine Ehefrau beitragspflichitig wenn sie keine Befreiung erlangen kann (z.B. durch Kindererziehungszeit oder eigene rv-pflichtige Tätigkeit).

Ist es nun klarer ?

Grüße von Margret  (die sich sehr mit dem Therma auseinandergesetzt hat)
« Letzte Änderung: 21.11.09, 17:35 von Margret »

Offline SuHe

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 156
  • ... hinterher ist frau immer schlauer...!
Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #4 am: 21.11.09, 17:30 »
hallo,
vielleicht kann dich dein Mann sozialversicherungspflichtig im landwirtschaftlichen Betrieb anstellen.

Der Lohn bleibt in der Familie. 410 € würden reichen. Das müßte man mal durchrechnen. was an Kosten KK und RV usw. dazukommen.  Der Steuerberater wäre evtl. gefragt.

Gruß
SuHe

Übrigens in 2010 sollen die Alterskassenbeiträge voraussichtlich auf unter 200 € abgesenkt werden. Wo habe ich das kürzlich gelesen ???? ???

Angaben ohne Gewähr

Offline Tina

  • Lüneburger Heide
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 3599
  • Geschlecht: Weiblich
  • Bleibt gesund!
Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #5 am: 21.11.09, 18:43 »
Hallo Danny,
um Rente aus der RVzu bekommen, muß man meines Wissens 5 Jahre nachweisen, frag Dich mal schlau.
Im Übrigen hat hat die Alterskasse ja auch Vorteile, Betriebshelfer, Kuren . Oder Du suchst Dir nen Job, ist ein Rechenexempel.
LG
Tina
LG
Tina

Offline Hamster

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1396
  • Geschlecht: Weiblich
  • Bäuerinnen - find ich gut!
Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #6 am: 21.11.09, 19:18 »
Hallo Danny,
um Rente aus der RVzu bekommen, muß man meines Wissens 5 Jahre nachweisen, frag Dich mal schlau.
Im Übrigen hat hat die Alterskasse ja auch Vorteile, Betriebshelfer, Kuren . Oder Du suchst Dir nen Job, ist ein Rechenexempel.
LG
Tina

Aber nur, wenn Du in der LKK  krankenversichert bist....
Sonst gibt es keinen Betriebshelfer!
Und Kuren werden auch von anderen Krankenkassen übernommen.

LG
Hamster
Liebe Grüße
sagt der Hamster

Offline sandra

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 436
  • Geschlecht: Weiblich
  • BT ist super!
Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #7 am: 21.11.09, 19:25 »
hallo,
vielleicht kann dich dein Mann sozialversicherungspflichtig im landwirtschaftlichen Betrieb anstellen.

Der Lohn bleibt in der Familie. 410 € würden reichen. Das müßte man mal durchrechnen. was an Kosten KK und RV usw. dazukommen.  Der Steuerberater wäre evtl. gefragt.

Gruß
SuHe

Übrigens in 2010 sollen die Alterskassenbeiträge voraussichtlich auf unter 200 € abgesenkt werden. Wo habe ich das kürzlich gelesen ???? ???

Angaben ohne Gewähr

Wir haben das so gemacht - bin seit gut 3 Jahren im Büro meines Mannes angestellt, bin weiter in meiner alten KK, weil der LKK mein Einkommen zu niedrig war - damals wurde mir gesagt, unter 630 € brutto/Monat nehmen sie mich nicht. Gut, dachte ich, wer nicht will, der hat schon!

Wenn du genaue Zahlen haben willst, dann meld dich, kann ich dir per PN geben.

Marone,

das hast du m.E. nicht ganz logisch bzw. nicht richtig formuliert.

Die Beitragspflicht eines Betriebes hängt alleine von seiner Betriebsgröße ab (sog. "Exi").
Je nach Flächenwert der Gemeinde  und bewirtschafteten Kulturarten kommt man ab x ha Fläche drüber und wird pflichtig mit dem Betrieb.
Das hat mit dem Einkommen aus diesem Betrieb null zu tun.  
Meintest du den Zuschuss, den man event. zur LAK kriegen kann ? ???

Der Landw. Unternehmer selber (der bei solch knapp über Exi liegenden Betrieben häufig noch einem anderen (Haupt-)Beruf nachgeht und desh. sich  leicht befreien lassen kann wenn andere Beitragspflicht den Vorrang hat,  wird zunächst pflichtig.

Ebenso  ist aber seine Ehefrau beitragspflichitig wenn sie keine Befreiung erlangen kann (z.B. durch Kindererziehungszeit oder eigene rv-pflichtige Tätigkeit).

