Autor Thema: Erzeugererklärung / Begleitpapiere zur Schlachtung - Schwein  (Gelesen 17211 mal)

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Offline MirjamTopic starter

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Hallo,

es gilt ja ab dem 01.01.2008 die neue Regelung, dass Schlachtiere vom Erzeuger eine Bestätigung zur Tiergesundheit beigegeben bekommen müssen die vor der Schlachtung dem Schlachthof vorliegen muss.

Die "Information zur Lebensmittelsicherheit"  oder "Erzeugererklärung zur Lebensmittelsicherheit" war und ist im seit dem 01.01.2006 gültigen Hygienepaket enthalten und gilt für

- Hühner/Geflügelhalter seit dem 01.01.2008    mit Übergangsfrist für
- Schweinehalter ab dem 01.01.2008 und für
- Equiden und Kälber ab 2009
- Schaf/Ziegenhalter/Rinderhalter ab 2010

(hier habe ich schon mal über die EU-Gesetzesgrundlagen geschrieben: http://www.agrar.de/landfrauen/forum/index.php/topic,5862.msg174502.html#msg174502)

Eine solche Vorlage ist beispielsweise hier abgelegt: http://www.lfl.bayern.de/iem/qualitaetssicherung/28792/linkurl_0_2.pdf


Aus dem Kontext konkret: (...) "Bis 01.01.2010 genügt es, die "Information zur Lebensmittelsicherheit" dem Transport zum Schlachthof mitzugeben, bzw. per Fax oder e-Mail dem Schlachthofbetreiber zuzuschicken., so dass sie VOR dem Abladen der Schlachtschweine am Schlachthof vorliegt.

OHNE Vorliegen der Erzeugererklärung dürfen die Schweine nicht geschlachtet werden und müssen spätestens 24 Stunden nach Ankunft am Schlachthof unschädlich beseitigt werden. Ab dem 01.01.2010 muss die Information bereits 24 Stunden vor Ankunft der Tiere am Schlachthof sein." (...)


Also - faxen ohne Nachtelefonieren tät ich mich das nun nicht mehr trauen. Zu oft habe ich schon erlebt, dass Faxe nicht durchkamen, fehlgeleitet wurden, Drucker-Patrone aus oder verlegt: Und dann gehen die Schweine in die "Mülltonne"?

Richtig interessant wird es bei Altsauen/Altebern, die meist nicht ohne Grund abgegeben werden und natürlich gelegentlich (wie bei Kühen auch) Schäden an Beinen aufweisen.

Dann darf der Landwirt ja lt. Gesetz nicht feststellen: Meine Tiere sind krank - denn dass darf nur ein Tierarzt.

Nun - soll aber am Schlachthof auf das Durchtasten der inneren Organe lt. Zusicherung des Landwirtes (meine Schweine sind gesund) verzichtet werden, holladiewaldfee, wißt ihr, z.B. bei Rind ob die Tiere Finnen ergo Überträger des Menschenbandwurms haben, die man am Schlachthof sonst nur durch Ertasten von stark durchbluteten Muskeln wie Herz gefunden hat!?

(...) "Die Erzeugererklärung ist der erste Schritt zur Vereinfachung der Fleischbeschau. Die Organe udn Fleischpartien am Schlachtkörper müssen dann am Schlachtband nicht mehr angeschnitten oder abgetastet werden. (...)

Also - es werden gerade am sensibelsten Punkt der Schlachtung: Wenn die Schlachtkörper noch einzeln da sind und in einer ziemlich hohen Geschwindigkeit an den Fleischbeschauern "vorbeikommen" nur noch Stichpunkte der Kontrolle durchgeführt (visuell bei 200 - 400 Schweinen je Stunde?) und die Produkthaftung der angelieferten Tiere liegt: Beim Erzeuger....?

Auf dem Formular gibt es übrigens ein Feld zu "3. Im Zeitraum von 7 Tagen vor Verbringen der Tiere zur Schlachtung bestanden keine Wartezeiten für verabreichte Tierarzneimittel und wurden keine sonstigen Behandlungen durchgeführt, ausgenommen... (auszufüllen)  (z.B. Repellentien).

Also erstmal: Repellentien sind Produkte zur Abwehr von Fliegen oder Stechmücken sagt mir google. Dann - was ist wenn IN der 7 Tage Frist vor der Schlachtung noch Wartezeiten auslaufen? Z.B. haben wir ja ein wartezeitfreies Tylan oder ein 3-Tage-Amoxicillin.

