Autor Thema: Vererben, aber wie?  (Gelesen 23134 mal)

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Offline gina67

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Re: Vererben, aber wie?
« Antwort #30 am: 09.01.12, 13:11 »
Diese Diskussion erinnert mich sehr stark an ein Seminar der LWK. Dort ging es auch um "Sekt oder Selters" im Alter. Es waren junge Männer so zwischen 30 und 40 dabei die überhaupt kein Interesse an privater Altersvorsorge hatten. Weder für sich noch für die Partnerin. Uns wurde vorgerechnet dass man im Alter, je nachdem ob Wohnen und Auto frei sind, ca 2000,-- bis 2500,-- benötigt. Bei eigener Haushaltsführung natürlich und nicht wenn man auf dem Hof mitversorgt wird. 
Die Rente der Alterskasse beträgt, nach meinem Wissen, ist evtl schon überaltet, ca. 12,90/eingezahltem Jahr. Also etwas über 500,-- Brutto für 40 Jahre eingezahlte Beiträge , da gehen noch Krankenkasse und Pflegekasse ab. Für die Frau genauso. Geht man dann von aus, dass die Frau noch ein paar Jahre ausserlandwirtschaftlich gearbeitet hat und der Mann während der Fremdlehre, der Bundeswehr  und evtl. zu Hause angestellt war, auch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kommt evtl. eine Rente von ca. 1500,-- zusammen. Da klafft eine ganz schön große Lücke, die der Hofnachfolger dann schliessen soll. Aber kann der das auch, schließlich muss er für sich ja auch vorsorgen.
Es ist doch die Pflicht der aktiven Betriebsinhaber sich selbst um eine Altersvorsorge zu kümmern, sei es durch Lebensversicherungen, Sparverträge, Immobilien etc.
Immer nur alles Geld in den Hof zu investieren mag ja vielleicht auch richtig sein, aber dann verschiebt man das Problem nur in die nächste Generation.

Zur Pflege möchte ich anmerken, dass bei uns im Übergabevertrag steht, dass die Pflege nur gemacht werden soll, wenn sie zu Hause machbar ist.
Das Pflegegeld wird an die Pflegeperson abgetreten. Sollte der Pflegefall nicht zu Hause möglich sein, muss der Hofübernehmer weiterhin das Altenteil zahlen und die anderen im Hofübergabevertrag festgelegten Sachleistungen werden in Geldwerte umgerechnet und müssen auch bezahlt werden. Mehr aber auch nicht.
D. H. käme SM ins Pflegeheim geht ihre Rente ans Heim, das Pflegegeld, das Altenteil, die Sachleistungen und ihre Ersparnisse. Erst darüber hinaus wird der Rest durch alle Kinder geteilt.

LG Gina

 

mouhkouh

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Vererben, aber wie?
« Antwort #31 am: 09.01.12, 13:27 »
Für mich ist das alles keine Frage der familiären Strukturen, sondern eher eine Frage des Verhaltens und dem Miteinander.
Es heißt ja auch: Du sollst deine Eltern ehren, AUF DAS ES DIR WOHL ERGEHE ! Und das heißt nicht, das er dir nur gut gehen wird, wenn du komme was wolle deine Eltern ehrst, sondern das alle Seiten dafür sorgen sollen, das es allen gut geht.
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.

Ich hab nichts, mir gehört nichts, gewollt bin ich auch nicht, aber für Familie und Betrieb soll ich alles tun...da zwickt sich doch was, oder?
So traurig es auch ist, wenn man als Altenteiler alt und pflegebedürftig wird- genauso traurig ist es auch, wenn man als Bäuerin nach dem Gau, nämlich dem Tod des Ehemannes, vom Hof geworfen wird, weil man nur so lange geduldet ist, wie es den eigenen Sohn lebendig gibt.



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Offline gammi

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Re: Vererben, aber wie?
« Antwort #32 am: 09.01.12, 13:33 »

Aber wie naima sagt,
Zitat
Eltern haben sich Kinder ausgesucht. Nicht andersrum.
da ist viel Wahres dran.


