Schade, gut sie hatte Glück, dass niemand etwas passiert ist, aber Glück brauchen wir alle mal.
Gar nicht vergleichbar mit den Missbrauchsfällen von Kindern, hier ist wirklich etwas Schlimmes passiert, was aus Kinderseelen niemals wieder herauszukriegen ist.
Ich finde die Vorgesetzten aller nachzuweisenden Missbraucher sollten wegen Verschleierung von Straftaten (oder wie immer das juristisch genannt wird) rechtlich belangt werden, natürlich die Täter auch, aber vielfach wird hier der Verjährungsfaktor greifen, zehn Jahre ab dem 18. Geburtstag des Opfers.
LG Everl