Zuerwerb/Einkommensalternativen > Berufstätigkeit der Frau

Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?

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Tina:
Hallo Danny,
um Rente aus der RVzu bekommen, muß man meines Wissens 5 Jahre nachweisen, frag Dich mal schlau.
Im Übrigen hat hat die Alterskasse ja auch Vorteile, Betriebshelfer, Kuren . Oder Du suchst Dir nen Job, ist ein Rechenexempel.
LG
Tina

Hamster:

--- Zitat von: Tina am 21.11.09, 18:43 ---Hallo Danny,
um Rente aus der RVzu bekommen, muß man meines Wissens 5 Jahre nachweisen, frag Dich mal schlau.
Im Übrigen hat hat die Alterskasse ja auch Vorteile, Betriebshelfer, Kuren . Oder Du suchst Dir nen Job, ist ein Rechenexempel.
LG
Tina

--- Ende Zitat ---

Aber nur, wenn Du in der LKK  krankenversichert bist....
Sonst gibt es keinen Betriebshelfer!
Und Kuren werden auch von anderen Krankenkassen übernommen.

LG
Hamster

sandra:

--- Zitat von: SuHe am 21.11.09, 17:30 ---hallo,
vielleicht kann dich dein Mann sozialversicherungspflichtig im landwirtschaftlichen Betrieb anstellen.

Der Lohn bleibt in der Familie. 410 € würden reichen. Das müßte man mal durchrechnen. was an Kosten KK und RV usw. dazukommen.  Der Steuerberater wäre evtl. gefragt.

Gruß
SuHe

Übrigens in 2010 sollen die Alterskassenbeiträge voraussichtlich auf unter 200 € abgesenkt werden. Wo habe ich das kürzlich gelesen ???? ???

Angaben ohne Gewähr

--- Ende Zitat ---

Wir haben das so gemacht - bin seit gut 3 Jahren im Büro meines Mannes angestellt, bin weiter in meiner alten KK, weil der LKK mein Einkommen zu niedrig war - damals wurde mir gesagt, unter 630 € brutto/Monat nehmen sie mich nicht. Gut, dachte ich, wer nicht will, der hat schon!

Wenn du genaue Zahlen haben willst, dann meld dich, kann ich dir per PN geben.


--- Zitat von: Margret am 21.11.09, 17:19 ---Marone,

das hast du m.E. nicht ganz logisch bzw. nicht richtig formuliert.

Die Beitragspflicht eines Betriebes hängt alleine von seiner Betriebsgröße ab (sog. "Exi").
Je nach Flächenwert der Gemeinde  und bewirtschafteten Kulturarten kommt man ab x ha Fläche drüber und wird pflichtig mit dem Betrieb.
Das hat mit dem Einkommen aus diesem Betrieb null zu tun.  
Meintest du den Zuschuss, den man event. zur LAK kriegen kann ? ???

Der Landw. Unternehmer selber (der bei solch knapp über Exi liegenden Betrieben häufig noch einem anderen (Haupt-)Beruf nachgeht und desh. sich  leicht befreien lassen kann wenn andere Beitragspflicht den Vorrang hat,  wird zunächst pflichtig.

Ebenso  ist aber seine Ehefrau beitragspflichitig wenn sie keine Befreiung erlangen kann (z.B. durch Kindererziehungszeit oder eigene rv-pflichtige Tätigkeit).

Ist es nun klarer ?

Grüße von Margret  (die sich sehr mit dem Therma auseinandergesetzt hat)

--- Ende Zitat ---

Das Problem liegt außerdem darin, dass das Einkommen des Mannes aus dem Beruf - für den er ja schon Rentenversicherung bezahlt, zum Betrieb dazu gezählt wird und darum für die meisten Nebenerwerbslandwirte kaum mehr Zuschuß gezahlt wird - wir sind damals auch aus dem Raster geflogen...

ich selber hab Glück - und bin seit Jahren endgültig befreit  :D

Marone:

--- Zitat von: Margret am 21.11.09, 17:19 ---Marone,

das hast du m.E. nicht ganz logisch bzw. nicht richtig formuliert.

Die Beitragspflicht eines Betriebes hängt alleine von seiner Betriebsgröße ab (sog. "Exi").
Je nach Flächenwert der Gemeinde  und bewirtschafteten Kulturarten kommt man ab x ha Fläche drüber und wird pflichtig mit dem Betrieb.
Das hat mit dem Einkommen aus diesem Betrieb null zu tun.  
Meintest du den Zuschuss, den man event. zur LAK kriegen kann ? ???

Der Landw. Unternehmer selber (der bei solch knapp über Exi liegenden Betrieben häufig noch einem anderen (Haupt-)Beruf nachgeht und desh. sich  leicht befreien lassen kann wenn andere Beitragspflicht den Vorrang hat,  wird zunächst pflichtig.

Ebenso  ist aber seine Ehefrau beitragspflichitig wenn sie keine Befreiung erlangen kann (z.B. durch Kindererziehungszeit oder eigene rv-pflichtige Tätigkeit).

Ist es nun klarer ?

Grüße von Margret  (die sich sehr mit dem Therma auseinandergesetzt hat)

--- Ende Zitat ---

Klar wie Klosbrühe!

Wenn es denn so ist, der Betrieb nicht mehr abwirft, als die Beiträge zur Alterskasse betragen, dann müsste eigentlich die logische Schlußfolgerung sein, diesen unrentablen Betrieb stillzulegen, bzw. abzustoßen.. Steht doch jedem frei, weiter zu machen oder aufzuhören. Allerdings, wenn mehr verdient ist damit, dann macht sowieso jeder weiter. Also kann er dann auch seine Beiträge bezahlen.

Marone:

--- Zitat von: gammi am 22.11.09, 00:03 ---
Es geht ja nicht darum, dass der Mann zahlt sondern darum, dass Frau bezahlen muß. Oder muß etwa der "normale" Arbeiter auch für seine Frau in die Rentenkasse bezahlen, wenn diese nicht berufstätig ist????

--- Ende Zitat ---
Das ist ja wohl das Problem, Bäuerinnen sind berufstätig.

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