Joi joi joi, sooooo viele Termine und Fristen die man einhalten muß
aber alles ohne Gewähr auf Richtigkeit
Bodenuntersuchungen- auf Nährstoffe: im Grünland alle 9 Jahre, Ackerland alle 6; aufzubewahren mindestens 9 Jahre
- auf Humusgehalt: alle 6 Jahre, aufzubewahren: mindesten 7 Jahre
Viehverkehrsverordnung, kurz VVVO* Rinder: Geburts-, Bewegungs- Todesmeldungen: innerhalb 7 Tage
* Schweine:
- zum 01.01. eines Jahres jeweils eine Bestandsmeldung (Stichtag)
- Zugangsmeldungen bei Zukäufen innerhalb von 7 Tagen
* Bestandsregisterführung für:
- Rinder
- Schweine
- Geflügel
- Schafe und Ziegen
Aufbewahungsfrist:
Tierseuchenkasse- einmal jährlich komplette Bestandsmeldung zum Stichtag, in Niedersachsen der 17.01.
Mehrfachantrag- Stichtag 17.05.
Antrag auf Dieselrückvergütungbis zum 30.09. des Folgejahres
Erstellung der Düngebilanznach Abschluß des Wirtschaftsjahres