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Agrardieselentlastung ab 2021
martina:
Gestern kam Post vom Zoll. Man ändert mal wieder die Vorgehensweise beim Antrag auf Agrardieselentlastung.
Im Zuge der Digitalisierung soll alles einfacher und papierlos werden und deshalb stellt man den Antrag für 2020 dann nicht mehr beim Zoll, sondern über ein Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal)
Um das Portal zur Antragsstellung nutzen zu können, braucht man entweder sein Elster-Zertifikat oder den neuen Perso mit elektronischem Identitätsnachweis.
Ich bin ja jetzt schon gespannt, wie das funktionieren wird. Aber jetzt weiß ich auch wieder, wozu ich meinen neuen Perso mit dem eiD habe. Hoffentlich weiß ich dann noch, wie das mit der dazugehörigen App funktioniert hat.
Registrieren muss man sich nat. vorher auch erst wieder. Pro Agrardieselnummer mit einer Emailadresse, nein, andersherum pro Emailadresse nur eine Agrardieselnummer. Beides sollte man bis 10. Dezember 2020 dem zuständigen Hauptzollamt mitteilen, per Email. Na, dann machen wir das doch mal. Die Emailadresse steht zwar auch im Agrardieselantrag, aber sicher ist sicher ::)
Irgendwie denken die sich immer was neues aus. Grad, wenn man sich an das alte System gewöhnt hat.
Annette:
Den Schrieb hab ich auch schon studiert und mich gefragt, wenn ich mich bis zum 10.Dez. registrieren lassen, ob ich dann den Diesel-Antrag ohne Perso oder ElsterNr. stellen kann ??? Oder falsch was verstanden ?
LG Annette
gammi:
Im Prinzip hört es sich ja tatsächlich nach Erleichterung an. Entfällt dann ja das Ausdrucken und Versenden des kompromierten Antrages.
Die Anmeldung könnte dann für den ein oder anderen schon sportlich werden. Welche Alternative gibt es wenn man weder neuen Perso mit Identifkikationsnachweis noch Elster-Zertifikat hat?
Annette:
Das ist die Frage ;) Papier?!
LG Annette
mamaimdienst:
Es gibt eine 3-jährige Übergangszeit.
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