Ist es nun klarer ?

Grüße von Margret  (die sich sehr mit dem Therma auseinandergesetzt hat)

Das Problem liegt außerdem darin, dass das Einkommen des Mannes aus dem Beruf - für den er ja schon Rentenversicherung bezahlt, zum Betrieb dazu gezählt wird und darum für die meisten Nebenerwerbslandwirte kaum mehr Zuschuß gezahlt wird - wir sind damals auch aus dem Raster geflogen...

ich selber hab Glück - und bin seit Jahren endgültig befreit  :D
lg Sandra

Wo kämen wir denn hin, wenn alle sagen würden, wo kämen wir denn hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin man käme, wenn man ginge.

Offline Marone

  • Niederbayern
  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 653
  • Geschlecht: Männlich
  • You are the wind beneath my wings.
Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #8 am: 21.11.09, 23:09 »
Marone,

das hast du m.E. nicht ganz logisch bzw. nicht richtig formuliert.

Die Beitragspflicht eines Betriebes hängt alleine von seiner Betriebsgröße ab (sog. "Exi").
Je nach Flächenwert der Gemeinde  und bewirtschafteten Kulturarten kommt man ab x ha Fläche drüber und wird pflichtig mit dem Betrieb.
Das hat mit dem Einkommen aus diesem Betrieb null zu tun.  
Meintest du den Zuschuss, den man event. zur LAK kriegen kann ? ???

Der Landw. Unternehmer selber (der bei solch knapp über Exi liegenden Betrieben häufig noch einem anderen (Haupt-)Beruf nachgeht und desh. sich  leicht befreien lassen kann wenn andere Beitragspflicht den Vorrang hat,  wird zunächst pflichtig.

Ebenso  ist aber seine Ehefrau beitragspflichitig wenn sie keine Befreiung erlangen kann (z.B. durch Kindererziehungszeit oder eigene rv-pflichtige Tätigkeit).

Ist es nun klarer ?

Grüße von Margret  (die sich sehr mit dem Therma auseinandergesetzt hat)

Klar wie Klosbrühe!

Wenn es denn so ist, der Betrieb nicht mehr abwirft, als die Beiträge zur Alterskasse betragen, dann müsste eigentlich die logische Schlußfolgerung sein, diesen unrentablen Betrieb stillzulegen, bzw. abzustoßen.. Steht doch jedem frei, weiter zu machen oder aufzuhören. Allerdings, wenn mehr verdient ist damit, dann macht sowieso jeder weiter. Also kann er dann auch seine Beiträge bezahlen.
Special moments with someone special.

Offline Marone

  • Niederbayern
  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 653
  • Geschlecht: Männlich
  • You are the wind beneath my wings.
Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #9 am: 22.11.09, 00:36 »

Es geht ja nicht darum, dass der Mann zahlt sondern darum, dass Frau bezahlen muß. Oder muß etwa der "normale" Arbeiter auch für seine Frau in die Rentenkasse bezahlen, wenn diese nicht berufstätig ist????
Das ist ja wohl das Problem, Bäuerinnen sind berufstätig.
Special moments with someone special.

Offline gammi

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 5814
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #10 am: 22.11.09, 00:51 »
Das ist ja wohl das Problem, Bäuerinnen sind berufstätig.


....aber die Alterskasse macht keinen Unterschied, ob die Frau mitarbeitet oder nicht.................

...es reicht schlicht und einfach, wenn man verheiratet ist,
Enjoy the little things

Offline Marone

  • Niederbayern
  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 653
  • Geschlecht: Männlich
  • You are the wind beneath my wings.
Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #11 am: 22.11.09, 13:34 »
Ja, Toni, richtig, es wäre einfacher, den Betrieb stillzulegen.
Haben wir ja auch vor, wie ich bereits schrieb. Nur kann man das auch nicht von jetzt auf gleich und es kommen erhebliche Kosten auf uns zu (Steuer), außerdem würde mein SV dran kaputtgehen, denn der Hof ist sein Leben, quasi seine Daseinsberechtigung. Deshalb wollen wir noch weitermachen, so lange er noch "kann" und erst dann endgültig aufgeben, ab sofort aber reduzieren, Pachtflächen abgeben, Äcker einsäen, Flächen stilllegen und den Viehbestand verkleinern.
@ Danny,

