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Niedersachsen: Verschiebung der Ausbringungssperrfrist für Gülle auf Grünland

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martina:
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt bekannt, dass ausnahmsweise dieses Jahr eine Verschiebung der Ausbringungssperrfrist für Gülle auf Grünland beantragt werden kann. Die Antragsformulare sind ab sofort bei den Dienststellen der LWK zu erhalten.


--- Zitat ---Der viele Regen der vergangenen Wochen fordert seinen Tribut: Die Grünlandflächen sind für eine ordnungsgemäße Ausbringung von Gülle zu nass. Eine Verschiebung der Sperrfrist tut Not.

Nach Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung beginnt die Sperrfrist zur Ausbringung von Stickstoffhaltigen Düngern (Gülle, Gärrest etc) auf Grünland bereits am 1. November.

Ausnahmsweise bietet die Düngebehörde in diesem Jahr den Landwirten die Möglichkeit, die Sperrfrist auf Grünland auch nach hinten zu verschieben, entweder um zwei Wochen oder um einen Monat. Grund sind die zum Teil erheblichen Regenmengen, die dazu führten, geplante Grünlandschnitte verschieben zu müssen. Zusätzlich waren die Böden auf schweren oder grundwassernahen Standorten nahezu unbefahrbar. Für viele Betriebe ergab sich dadurch das Problem, die Ausbringungsplanung für angefallene Wirtschaftsdünger nicht umsetzen zu können...
--- Ende Zitat ---

https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/96/nav/2214/article/31501.html

Antragsformular
 

Marina:
Im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim ist auch um 4 Wochen verschoben worden.
Wir haben´s heute durch Zufall erfahren  :o

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