Autor Thema: Düngeverordnung  (Gelesen 50825 mal)

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Offline reserlTopic starter

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Düngeverordnung
« am: 04.01.03, 09:24 »
Die Änderung der Düngeverordnung bringt neue Auflagen.

Die Ausbringungsverluste für Stickstoff sollen verringert werden.

Laut TOP AGRAR wird derzeit eine große Novelle der DüngeVO vorbereitet.
Auf was müssen sich die Landwirte in Zukunft einstellen?

Sogar ein Ausbringungsverbot von Gülle auf Grünland scheint im Gespräch. :o  Das ist kaum zu glauben.

Was haltet ihr davon?
lieben Gruß
Reserl



Manchmal ist es ein großes Glück,
nicht zu bekommen, was man haben will.

Offline mary

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Re:Düngeverordnung
« Antwort #1 am: 04.01.03, 09:56 »
Hallo Reserl,

wenn das kommt, dass wir auf Grünland keine Gülle mehr ausbringen dürfen, dann hören wir mit der Landwirtschaft auf, da bin ich sicher. Wir haben jetzt extra unsere Gülle aufbereitet und behandelt, um nur noch mit Gülle zu düngen und sehen auch die Ergebnisse, die zeigen, welch wertvoller Dünger Gülle sein kann.

Ich hab die Top Agrar noch nicht gelesen, aber wo bleibt der Aufschrei´.

Jetzt rächt sich, dass die meisten Bauern geschlafen haben, jahrelang versuche ich schon Stimmung dafür zu machen, dass wir den Geruch der Gülle irgendwie in den Griff bekommen müssen, den Verbrauchern stinkt nur der Geruch, aber jahrelang wurde ich ausgelacht.

Ich bin meinen Mann dafür sehr dankbar, dass er mir da zugehört und auch mitgemacht hat.

Unsere Nachbarn haben uns heuer ein paar Mal bestätigt, dass unsere Gülle um viel weniger riecht.

Wenn da nicht ein Umdenken der Bauern kommt, dann kommen noch viel heftigere Probleme auf uns zu.

Herzliche Grüsse
maria

Offline Beate Mahr

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Re:Düngeverordnung
« Antwort #2 am: 04.01.03, 11:31 »
Hallo

zu diesem Thema rede ich mir seit einem Jahr den Mund fusselig :(

Die Verschärfung der DVO sowie die Modulation

http://www.agrar.de/landfrauen/forum/index.php?board=20;action=display;threadid=1230;start=0

sind die Folgen von der europäischen Wasserrichtlinie

http://europa.eu.int/eur-lex/de/archive/2000/l_32720001222de.html

die Umsetzung ist über eine Wasserschutzgebietsverordnung nicht möglich,
weil das viel zu lange dauern würde.

So ist die Umsetzung geplant

http://www.bmu.de/sachthemen/gewaesser/wrrl_umsetzung.htm

Dann ist das hier noch lesenswert :(:(:(

http://www.wasser-agenda.de/Infos/Wasserverschmutzung.htm

So wie das aussieht kommen da noch ganz andere
Sachen auf uns zu ...
das ist erst der Anfang ...die GV / ha wird auch gesenkt,


Gruß
Beate

Wenn ich noch was zu diesem Thema finde - lass ich es euch wissen
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline reserlTopic starter

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #3 am: 09.12.04, 21:18 »

Heute im ABFF-Kurs haben wir uns über Stunden  ::) ausführlich mit der  "Düngeverordnung" befasst. 8)

Mit dieser Materie hab ich mich bisher kaum auseinandergesetzt.
Gerade eben habe ich mir einen Ordner "Dünge-VO" mit den wichtigen Unterlagen dazu zusammengestellt,
der hoffentlich einer Kontrolle standhält. ::)

Wie sehen eure Unterlagen dazu aus?
Macht ihr die Nährstoffbilanz am PC oder per Hand?
Wieviel zahlt ihr dafür?

Wie oft nehmt ihr Bodenproben?
lieben Gruß
Reserl



Manchmal ist es ein großes Glück,
nicht zu bekommen, was man haben will.

Offline Janey

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #4 am: 16.12.04, 20:13 »
Hallo Reserl,

leider habe ich keine Gelegenheit, mich in Richtung ABFF weiterzubilden (es sei denn, sowas würde mal in Abendkursen angeboten statt tagsüber - bin nämlich außer-LW-berufstätig). Mir entgeht also einiges.  :'(
Bin also deswegen sehr neugierig, was Du da alles in Deinem DüngeVO-Ordner abgeheftet hast?
In "meinem" Ordner habe ich die Nährstoffbilanzen der letzten Jahre und die Bodenuntersuchungsergebnisse. - Es fehlt also sicherlich noch vieles!!

