Autor Thema: Aushilfskraft anstellen  (Gelesen 27095 mal)

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Amelie1983

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Aushilfskraft anstellen
« am: 28.05.15, 23:46 »
Hi,

mein Mann fällt nun gesundheitlich für einieg Monate aus. Alleine kann ich das alles zwar für kurze Zeit bewältigen, allerdings wird das auf dauer schwer. Deswegen dachte ich daran eine Aushilfskraft anzustellen. Auf http://www.geringfuegigebeschaeftigung.net/ steht, dass der Arbeiter 53 h im Monat auf Minijob-Basis arbeiten darf. Bei einem max. Gehalt von 450,00 wären das 8,50 €/h. Aber da kommt doch für mich als AG sicher noch was drauf. Weiß das jemand wie hoch da ungefähr die gesamte monatliche Belastung ist? Wie siehts denn aus wenn er einen monat mal mehr arbeiten würde? Wäre er dann automatisch Teilzeit? kann mir da jemand etwas zu sagen?

Grüße

Offline Petra2

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #1 am: 29.05.15, 07:15 »
Hallo,

in der http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html werden
deine Fragen hoffentlich beantwortet.

LG
Petra2
Das Leben ist viel zu kurz für irgendwann.

Offline Pferdefrau

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #2 am: 29.05.15, 07:39 »
Wenn er krank geschrieben ist steht euch dann kein Betriebshelfer zu?

PaulKraemer

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #3 am: 29.05.15, 09:14 »
Das einzige was du machen musst ist: Die Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale anmelden, damit sie sozialversichert ist. Weite Kosten sollten nicht auf diech zukommen. Ich kann übrigens folgende Argentur empfehlen: *link entfernt!!!*
« Letzte Änderung: 29.05.15, 16:44 von martina »

Offline hosta

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #4 am: 29.05.15, 09:26 »
Mann kanns ja mal versuchen Werbung unterzubringen.
Paul Kraemer
Sie sucht keine Haushaltshilfe. Aber das ist ja uninteressant, die Werbung ist wichtig.
hosta
Herzlichst hosta

Offline martina

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #5 am: 29.05.15, 09:27 »
Weite Kosten sollten nicht auf diech zukommen.

Hallo Paul,

das stimmt ja so nun auch nicht. Der Arbeitgeber hat sehr wohl auch für die Minijobber Abgaben zu bezahlen.

Im Übrigen mögen wir reine Werbungsbeiträge für eigene Agenturen nicht, ich habe deswegen den Link dazu aus Deinem Beitrag entfernt.

PaulKraemer

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #6 am: 29.05.15, 10:20 »
ok sorry.

Amelie1983

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #7 am: 29.05.15, 10:35 »
Hallo,

also die Betriebshilfe kann man ja nur maximal 4 Wochen in Anspruch nehmen. Aber er wird vorraussichtlich länger ausfallen.

Danke für den Link. Ich schau mir das mal an.

Grüße

Offline frankenpower41

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #8 am: 29.05.15, 10:50 »
Wieso nur 4 Wochen?   
Mein Mann war vor 1 1/2 Jahren länger krank. Müsste jetzt nachschauen, aber wir hatten über 6 Monate Betriebshelfer. Kommt aber darauf an, ob er stationär ist oder nicht.  Einen Teil mussten wir selber bezahlen, war glaube ich nach 4 Monaten (er musste zu Hause liegen). Als er zur Reha war wurde dann wieder bezahlt.
Am besten Du erkundigst Dich mal bei der Krankenkasse.

LG
Marianne

Offline bienchen3

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #9 am: 29.05.15, 11:02 »
Also da kann ich im Moment auch mitreden!

Betriebshelfer ist maximal für 4 Wochen, dann musst du innerhalb der Zeit einen Antrag auf Verlängerung stellen. Der sollte auch genehmigt werden, wenn die AU weiter andauert. Und Anspruch hast du auf 112 (glaub ich) Einsatztage je Krankheitsgrund. Mein Mann fällt auch für insgesamt 11 oder 12 Wochen aus (am Montag werden`s 4 Wochen), und grade jetzt geht ohne BH gar nix. Wenn du das alles selber zahlen musst auf so lange Zeit und eben jetzt um die Zeit, da wirst du ja arm dabei.

Habt ihr keinen Maschinenring, der dich bei der Antragstellung unterstützt und sagt, was du beantragen kannst?? Unser MR ist da sehr hilfsbereit, die sind wirklich gut.

Sabine
Viele Menschen wissen, dass sie unglücklich sind. Aber noch mehr Menschen wissen nicht, dass sie glücklich sind. Albert Schweitzer

Offline Mathilde

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #10 am: 29.05.15, 12:43 »
Wenn er krank geschrieben ist steht euch dann kein Betriebshelfer zu?

zustehen ja aber bekommen tust keinen.  >:( >:( >:( >:(
Weniger Beitrag und ehrlich sein - das wär´s

LG Mathilde
die seit 4 wochen im Dreieck springt und überall Vollmachten vorlegt aber Betriebshelfer gibt es keinen
Gelassenheit ist eine anmutige Form des Selbstbewusstseins

Marie von Ebner-Eschenbach

Offline Luxia

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #11 am: 03.03.16, 06:15 »
Hallo,

Ein Jugendlicher aus dem Ort möchte sein Taschengeld aufbessern und bei uns arbeiten. Arbeit hätten wir für ihn, aber wie und wieviel sollen wir bezahlen? Muss ich ihn anmelden? Wir stellen uns das eher so vor, dass er bei Bedarf zum Helfen kommt, am Wochenende und in den Ferien.
Liebe Grüsse

Offline samy

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #12 am: 03.03.16, 07:47 »
Ist er über 18 muß du ihm Mindestlohn zahlen. Sonst kommt es wohl auch darauf an was er bei euch so macht.
Wir zahlen für unsere Aushilffahrer ( U18; meine Kids  ;D) Mindestlohn. Ich denke bei euch in der Gegend ist er mit 5,00 € für Zuarbeiten recht gut bezahlt.
Kannst ihm ja bei besonders guter Arbeit so was zustecken. 8) ;)
Anmelden solltest du ihn. Sollte er sich mal verletzen gibt es keinen Ärger.
Stelle ihn doch als kurzfristig beschäftigt ein. Dann kann er über das Jahr verteilt nach Bedarf arbeiten kommen.
Beschreibung dazu u.a. hier http://www.hkk.de/forum/firmenservice/newsletterhkknews/newsletter_archiv/oktober_2015/kurzfristige_beschftigung_zum_jahreswechsel_20152016/

Samy

Offline Luxia

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #13 am: 15.04.16, 20:32 »
Nach einigen Stunden Wiesenschleppen und Walzen hat der jugendliche Fahrer gemeint, für diese langweile Arbeit müsste er mehr als 5 € die Stunde bekommen.  :o
Liebe Grüsse

Offline LuckyLucy

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #14 am: 16.04.16, 15:54 »
Nach einigen Stunden Wiesenschleppen und Walzen hat der jugendliche Fahrer gemeint, für diese langweile Arbeit müsste er mehr als 5 € die Stunde bekommen.  :o

Ich würde darauf hinweisen, dass er dann bei evtl. späterer anspruchsvollerer Tätigkeit Abschläge hinnehmen muss... Zuschlag für Langeweile - wo gibt's denn so etwas?
LuckyLucy