Hallo,
ich habe jetzt gerade mal in meinem Account gelesen.
Mastkälber bis 8 Monate Grenze 20 Stück danach muss man melden
Mastrinder Grenze 20 Stück danach muss man melden.
Ist ja doof als ob da keins krank werden kann
LG Mathilde
*Die Mitteilungspflichten nach §§ 58a (Tierhaltungen - Nutzungsart) und 58b (Arzneimittelverwendung) gelten für Betriebe, die im Kalenderhalbjahr für das eine Mitteilung abzugeben ist, durchschnittlich - abhängig von der Nutzungsart - mehr als die Anzahl der in der Tabelle angegebenen Tierzahlen hält. Da die Meldepflicht sich auf die einzelnen Nutzungsarten bezieht, ist es möglich, dass ein Betrieb Tiere in mehreren Nutzungsarten hält und trotzdem die Bestanduntergrenze nicht erreicht, da die Nutzungsarten nicht addiert werden. Beispiel: Tierhalter hält durchschnittlich pro Halbjahr weniger oder genau 20 Mastkälber und weniger oder genau 20 Mastrinder.*