 

Stimmt aber auch nicht ganz.......die Kinder muss ich auch so nehmen wie sie sind und kann sie nicht zurückgeben - aber das ist wieder ein anderes Thema.
Oder sagst Du bei deinen Kindern: so wollte ich Dich nicht......du bist mir egal  ??? Um Dich kümmere ich mich nicht. (
Solange sie sich selber nicht versorgen können)
Enjoy the little things

mouhkouh

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Vererben, aber wie?
« Antwort #33 am: 09.01.12, 13:42 »
Und Schwiegerkinder muss man nicht so nehmen wie sie sind?


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Offline maggie

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Re: Vererben, aber wie?
« Antwort #34 am: 09.01.12, 18:24 »
Hallo gammi,
das mit dem Abkaufen finde ich gar nicht so abwegig, sonst wäre das Vorgehen in den Niederlanden (DK glaube ich auch) nicht längst Usus.
Ich halte das für eine ganz ehrliche Angelegenheit.

Denn um mich nicht x Jahren gratis Arbeit vor die Tür setzen zu lassen, dafür bin ich mir zu schade.
@naima, der Ehevertrag ist absolut vernünftig!

hallo pierrette,
auch in der schweiz ist das der weg - ich war entsetzt als ich am anfang hier alle diese geschichten hörte von pflege etc...

bei uns kommt höchstens das wohnrecht für die eltern dazu (dieser betrag wird dann beim kaufpreis berücksichtigt, da wird ein durchschnittsalter genommen oder heute wird oft auch eine miete verrechnet )
oder wie sv bei uns wollte, für seine töchter ein lebenslanges wohnrecht im haus, das haben wir aber nicht akzeptiert und wurden auch von den fachleuten des bauernverbandes, etc. unterstsützt !!!
liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz

Offline maggie

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Re: Vererben, aber wie?
« Antwort #35 am: 09.01.12, 18:26 »


Und dann noch etwas, ich weiß ja nicht, wie hoch Eure körperliche und zeitliche Arbeitsbelastung ist im Betrieb, selbst wenn ich es wollte, ich würde das Paket Pflege nicht noch zusätzlich schultern können!



Aber die Eltern haben sich doch auch einmal für das Kind "aufgeopfert" (ich sag es mal überspitzt). Haben die Eltern dann nicht auch ein Anrecht darauf im Alter von den Kindern wieder unterstützt zu werden? ? ?

meine provokante gegendarstellung - unsere eltern haben uns aber nicht gefragt ob wir "geboren werden wollen" - sie haben uns damals aber (meistens) gewollt !
liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz

Offline Sonnenblume2

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Re: Vererben, aber wie?
« Antwort #36 am: 10.01.12, 11:12 »
Ich finde diese „Rückübergabeklausel“ absolut nicht richtig, weder für einen gewissen Zeitraum noch ob Kinder kommen oder nicht.

Versetzt euch doch selber in die Lage als ihr jung ward und auf den Hof gekommen seid.
Hättet ihr euer Geld, Zeit, Kariere, Kraft, Nerven in diesem Ausmaß, wie ihr es getan habt in den Betrieb gesteckt, wenn man immer im Hinterkopf hat, im Fall der Fälle, kann man mit NICHTS vom Hof gehen?
Hättet ihr euch es damals als ihr Jung ward, vorstellen können, mit dieser Klausel zu leben? Vielleicht kann es die eine oder andere noch immer treffen, wenn SE leben und diese Klausel besteht! Die Geschwister von „ihm“ werden sich freuen.

Als (junge) Frau gibt man sehr, sehr viel auf.
Einen gutbezahlten Beruf den man gerne macht und seine Kariere, die Flexibilität im Beruf, Träume die man mal hatte z.B.: vom eigenen Haus …, versucht mit der älteren Generation unter einem Dach auszukommen, arbeitet oftmals viel mehr als „normale“ Hausfrauen/Mütter/Berufstätige; gibt sich mit den Gegebenheiten ab die am Hof und rund ums Haus vorherrschen, usw.

Und dann könnte man plötzlich vor dem NICHTS stehen!

