Autor Thema: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben  (Gelesen 5350 mal)

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Offline SteinbockTopic starter

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Das Landwirtsehepaar AB hat zwei Kinder C und D.

Kind C hat Landwirtschaft gelernt und möchte den elterlichen Hof im Vollerwerb weiterführen.

Kind D ist von Geburt an Schwerbehindert.

Sehe ich es richtig, dass Kind D lebenslang ein Wohnrecht auf dem Hof haben muss und
finanziell mitversorgt werden muss? Selbst wenn der Hofübernehmer C dafür z.B. einen
Acker verkaufen muss, um diese Leistungen stemmen zu können?
Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne... (H.Hesse)

Online Tina

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 ???Oh, ein schwieriges Thema. Aber wenn der behinderte Sohn Wohnrecht und finanzielle Versorgung haben soll, würde ich auf den Hof verzichten. Das kann ein Fass ohne Boden werden. Dazu kommt doch noch bestimmt
Ein Wohnrecht und/oder finanzielle Leistungen für die Übergeber. Und wenn dann noch eine Partnerin dazu kommt, oh dann wird mir ganz anders.

Ich würde da eine fundierte Beratung in Anspruch nehmen, keine Ahnung wer da geeignet ist und evtl. eine Mediator in Betracht ziehen.
Danke
Geändert, ich liebe mein Handy☹
« Letzte Änderung: 01.05.22, 17:54 von Tina »
LG
Tina

Offline Frieda

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Ich denke, da brauchts richtige Fachleute.
Zudem umfasst ja "schwerbehindet" viel, das "von bis" geht.
Ich würde da erst mal zB beim Bauernverband nachfragen, die  vielleicht die richtigen Personen empfehlen können.
Viele Grüße,

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Offline gammi

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Wie alt sind die Kinder?

Steht das Wohnrecht bereits geschrieben? Oder soll es erst noch geschrieben werden?
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Offline martina

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Das Landwirtsehepaar AB hat zwei Kinder C und D.

Kind C hat Landwirtschaft gelernt und möchte den elterlichen Hof im Vollerwerb weiterführen.

Kind D ist von Geburt an Schwerbehindert.

Sehe ich es richtig, dass Kind D lebenslang ein Wohnrecht auf dem Hof haben muss und
finanziell mitversorgt werden muss? Selbst wenn der Hofübernehmer C dafür z.B. einen
Acker verkaufen muss, um diese Leistungen stemmen zu können?

Mit welcher Begründung soll C verpflichtet sein, dem behinderten Bruder Wohnrecht und finanzielle Unterstützung zu gewähren? Vom moralischen Aspekt mal komplet abgesehen?

Offline Morgana

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Grundsätzlich muss man für seine Geschwister nicht aufkommen.
Das ist eine Sache zwischen den beiden Parteien. Wenn die Eltern das bei der Hofübergabe
so festelegen wollen, dann kann ein Wohnrecht usw vereinbart werden.
Im Grunde genommen kann so ziemlich alles vereinbart werden was beide Seiten unterschreiben.

Schwerbehindert ist ein weiter Begriff. Ab einem GdB von 50 gilt ma als Schwerbehindert.
Das sagt aber noch nichts über die Einschränkungen aus.
Ein Schwerbehinderter Mensch kann einiges an Hilfen bekommen.


Offline Mastreh

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Kind C ist von Haus aus nicht verpflichtet Kind D Wohnrecht usw. zu gewähren ausser die Übergeber wollen das. Zumindest war das so als meine Eltern übergaben. Habe 2 behinderte Geschwister, da wurde nichts geschrieben.  Als unser Vater starb hatte er 12Jahre zuvor übergeben, da war dann auch die Frist von 10Jahren wegen dem Pflichtteil abgelaufen.

Offline Mastreh

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Und ich unterschrieb damals keine Pflichtteilsverzichterklärung wegen den familiären Gründen.

Offline SteinbockTopic starter

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Also, die Übergabe von AB an C ist schon vor 20 Jahren erfolgt.

Und meines Wissens nach durften die Eltern gar nicht anders übergeben, als dass
eine lebenslange Versorgung des schwerbehinderten Geschwisters "D" gewährleistet ist.

Geschwister "D" ist komplett behindert, kann keinerlei Erwerbstätigkeit ausüben, nicht
mal mehr in einer Behindertenwerkstätte.
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Offline frankenpower41

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.... das kann ich mir nicht so recht vorstellen.
Dass ein Teil des Erbes/Übergabe für ihn reserviert sein muss denke ich schon. Z.B. ein Acker, aber dass der Bruder generell für ihn aufkommen muss das kann ich mir nicht vorstellen, bei Eltern im Heim gibt es auch Freibeträge wie z.B. dass man nicht sein Haus verkaufen muss um für Eltern im Heim aufzukommen. 
.... und Wohnrecht bei Schwerstbehinderten, da ist ja dann ja auch die Pflege dabei, dass das eingefordert werden kann von staatlicher Seite, kann ich mir nicht recht vorstellen. Wenn die Eltern das vom Bruder verlangt haben, dann finde ich das schon sehr viel verlangt.
Wie oben schon geschrieben, welche einheiratende Frau lässt sich auf so etwas ein?

Offline Maja

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dass Eltern da gar nicht übergeben wollen,wenn ein schwerstbehindertes Kind nicht versorgt ist, könnte ich mir auch vorstellen.
Das ist ein schweres Paket

Offline Bärbel

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Hallo
Ich kenne auch so einen Fall.
Wenn der Brude etwas in der Landwirtschaft bauen oder eine größere Anschaffung tätigen wollte ,wurde vom Amt erst geprüft, ob auch noch genug Geld da ist ,damit der behinderte Bruder versorgt ist.




Liebe Grüße aus Südhessen

Bärbel

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nicht allzu rasch entzwei
wird er auch neu geknüpft
ein Knoten bleibt dabei

Offline Frieda

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So ganz verstehe ich jetzt nicht, was genau die Frage ist.
Die Übergabe ist schon vor 20 Jahren erfolgt ist und wurde so unterschrieben, wenn ich das richtig verstanden habe. Ist es jetzt so weit, dass aufgrund der finanziellen Situation ein Äcker verkauft werden muss? Und jetzt ist die Überlegung, ob das so zulässig ist?
Wenn das jetzt die Frage ist, dann bleibe ich dabei, da hilft nur sehr gute Rechtsberatung und nicht "könnte" und "eventuell" und Spekulationen.
Viele Grüße,

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Offline Maja

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Frieda wie ich das jetzt aus dem Anfangsposting erkennen kann ist die Übergabe noch nicht erfolgt.
Da ist noch viel Derkarbeit fällig

Offline Frieda

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@Maja

vom Ausgangspost hab ich das auch erst gedacht.
Aber hier steht, dass schon vor 20 Jahren übergeben worden ist :


Also, die Übergabe von AB an C ist schon vor 20 Jahren erfolgt.

Und meines Wissens nach durften die Eltern gar nicht anders übergeben, als dass
eine lebenslange Versorgung des schwerbehinderten Geschwisters "D" gewährleistet ist.

Geschwister "D" ist komplett behindert, kann keinerlei Erwerbstätigkeit ausüben, nicht
mal mehr in einer Behindertenwerkstätte.
Viele Grüße,

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