Heißt das 14 Tage vor der Schlachtung kein Einsatz von Tierarzneimitteln mehr - und wenn die Schweinegruppe aufgrund von Wettersturz & Co. Husten bekommt? Mit Husten darf ich sie ja wohl kaum als "gesunde Schlachttiere" abliefern (geht ja bei den Kälber im nächsten Jahr genau so) und behandeln muss ich sie ja zwangsläufig lt. Tierschutzgesetz (...ein Tier nicht unnötig leiden lassen...).

Der nächste Punkt: Wie stelle ich Krankheiten fest bzw. stelle ich fest, dass Tier gesund? z.B. mit Pulsschlagkontrolle oder Temperaturmessung. Kann ich garantieren, dass alle von mir gelieferten Tiere z.B. keine Infektion haben, kein Fieber?

Viele Fragen von meiner Seite - wie seht ihr diese Entwicklung?

Übrigens vorerst - zu dem Formular: Man kann es sich wie gesagt oben herunterladen, aber auch (Quelle: www.fleischpruefring.de)

Das Formular Informationen zur Lebensmittelsicherheit 
kann kostenlos heruntergeladen werden unter www.qualifood.de
wird bereitgehalten von Schlachtunternehmen, Schlachtvieherzeugergemeinschaften, vom Viehhandel, BBV-Computer-Dienst und den BBV-Geschäftsstellen
kann bestellt werden bei Schlachtbetrieben und Schlachtvieherzeugergemeinschaften als Durchschreibeblock¹) zum Selbstkostenpreis
kann bestellt werden als Durchschreibeblock bei der Deutschen Viehhandelsgesellschaft m.b.H.; Telefon: 0228/280793; Fax: 0228/218908; 50 Sätze bestehend aus grünem Original und zwei farbigen Durchschlägen
kann, sobald das System steht, elektronisch über www.qualifood.de abgewickelt werden; erfolgversprechende Versuche laufen bereits.


Als Durchschreibeblock kaufen, so dass man gleich einen Durchschlag darüber hat, dass man das Formular ausgefüllt und mitgegeben hat.

viele Grüsse

Mirjam



« Letzte Änderung: 05.01.08, 09:09 von Mirjam »
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Offline Wendi

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@mirjam,

vielen Dank für Deine Ausführungen!
Wir haben am 3. unsere Babyferkel und anschließend die Muttersauen ausgestallt. Die Ferkel gingen an den Aufzüchter, die Muttersauen zurück an den Deckbetrieb. Für beide mußten wir diese Bestätigung ausfüllen, obwohl von unserem Betrieb kein Tier direkt zum Schlachten ging. Die Ferkel sind mit ca. 8 kg viel zu klein und bei den Muttersauen entscheidet der DB welche Sau wann zum Schlachten kommt. Also müßten wir diese Bestätigung doch gar nicht ausfüllen, da wir keinen Schlachthof direkt beliefern??

Gruß Wendi

Landwirtschaft aus Leidenschaft

Offline zara

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Ich nehme den Vordruck vom LBV, den gibt’s als Download unter www.lbv-bw.de, links unter „Musterformulare“ zum Download (für Mitglieder).

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Offline MirjamTopic starter

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Hallo Wendi,

ich arbeite für eine Erzeugergemeinschaft, die mit 8 kg Ferkeln genau so handelt wie mit 30 kg Ferkeln und speziell mit Aufzuchtferkeln.

Die Frage stellt sich durchaus, auch in 8 kg Ferkel Partien gibt es Ferkel, bei denen der Aufzüchter nicht der Meinung ist, dass diese "aufzuchtfähig" sind.

Ebenso gibt es (Schlachthof Beck, Beldersrot) spezielle "Milchferkelschlachtlinien".

Dieser Tage haben wir abends mit meinem Mann ausführlich drüber diskutiert.

Man nehme nur das Anti-Kokzidiostatika "Baycox". Hat 77 Tage Wartezeit" Das geht weit über die Zeit der Abferkelung/unter der Sau hinaus und sogar die "ersten" Ferkel der Aufzuchtgruppe (wird ja meist nicht on block sondern in Partien ab der 5ten Woche Aufzuchtwoche ausgestallt).

Und selbst beim Aufzüchter - haben/hätten diese Ferkel dann das Probleme, dass die Wartezeit der Baycox-Saugferkelgabe noch in ihre 7-Tage-Frist hineinfällt, ergo aufgrund der Behandlung des Abferkelbetriebes der Aufzüchter bei der Abgabe von 25 - 28 kg Ferkeln: Die Erzeugererklärung eigentlich NICHT unterschreiben kann.

Vor Jahren hatte ich mir mal eine Übersichtliste mit den Wartezeitern der verfügbaren Antibiotika erstellt - jetzt muss man nicht nur Sauenplaner per Termin rechnen, sondern auch die Wartezeiten minus 7 Tage...

Gruß Mirjam
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