man darf keinen Alkoholtest verlangen, selbst dann nicht, wenn öffentlich bekannt ist, dass derjenige trinkt oder am Abend zuvor getrunken hat.
Wenn der Mitarbeiter hingegen freiwillig zustimmt, kannst du jederzeit einen durchführen.
Ansonsten ist das wie immer eine komplizierte Sache. Auf der einen Seite Fürsorgepflicht, auf der anderen darf man nichts
unternehmen. Soviel ich weiß geht Alkohol und Drogentest anordnen nur bei sogenannten gefahrgeneigten Tätigkeiten. (zB. Piloten)
Du müsstest eigentlich die Polizei rufen wenn du den Verdacht hast, dass dein Mitarbeiter zuviel Restalkohol hat.
Das wäre dann zumindest juristisch die richtige Vorgehensweise,.