der Hof ist sein Leben,........tja, ist wohl bei vielen "Alten" so und bin da voll deiner Meinung, solange es irgend geht, sollte man diese Einstellung der Alten respektieren und alles versuchen, ihnen ihr Lebenswerk zu erhalten. Heißt für mich also, auf alle Fälle kostendeckend. Wenn ein Betrieb aber längere Zeit keinen Gewinn mehr abwirft, vielleicht sogar im Gegenteil, das durch fremdarbeit verdiente Geld in die Landwirtschaft gesteckt werden muss, nur damit es noch rund geht, dann wird auch ein älterer Landwirt wie dein SV, sicherlich einsehen, dass zuerst das Familieneinkommen im Vordergrund stehen muss und es keinen Sinn macht, es durch Stützabgaben für einen unrentablen Landwirtschaftsbetrieb zu schmälern. Es sei denn, man kann es sich leisten und man will den Betrieb einfach für seine Nachkommen erhalten. Dann allerdings sind wir wieder soweit, .....man kann versuchen, eine Befreiung von der Alterskasse zu erlangen, wenn die Voraussetzungen stimmen, dann wird man auch befreit, ob kurzzeitig oder für immer bleibt dahingestellt, wenn aber nicht, dann hat man einfach keine andere Wahl, als zu akzeptieren und Beiträge zu zahlen oder den Betrieb stillzulegen.
Ein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ist auch Steuerpflichtig, also da ergiebt sich nicht wirklich viel Sinn dahinter, vorallem auch deswegen, weil ja dein landwirtschaftliches Einkommen ja auch in der Jahreseinkommenssteuererklärung mit einbezogen wird. Würd einfach mal einen Steuerberater zu Rate ziehen, einfach mal durchrechnen lassen, was wenn du eine Arbeit annehmen würdest....was ist günstiger?
Denke mal, man kann hier bei diesem Thema nicht wirklich einen Tipp geben, denn kein Betrieb, keine Voraussetzungen sind meist gleich. Kommt auf den einzelnen Fall an.
Special moments with someone special.

Offline landleben

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 731
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #12 am: 22.11.09, 18:22 »
Hallo!

Seit ein paar Jahren arbeite ich auch aus den Gründen auf Steuerkarte. Es reichen dann 401 € im Monat aus. Vorher habe ich so gearbeitet und davor bekam ich Ehegattengehalt.

Wer ganz gut ist, hat einen Mann geheiratet, der ca. 10 Jahre älter ist. (lach, eine Art Empfehlung vom BAFF-Kurs. Tja, da habe ich wenigstens etwas richtig gemacht. Das mit dem älteren Ehemann.)
 Dann kann Frau mit in Rente gehen, wenn Mann in Rente geht. Sprich 10 Jahre Alterskasse gespart. Der Alterskassenrentenbetrag ist zwar etwas geringer, aber wenn man noch die sonst zuzahlenden Alterskassenbeiträge dazu rechnet, sieht es schon wieder ganz anders aus.

lg

landleben

Offline schnute

  • OWL
  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 223
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #13 am: 23.11.09, 09:41 »
....aber die Alterskasse macht keinen Unterschied, ob die Frau mitarbeitet oder nicht.................

...es reicht schlicht und einfach, wenn man verheiratet ist,

Leider ist es genau so, für mich müssen wir diese Beiträge auch zahlen. Mein Mann zahlt nicht dort ein, weil der Hof im Nebenerwerb läuft und er eben anders rentenversichert ist.

Diese 217 € könnten auf privat rentenversicherter Ebene ganz schön was einbringen. Bei einer späteren Auszahlung durch die Alterskasse mach ich mir wenig Hoffnung.

Grüsse
schnute
Der Weg ist das Ziel

Offline fanni

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 4654
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #14 am: 23.11.09, 11:42 »
Also bei Nebenerwerbsbauern find ich auch, dass es eine Wahlfreiheit geben sollte seitens der Ehefrau..............beim Haupterwerb seh ich das nicht so.
Übrigens wundere ich mich immer, die Landfrauenverbände haben das genauso propagiert so vor 15 Jahren und als großen großen Sieg gefeiert............ ???

Ich will jetzt das System LKK nicht verteidigen  (das ist eben die Kehrseite der Medaille, wenn vom Strukuturwandel die Rede ist....es gibtz einfach auch immer weniger Einzahler)...........wir zahlen auch beide ein, obwohl kleiner Hof und Nebenerwerb (ich bin leider nur auf 400€ angestellt, sonst wäre das Problem ja schon gelöst).......aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaber ich kenn ganz viele die jammern, dass sie k e i n e n Betriebshelfer oder Helferin bekommen, wenn..............sag ich dann immer, ihr zahlt ja auch nix ein............dan spart die gesparten Beiträge halt an und nehmt die her im Falle des Falles 8) ::)
« Letzte Änderung: 23.11.09, 11:44 von fanni »
Herzliche Grüße von Fanni