Wir lassen die Nährstoffbilanz vom Bodenverband (Maschinenring) machen (geben denen die nötigen Daten vor und lassen sie das Ganze errechnen). Was es genau kostet, weiß ich nicht. Müßte ich mal nachsehen.

Bodenproben haben wir zuletzt vor 2 oder 3 Jahren nehmen lassen. Kurz danach wurden wir auch überprüft, aber es war zum Glück alles O.K.

LG
Janey

hejo

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #5 am: 16.12.04, 21:31 »
Hallo Reserl,
ich habe für die Düngebilanz eine free software von vom BDP irgendwann mal
bekommen.das geht flott und kann nachher ausgedruckt werden.

Die N-Bedarfsermittlung laüft genauso.Dieses Exelblatt bekomme ich jährlich
vom Wasserschutzberater.
Bodenproben mache ich immer zu Zuckerrüben,also mindestens alle 3 Jahre.
Habe ich auch schon früher immer gemacht.

Mathilde

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #6 am: 01.02.05, 10:58 »
Hallo,

wie macht Ihr das dann mit den zugekauften Düngemitteln. Die Rechnungen sind ja im Buchhaltungsordner. Macht Ihr da einen Querverweis oder kopiert Ihr die Rechnungen  ? Habe gestern wieder eine ganze Reihe Rechnungen mit roten Haftzetteln versehen weil der Herr der die Bodenproben auswertet am Freitag kommt. Das ist so langsam ziemlich lästig neben den Kühen auch noch die ganzen Auflagen beim Ackerbau  :(  Und alles was dann mit PC und Rechnungen usw. zu tun hat bleibt dann an mir hängen  :( >:( >:(
Bin schon froh dass wenigstens die Tochter schon gute Tipps aus dem Großbetrieb geben kann. Habe da dann anhand der Primanotennummern aus dem Abschlußordner ganz schnell die Rechnungen gefunden  :D

LG Mathilde

Offline Jochen

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #7 am: 01.02.05, 12:00 »
Hallo Mathilde

Es ist nirgends vorgeschrieben, WO die Belege aufbewahrt werden. Die Belege im Buchhaltungsordner nummeriere ich durch. Für die Düngebilanz führe ich Zukaufsmenge, Düngerart und Belegnummer auf einem Blatt auf. Unterschrift drunter und das sollte genügen.
Wenn der Kontrolleur unbedingt die Rechnungen sehen will, so soll er sie gefälligst selbst im Buchhaltungsordner raussuchen.
Vor zwei Jahren hatte ich Betriebskontrolle. Nun ist es ja Vorschrift, dass man entweder eigene NID-Proben vorweist oder die Referenzproben aus dem Wochenblatt ausschneidet und abheftet. Ich bin der Ansicht, dass man sich  solche Kindergartenausschneidaktionen nicht antun sollte. Die NID-Werte werden im I-Net veröffentlicht. Um dem Herrn Prüfer entgegenzukommen, wolte ich sie am Vorabend der Prüfung schnell ausdrúcken. Nach dem Ausdruck vom zweiten Jahr verreckte mein Drucker.
Ich habe dem Prüfer gesagt, dass ich nicht einsehe, etwas auszudrucken, was im I-Net öffentlich zugänglich ist. Er war erst zufrieden, als ich den PC startete und ihm im Netz die Werte zeigte. Als ob ich ein anderes Netz als er hätte.... ::).
6 Stunden war ich anschließend mit ihm und einem Mitarbeiter des geologische Landesamts auf der Flur unterwegs. Weil die Prüfung im Herbst war, hat er in den Fahrgassen der Wintergerste  den Ausfallweizen begutachtet.. ob auch gewiß die von mir genannte Fruchtart als Vorfrucht in diesem Jahr draufwar ::) ::) ::) ::)
Und anschließend haben sie sich gewundert, dass sie an EINEM Tag fertig waren..
Dass ich eigentlich Gülle fahren und Weizen säen wollte war uninteressant.. am nächsten Tag hats geregnet.

Wie lange sollen wir uns diese Gängeleien noch gefallen lassen????




