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Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?

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Danny:
Ab Februar muss ich völlig unnötige 217 Euro monatlich für die Alterskasse abdrücken, weil mein Kleiner dann drei ist. Möglichkeiten, das zu umgehen, gibt es kaum, nur so ein paar Von-hinten-durch-die-Brust-ins-Auge-Alternativen, die allesamt auf eine baldige Aufgabe des Hofs hinauslaufen ... es sei denn, ich kriege noch ein Kind (ohne mich! >:() oder finde ganz schnell einen Job, und zwar auf Steuerkarte, also nicht einen simplen 400-Euro-Job, sondern mindestens halbtags ... andererseits aber auch nicht vollzeit, weil SM ja nicht den ganzen Tag - jeden Tag - stundenlang auf die Kinder aufpassen kann .... außerdem sollte dieser Job zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.
Ist doch ganz leicht, sowas zu finden, vor allem in der derzeitigen Krise, oder? ::)

gammi:
.....dann würde es mich auch ärgern.

Warum kann man die Einzahlungen der Alterskasse nicht auch mit anderen Renten (wie bei den Angestellten und Arbeitern verrechnen?)
Aber ich denke mal, dass das Thema hier sicher schon öfters durchdikutiert wurde.

Marone:
Wenn Alterskassenpflicht besteht und eine Befreiung von selbiger abgelehnt wird, dann ist wohl das Einkommen aus dieser Landwirtschaft zu hoch.
Kein Arbeiter oder Angestellter kann sich aussuchen, ob er die gesetzliche Rentenversicherung oder Krankenversicherung zahlen will, warum sollte es hier eine Ausnahme geben.
Wer gut verdient, der soll und kann meiner Meinung nach auch seine Abgaben leisten, so wie es gesetzlich festgelegt ist. Sich solidarisch mit seinen Kollegen zeigen, denn von der Alterskasse profitieren doch alle Landwirte. ;)

Margret:
Marone,

das hast du m.E. nicht ganz logisch bzw. nicht richtig formuliert.

Die Beitragspflicht eines Betriebes hängt alleine von seiner Betriebsgröße ab (sog. "Exi").
Je nach Flächenwert der Gemeinde  und bewirtschafteten Kulturarten kommt man ab x ha Fläche drüber und wird pflichtig mit dem Betrieb.
Das hat mit dem Einkommen aus diesem Betrieb null zu tun.  
Meintest du den Zuschuss, den man event. zur LAK kriegen kann ? ???

Der Landw. Unternehmer selber (der bei solch knapp über Exi liegenden Betrieben häufig noch einem anderen (Haupt-)Beruf nachgeht und desh. sich  leicht befreien lassen kann wenn andere Beitragspflicht den Vorrang hat,  wird zunächst pflichtig.

Ebenso  ist aber seine Ehefrau beitragspflichitig wenn sie keine Befreiung erlangen kann (z.B. durch Kindererziehungszeit oder eigene rv-pflichtige Tätigkeit).

Ist es nun klarer ?

Grüße von Margret  (die sich sehr mit dem Therma auseinandergesetzt hat)

SuHe:
hallo,
vielleicht kann dich dein Mann sozialversicherungspflichtig im landwirtschaftlichen Betrieb anstellen.

Der Lohn bleibt in der Familie. 410 € würden reichen. Das müßte man mal durchrechnen. was an Kosten KK und RV usw. dazukommen.  Der Steuerberater wäre evtl. gefragt.

Gruß
SuHe

Übrigens in 2010 sollen die Alterskassenbeiträge voraussichtlich auf unter 200 € abgesenkt werden. Wo habe ich das kürzlich gelesen ???? ???

Angaben ohne Gewähr

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