Direktvermarktung > Lebensmittelrecht, Steuer und Auflagen

Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019

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Luxia:
Das heißt, dass du für 2018 keine Jahresmeldung bei deinem gewählten Entsorgungsunternehmen meldest?

Hamster:


könnte man daraus lesen.  ;)
Was bei uns zur Folge hat, dass
ich eine Rechnung über meine Kleinstmenge bekommen werde , wie jedes Jahr.  8)
lg hamster

Hamster:


Ich habe nicht gelesen, dass kleine und Kleinstbetriebe für 2018 Mengen melden müssen.
Aber wenn sie gemeldet werden, müssen sie im Lucid und beim Entsorger identisch sein.

lg hamster

Luxia:
Das blöde Verpackungsgesetz und mein Zeitmangel haben dazu geführt, dass das Entsorgungsunternehmen sowohl für 2018 als auch für  2019 abgebucht haben.  >:(
Heute kam nun von der ZSVR eine Mail, die mich auffordert  die Mengen auch noch bei LUCID zu melden, mit dem Hinweis auf eine Geldbuße. Mannomann an was man alles denken muss. Geld haben die doch schon abkassiert für die Verpackungsmenge und vorregistriert bei LUCID bin ich auch seit Jahresende.

Ich werd dann mal meine Zugangsdaten zusammensuchen und die Meldung machen.

Ingrid2:
Oh diese mail habe ich heute auch bekommen. War mir gar nicht bewusst, daß ich das jetzt hätte schon melden müssen. Und dann gleich mit Bußgeld drohen :-X

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