« Letzte Änderung: 01.02.05, 12:02 von Jochen »

eveline

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #8 am: 01.02.05, 19:15 »
Langsam kann einem die Lust an der Landwirtschaft vergehen oder ist mal eine Bauern-revolution fällig ?  Bürokratie über Bürokratie.
Als ob der Landwirt nicht selber weiß, was seinem Boden guttut. Was soll denn noch die ganze Ausbildung zum Landwirt , wenn der Bauer zum Büttel der Bürokratie degradiert wird ? Was sagen die landwirtschaftlichen Interessenvertretungen dazu ? Vermutlich nichts !

Liebe Grüße
Eveline

Offline albert

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #9 am: 01.02.05, 19:42 »
hallo....
wie wärs denn mit einer ausgeglichen Nährstoffbilanz,wirtschaften im Nährstoffkreislauf ,eine sogenannte Hoftorbilanz ,
keine Überlegung Wert ???
LG albert

Mathilde

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #10 am: 01.02.05, 19:56 »
Hallo Albert,

ich habe gefragt wie es die anderen mit dem Zukaufdünger und den Belegen dazu handhaben und nicht gefragt wie man am besten schummelt denn das haben wir wirklich nicht nötig  >:( >:( >:( >:(
Bei mir kommen vielleicht grade mal 1 GV auf 3 ha und der Zukauf  ???
wir schmeissen doch nicht das Geld zum Fenster raus  >:( >:( >:(
was unterstellst Du eigentlich dauernd  ??? ::)
Ist das Neid oder Überheblichkeit  ??? ???
Nun kann mich ja das Moderatorenteam weglöschen aber das musste mal raus  ;D

LG Mathilde
« Letzte Änderung: 01.02.05, 20:10 von Mathilde »

Offline albert

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #11 am: 01.02.05, 20:14 »
hallo Mathilde...
was hab ich dir unterstellt ????
Ich hab doch gar niemand erwähnt  ;D
Und wegen mir braucht niemand hier was löschen ,ich kann viel ertragen  ;D
LG albert

Vitus

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #12 am: 01.02.05, 20:39 »
wie macht Ihr das dann mit den zugekauften Düngemitteln. Die Rechnungen sind ja im Buchhaltungsordner. Macht Ihr da einen Querverweis oder kopiert Ihr die Rechnungen? Habe gestern wieder eine ganze Reihe Rechnungen mit roten Haftzetteln versehen weil der Herr der die Bodenproben auswertet am Freitag kommt. Bin schon froh dass wenigstens die Tochter schon gute Tipps aus dem Großbetrieb geben kann. Habe da dann anhand der Primanotennummern aus dem Abschlußordner ganz schnell die Rechnungen gefunden  :D

Mathilde, es sieht so aus, als wenn Du für Buchhaltung / Nährstoffbilanz  und Schlagkartei 
bereits einen praktischen Lösungsansatz oder gar eine übersichtliche Lösung gefunden hast. Meinerseits besteht Interesse eine noch raschere Übersicht mit entsprechenden Bezügen - ein Permanentes Controlling in Form eines Permanenten Management-Informationssytems - zu bekommen.

Vitus

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #13 am: 01.02.05, 20:45 »
wie wärs denn mit einer ausgeglichen Nährstoffbilanz ???


Mathilde ist schon viel weiter, sie dokumentiert und optimiert ihre gesamten Betriebsabläufe!

Offline Jochen

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #14 am: 02.02.05, 00:58 »
Zitat
hallo....
wie wärs denn mit einer ausgeglichen Nährstoffbilanz,wirtschaften im Nährstoffkreislauf ,eine sogenannte Hoftorbilanz ,
keine Überlegung Wert

Albert, dieser Einwurf war jetzt aber wirklich daneben und geht am thema vorbei.
Ich weiß, auf was Du hinauswillst. Es geht aber hier um die Dokumentationspflicht,welche für die "Guten" geauso gilt, wie für die "Bösen". Und ich hoffe doch sehr, dass Du als offensichtlich "Guter" die vorschriftsmäßige Bilanz - ob jetzt Hoftor oder Feld-Stall - genauso gewissenhaft führst, wie Mathilde. Dann kannst Du ihr auch sicher Tipps geben, wie man diese Arbeit am sinnvollsten macht.

Eine ausgeglichene Nährstoffbilanz und einen geschlossenen Nährstoffkreislauf erreicht man, wenn die erzeugten Lebensmittel anschließend auf die Felder gek*ckt werden und die Asche der Verbraucher gleichmäßig darauf vertreut wird. Und selbst dann gibts gewisse "Verluste".
Wie sieht denn ein geschlossener Nährstoffkreislauf im Marktfruchtbetrieb aus???