Organisation ist alles > Büro, Büro

De-Minimis-Beihilfen

(1/1)

gammi:
Ich weiß immer noch nicht genau, was alles unter De-mimimis-Beihilfen fällt.

Sind es andere Beihilfen bei Agardiesel als bei der Kuh-/Grünlandprämie????

Bei uns sind es unter anderem Besamungskostenzuschüße, die wir momentan noch von der STadt/Gemeinde bekommen.

martina:
Agrardieselbeihilfe für Forstbetriebe fällt zum Teil auch unter De-minimis...

Ich find das furchtbar kompliziert.

inga:
De-minimis-Beihilfen sind nicht MinimisT sondern grosser Mist.So nach dem Motto : Warum einfach, wenn es schwierig geht.

Die De-minimis-Beihilfe für Forstbetriebe muss bei dem Agrardieselantrag mit rein, die für die Kühe muss im Agrarantrag mit rein, da muss man schon auf die geforderten EG Verordnungen achten.
Bei unter 20ha Wald wurde die letzten 4 Jahre ein Teil der Agrardieselvergütung umgewidmet in De-minimis-Beihilfe, sind glaube ich nur 50€ im Jahr, muss aber angegeben werden.Man könnte ja insgesamt über 25.000€ kommen 8)
Das Geforderte steht im Antrag und auch auf dem De-minmis-Bescheid. Und ansonsten einfach mal beim Hauptzollamt nachfragen....da haben schon viele angerufen...die wissen worum es geht  8)

**
Inga

Caddy:
Wer erfindet bloß diese Wörter De-Minimis, oder Cross Clom......, oder wie heißt es doch gleich wieder?
Voriges Jahr, als man die alten Autos verschrotten konnte, hieß dies die Abwrackprämie, na dieses
Wort war doch leicht versändlich oder?

Eifelfreund:
Hallo
Wir haben vom Bauernverband ein Schreiben bekommen wonach die De-minimis-Forst-Regelung nicht zu der De-Minimis-Regelung im Agrarbereich gehört. De-Minimis-Beihilfe ist Liquiditätshilfedarlehen, Förderung zum Erhalt des Glanrindes und Förderung des Bau's gewerblicher Nebenbetrieb z.B. Urlaub auf dem Bauernhof hier bei uns in Rheinland-Pfalz. Die Höchstgrenze an De-Minimis-Beihilfe ist 7500,- € in 3 Jahren.

Navigation

[0] Themen-Index

Zur normalen Ansicht wechseln