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Grundsteuerreform

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Beate Mahr:
Hallo

ich bin von den *Auswirkungen*der Grundsteuerreform extrem genervt,
besonders über die maß.- und sinnlose Geldverschwendung (Porto/Papier/Umschläge)

Zu jedem Grundstück kommt einzeln [Info]Post vom Finanzamt

Selbst der Postbote war gestern irritiert  :-X er musste extra klingeln,
weil die vielen Briefe für GöGa und mich nicht in den Briefkasten gepasst haben

Jetzt geht der Spaß erst richtig los  :-X  Erklärungsabgabe über ELSTER
es gibt/gab Probleme bei der Gasölverbilligung ... und da haben nur *wenige* das Zertifikat beantragt  8)

Das Finanzamt kippt aus den Latschen wenn jetzt alle Grundstücksbesitzer ihr Zertifikate beantragen

GöGa und ich haben Grundstücke in verschiedenen Gemarkungen/Landkreisen
d.h. wir haben aktuell Post von 3 Finanzämtern ... keine Ahnung wie das laufen soll

Land- und Forstwirtschaft Einheitliche Regelungen in Ost und West


--- Zitat ---Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wenden alle Länder die Regelungen des Bundesmodells an.
Daraus ergeben sich für die Länder folgende Änderungen:

In den westdeutschen Ländern kommt es durch die gesetzliche Neuregelung
zu einer Aufteilung der bestehenden wirtschaftlichen Einheiten.
Wohngebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb einer land- und forstwirtschaftlich genutzten Hofstelle Wohnzwecken dienen,
sind mit ihren zugehörigen Freiflächen ab dem 1.1.2022 dem Bereich des Grundvermögens zuzurechnen.
Sie werden aus dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft herausgelöst und erhalten als eigenständige wirtschaftliche Einheit ein separates Aktenzeichen.

In den ostdeutschen Ländern kommt es zum Wechsel von der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung.
Danach ist nunmehr der Eigentümer des Grundbesitzes zur Erklärungsabgabe verpflichtet und nicht mehr der Nutzer.

Hinweis:
Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des Bewertungsgesetzes setzt weder eine Mindestgröße
noch einen vollen land- und forstwirtschaftlichen Besatz mit Wirtschaftsgebäuden, Betriebsmitteln oder eine Selbstbewirtschaftung voraus.
Auch einzelne (verpachtete) land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, können einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft darstellen.

--- Ende Zitat ---

Wichtiger Hinweis zum ZENSUS


--- Zitat ---
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022
Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform an das Finanzamt übersenden.

Diese Erklärungen sind von der ab Mai 2022 im Rahmen des Zensus 2022 stattfindenden Gebäude- und Wohnungszählung unabhängig.
Wegen der pandemiebedingten Verschiebung des Zensus fallen beide Erklärungspflichten zusammen.
Eine parallele Datenerhebung ist dabei unvermeidlich, da unterschiedliche Merkmale abgefragt und erhoben werden.
Aus Datenschutzgründen können die Befragung des Zensus und die Erklärungsabgabeverpflichtung
gegenüber dem Finanzamt nicht zusammengelegt werden.
Auch ein Austausch der abgefragten Daten untereinander ist dadurch ausgeschlossen.

Daher müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz beiden Erklärungspflichten nachkommen, soweit sie auch vom Zensus für die Befragung ausgewählt wurden.

--- Ende Zitat ---

Datenschutz  ??? ::) ... wenn´s nicht so traurig wäre könnte ich lachen

Habt ihr schon Post ???

Bleibt gesund
Beate
 

Internetschdrieler:
Wollte den ganzen Stapel gerade der Tochter rüber schieben, nach dem Motto, geht mich nichts mehr an, gestern war Übergabe.
Zu früh gefreut. Wie heißt es in dem Anschreiben so schön...... Sie Waren zum Stichtag 01.01.2022 Eigentümer.... war nichts mit rüberschieben, Altlasten

frankenpower41:
wir haben das Steuerberater übergeben.
Der Mitarbeiter meinte sehr viel Arbeit und Aufwand für vermutlich nichts. Wie das alles gehen soll ist ihm ein Rätsel. Die meisten Kanzleien suchen ja händeringend Mitarbeiter, auch ohne diesen Sch..

Ich frag mich bloß wer das angestoßen hat, als ob es nicht wichtigere Dinge gibt.

Marina:
Mit der Landwirtschaft haben wir nichts mehr zu tun. Das ist Tochter´s Sache. Sie weiß aber auch noch
nicht, ob sie es selber machen kann oder lieber dem Steuerberater übergibt.

Aber ich habe den Sch... :-X für meine Mutter und meine Tante an der Backe. Die haben ein Haus zusammen, bzw. jeder seine Wohnung als Eigentum und meine Mutter noch zusätzlich das Gartengrundstück, das eine eigene Flurnummer hat.

Ich wollte letzte Woche Vordrucke bei der Gemeinde holen. Selbst das stellte sich als größeres Problem dar  :-X Nun schieb ich´s erst mal auf die Seite  8)

Agrele:

--- Zitat von: Internetschdrieler am 02.07.22, 13:50 ---Wollte den ganzen Stapel gerade der Tochter rüber schieben, nach dem Motto, geht mich nichts mehr an, gestern war Übergabe.
Zu früh gefreut. Wie heißt es in dem Anschreiben so schön...... Sie Waren zum Stichtag 01.01.2022 Eigentümer.... war nichts mit rüberschieben, Altlasten

--- Ende Zitat ---

Ja Eigentümer aber nur bis zum 30.06.2022 Internetschdrieler

da müssen die Übergeber bis dato Zahlen

und anschließend die Übernehmer nochmals ne Antrag stellen

Ic hfreue mich gdas gibt das gleichr kaos wie beim Gasölantrag

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