Autor Thema: Photovoltaikanlage und IHK Zugehörigkeit?  (Gelesen 8055 mal)

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Offline HamsterTopic starter

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Photovoltaikanlage und IHK Zugehörigkeit?
« am: 13.04.18, 15:50 »

Wir haben grade  einen Beitragsbescheid von der IHK bekommen.
Weil unsere PV Anlage einen Gewerbeertrag erwirtschaftet sind wir dort Zwangsmitglied.

Wer von Euch kann mir weiterhelfen?
habe im Netz gelesen, dass Landwirte nicht Zwangsmitglied aufgrund einer PV Anlage werden.

Ist das so?

LG
Hamster
Liebe Grüße
sagt der Hamster

Offline Wiese

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Re: Photovoltaikanlage und IHK Zugehörigkeit?
« Antwort #1 am: 14.04.18, 08:51 »
Hallo Hamster

mich würde die Größe deiner Anlage intressieren. Bei uns gibt das Finanzamt bei der Einkommensteuerbescheid
die Zahlung an die IHK weiter und wir müssen Zahlen.
Haben auch angerufen und die sagen , dass die  PV Anlage extra geht als Gewerbe und somit bis du beitragspflichtig.
Wer sich heute freuen kann,soll nicht bis morgen warten.
                     " Pestalozzi "

Online gammi

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Re: Photovoltaikanlage und IHK Zugehörigkeit?
« Antwort #2 am: 14.04.18, 09:24 »
Ich hatte gegoogelt und damals rausgefunden, dass sich nur landwirtschaftliche Kapitalgesellschaften befreien lassen können.

Telefonisch gabs auch keine zufriedenstellende Antwort bei der IHK. Ein Versuch wärs aber wohl doch noch wert, einfach einmal einen schriftlichen Widerspruch (mit Einkommensteuerbescheid) zu schicken.
Enjoy the little things

Online gammi

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Re: Photovoltaikanlage und IHK Zugehörigkeit?
« Antwort #3 am: 14.04.18, 09:33 »

Meine Information ist, dass man befreit wird, wenn das landwirtschaftliche Einkommen das Haupteinkommen ist.


Hat die IHK uns so nicht bestätigt am Telefon.
Enjoy the little things

Offline Lucia

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Re: Photovoltaikanlage und IHK Zugehörigkeit?
« Antwort #4 am: 14.04.18, 10:13 »
die IHK Nürnberg schreibt dazu:

LANDWIRTE UND PHOTOVOLTAIK
Auch Landwirte werden durch den Bau einer Photovoltaikanlage gewerbesteuerpflichtig und
damit Mitglied der IHK. Der Betrieb einer Photovoltaikanlage ist bei einem landwirtschaftlichen
Betrieb allerdings dann als (nicht IHK-zugehöriger) Nebenbetrieb zu qualifizieren, wenn
die Photovoltaikanlage einzig und allein dazu dient, den erzeugten Strom im landwirtschaftlichen
Hauptbetrieb einzusetzen, also mit dem Hauptbetrieb verbunden ist. Hiervon ist bei
einer Einordnung durch das Finanzamt als gewerbliche Einkünfte in der Regel jedoch nicht
auszugehen, da dann der Verkauf des Stroms an Dritte im Vordergrund steht.
Zugehörig zur IHK ist der Betrieb einer Photovoltaikanlage natürlich insbesondere, wenn der
Landwirt hierfür sogar ein Gewerbe angemeldet hat.

Die Zugehörigkeit zur IHK bedeutet aber nicht zwingend, dass Sie Beiträge zahlen müssen.
Bei Betrieben, die nicht als Personen- oder Kapitalgesellschaft im Handelsregister eingetragen
sind, erhebt die IHK auch hier nur Beiträge, wenn der Gewerbeertrag pro Jahr mehr als
5.200 € beträgt.

In der Literatur für Landwirte wird immer wieder darauf hingewiesen, dass bei Bestehen einer
Mitgliedschaft bei einer Landwirtschaftskammer diese Grenze wesentlich höher liegt
(52.000 €). Wir weisen darauf hin, dass in Bayern keine Landwirtschaftskammern existieren,
weshalb es bei der o.g. Grenze von € 5.200 € bleibt.

Quelle
Liebe Grüße, Lucia
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Wenn du sprichst, wiederholst du nur das, was du schon weißt, doch wenn zu zuhörst, kannst du vielleicht etwas Neues lernen.

Offline AnniH

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Re: Photovoltaikanlage und IHK Zugehörigkeit?
« Antwort #5 am: 14.04.18, 11:03 »
 Bei Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebes ist es oft üblich , dass sich Übergebende die Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage für sich in Anspruch nehmen.
Diese Einnahmen werden als gewerblich angesehen , die Altersrente wird dementsprechend gekürzt, ein Hohn bei der sowieso nicht gerade hohen Altersrente.
Oft war es als zusätzliche Alterssicherung gedacht, da würde mich mal interessieren , ob in gewerblichen Betrieben bei Übergabe das Gleiche gilt.

Offline HamsterTopic starter

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Re: Photovoltaikanlage und IHK Zugehörigkeit?
« Antwort #6 am: 14.04.18, 21:23 »

Danke für Eure Antworten.
Den Text der IHK Nürnberg habe ich zwischenzeitlich auch gefunden
und werde am Montag ein Widerspruch schreiben .
Mla sehen was dann passiert.

Danke nochmal und LG
Hamster
Liebe Grüße
sagt der Hamster

Offline suederhof1

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Re: Photovoltaikanlage und IHK Zugehörigkeit?
« Antwort #7 am: 15.04.18, 08:54 »
Andrea,
warum übergibst du das nicht dem Steuerberater.
Der kennt sich damit aus, kennt die richtigen Texte und du sparst Nerven.

LG
Barbara

Offline suederhof1

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Re: Photovoltaikanlage und IHK Zugehörigkeit?
« Antwort #8 am: 15.04.18, 10:52 »
Mmmm doppelt auf keinen Fall.

Offline HamsterTopic starter

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Re: Photovoltaikanlage und IHK Zugehörigkeit?
« Antwort #9 am: 30.04.18, 20:03 »
wahrscheinlich wie überall..

von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Liebe Grüße
sagt der Hamster

Offline Mathilde

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Re: Photovoltaikanlage und IHK Zugehörigkeit?
« Antwort #10 am: 01.05.18, 07:30 »
Hallo,

Ist das dann bei Biogas auch so? Da sind die Erträge doch höher und ist auch ein Gewerbebetrieb.
Irgendwie für mich nicht ganz verständlich.

LG Mathilde
Gelassenheit ist eine anmutige Form des Selbstbewusstseins

Marie von Ebner-Eschenbach