(als kleiner Zusatz zu den weichenden Geschwistern: diese bekommen meistens viel Ausbezahlt und wenn in diesen Fällen der Sohn/Tochter verstirbt, wird wohl nicht vom Schwiegerkind der Betrag Rück eingefordert!)

nachdenkliche Grüße Sonnenblume

Benita2

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Re: Vererben, aber wie?
« Antwort #37 am: 10.01.12, 11:25 »
[quote author=gammi link=topic=40925.msg423412#msg423412 date=1326109107


Und dann noch etwas, ich weiß ja nicht, wie hoch Eure körperliche und zeitliche Arbeitsbelastung ist im Betrieb, selbst wenn ich es wollte, ich würde das Paket Pflege nicht noch zusätzlich schultern können!



Hallo allerseits.

Aber die Eltern haben sich doch auch einmal für das Kind "aufgeopfert" (ich sag es mal überspitzt). Haben die Eltern dann nicht auch ein Anrecht darauf im Alter von den Kindern wieder unterstützt zu werden? ? ?
[/quote]


Es ist ja wohl ein Unterschied, ob ich meinem Baby den Hintern putze oder ob es meine SM ist.
Ich sage zu meinem Mann immer, dass er sich für diesen Fall schon mal darauf einstellen kann, denn ich habe nicht vor, derlei Arbeiten zu erledigen.
« Letzte Änderung: 10.01.12, 11:30 von Benita2 »

Online frankenpower41

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Re: Vererben, aber wie?
« Antwort #38 am: 10.01.12, 12:44 »
Hallo Sonnenblume

Ich kann diese Klausel schon bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehen.
Sicher gibt man viel auf wenn man auf einen Hof einheiratet. Es kommt aber auch drauf an, wie lange man auf Hof arbeitet, oder nicht?.
Ich wäre, wenn meinem  Mann etwas zugetoßen wäre und keine Kinder dagewesen wären wieder gegangen. (auch noch als die Kinder klein waren, denn den Hof hätt ich allein nicht führen können. Wir haben früher öfters drüber gesprochen, da waren wir uns immer einig, dass der Hof dann eben aufgegeben würde. Wir kennen genug Beispiele, wo sich Frauen aufgearbeitet haben, nur um den Kindern den Hof zu erhalten)
Ich hab schließlich nicht den Hof geheiratet.  Das was ich mitgebracht hab, hätt ich wieder gewollt, aber nicht den Hof.  (ist irgendwie wie beim gesetzlichen Güterstand)

Stell Dir mal vor, wie sich Eltern fühlen, wenn sie ihr Kind verloren haben, das vielleicht nur kurz verheiratet war, keine Kinder da sind und alles, was man sich erarbeitet hat, gehört dann nur der Frau, die dann evtl. bald wieder heiratet.  DA ist es den Übergebern doch nicht zu verübeln, wenn sie dann wollten, dass evtl. anderes Kind von ihnen den Hof weiterführt.
Sicher darf sowas nicht für ewig gelten. Wenn man Jahrzehnte mitarbeitet, dann hat man auch Anspruch.l

Marianne

Offline Sonnenblume2

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Re: Vererben, aber wie?
« Antwort #39 am: 10.01.12, 13:22 »
Hallo Marianne

Ich kann schon auch die Situation der Eltern ein Stück weit verstehen.
Aber wenn sie ihrem Sohn nicht vertrauen können, ob das die Art der Betriebsführung ist, für welche Frau er sich entscheidet und eine Familie gründen möchte, welche Ziele er erreichen möchte, dann ist es besser, die Eltern behalten den Betrieb und die dazugehörige Arbeit und lassen den Sohn sein Leben leben, ohne ihn an die LW zu binden.

Der Sohn hat sich für SEINE Frau entschieden, vermutlich weil er sie liebt und ich denke, dieser würde wollen, dass es SEINER Frau (+ kleinen Kindern) auch nach einem plötzlichen Tode gut geht.
Würde er wollen, dass der Hof seinen Eltern zurückfallen sollte, dann kann er ein Testament aufsetzen, in dem dies festgehalten ist.

