Direktvermarktung > Lebensmittelrecht, Steuer und Auflagen

Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019

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gammi:
Und dann heißt es wieder, ihr müsst doch nur selber vermarkten....................

Ingrid2:
Also, wenn ich das richtig verstanden habe, dann muß ich unseren Betrieb registrieren lassen. Dann muß ich mit einem Entsorger (?) einen Lizensierungsvertrag abschließen. Dazu muß ich angeben, welche und wieviele Verpackungen bei uns im Jahr anfallen - in kg. - Habe ich das so richtig verstanden?
Den Entsorger kann ich mir aussuchen, richtig? Und was macht der dann mit meinem Geld? Ich kapier das ganze System nicht. ::)

Was ich sehr seltsam finde, die Registrierung wird mit Name und Anschrift im Internet veröffentlicht. Wo bleibt da der Datenschutz? :o

Bärbel:
Hallo Ingrid

Und du musst nur Verpackungen lizensieren, die du in den Verkauf bringst. Verpackungen ,z.B. Vakkuumtüten in die man Fleisch zum reifen einschweißt und anschließend wieder auspackt , müssen nicht lizensiert sein.
Ich rechne alles mit dem Händler ab wo ich meine Tüten kaufe, dann muss ich nicht extra wiegen und rechnen. Ich muß nur bein bestellen sagen welche Verpackungen ich in den Verkauf bringe.

Ingrid2:
Bärbel, aber ab 01. Januar kannst du das nicht mehr mit dem Händler abrechnen?

Bärbel:

--- Zitat von: Ingrid2 am 29.10.18, 19:58 ---Bärbel, aber ab 01. Januar kannst du das nicht mehr mit dem Händler abrechnen?

--- Ende Zitat ---

Doch das kann ich machen. Ich habe meinen Händler quasi per Vertrag beauftragt die Lizensgebühren für mich abzuführen.

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