Macht es einen unterschied ob der Hof, wenn noch weitere Kinder/Geschwister des Verstorbenen da währen, von dehnen genommen wird, die vielleicht gar nix mit der LW zu tun haben wollen?
Diese werden vermutlich Maschinen, Tiere, alles nicht Nid und Nagel festes verkaufen und Grund und Boden verpachten.
UND dieses Handeln, denke ich, kann eine Witwe auch, ohne sich ein halbes Leben lang Aufzuarbeiten um den Betrieb weiterzuführen.

lg Sonnenblume

Offline strop

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Re: Vererben, aber wie?
« Antwort #40 am: 10.01.12, 13:34 »
Zitat
Autor: frankenpower41
ich wäre, wenn meinem  Mann etwas zugetoßen wäre und keine Kinder dagewesen wären wieder gegangen. (auch noch als die Kinder klein waren, denn den Hof hätt ich allein nicht führen können. Wir haben früher öfters drüber gesprochen, da waren wir uns immer einig, dass der Hof dann eben aufgegeben würde. Wir kennen genug Beispiele, wo sich Frauen aufgearbeitet haben, nur um den Kindern den Hof zu erhalten)

Da sprichst Du etwas an, was möglicherweise nicht bewusst wahrgenommen wird: viele von uns haben nach der Eheschließung den Hof verändert, Geld investiert, haben Ställe gebaut, Wohnhaus, den Betrieb umgestellt etc. Sehr oft haben die Banken bei der Darlehensvergabe auch die Unterschrift der Ehefrau unter den Kreditvertrag bekommen. Und obwohl der Ehefrau oft/meistens nichts vom Hof gehört, stünde sie im "Fall der Fälle" ganz klar in der Haftung.

Ich muss leider sagen, dass auch ich da so "blauäugig" in die Ehe gegangen bin. Wir haben viel investiert, entsprechend Darlehen aufgenommen, ich habe mit unterschrieben. Dann starb nach 15 Jahren Ehe mein Mann plötzlich, und ich musste mir gar nicht erst die Frage stellen, "lasse ich langsam auslaufen oder mache ich weiter" - ich MUSSTE weitermachen, sonst hätte ich mein Leben lang die Schulden gehabt. Mein Mann hatte ein Testament gemacht, das besagte, dass ich alles erben würde, mit der Maßgabe, nur an unsere leiblichen Kinder weiter zu vererben. Der Amtrichter legte das anders aus, und es dauerte länger als zwei Jahre, bis er einlenkte. Bis dahin waren Darlehen zur Umschuldung fällig. Die Bank (bedauerte bzw....) rieb sich die Hände, dass sie die Summe auf das Girokonto packte, denn eine Darlehensverlängerung zu normalen Zinssätzen billigte sie mir nicht zu. Es hieß einfach: "Sie haben ja nichts, Ihnen gehört ja nichts, wir haben keine Sicherheiten". Sie hatten ja recht damit. Das waren dann ganz harte Jahre danach, und manchmal weiß ich gar nicht, wie ich das geschafft habe, zumal mit den Investitionen ja auch viel mehr Arbeit auf dem Hof war. Nun bin ich sog. befreite Vorerbin, d.h. ich wirtschafte nach meinen Vorstellungen und kann den Hoferben selber bestimmen.
LG strop

Offline amazone

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Re: Vererben, aber wie?
« Antwort #41 am: 10.01.12, 17:24 »
.....
Sicher darf sowas nicht für ewig gelten. Wenn man Jahrzehnte mitarbeitet, dann hat man auch Anspruch.l

Marianne

hier müsste die gleiche regelung wie bei einer scheidung greifen:
bei zugewinngemeinschaft steht der frau die hälfte des jährlichen betriebsgewinnes seit hofübergabe bis zur rückübergabe zu.
das kann sich "nach jahrzehnten" (wenn die altenteiler dann noch leben!), kaum ein altenteiler leisten.

wünschen wir schlicht allen betroffenen mit so einer klausel, dass der hofübernehmer lange lebt. *prost*  8)
Beste Grüße von
Amazone