Der nette (!) und recht kompetent (!) wirkende Mensch bei der Hotline (nach Weiterleitung vom überforderten Kollegen) hat mir rausgefunden dass ich ein zweites Aktenzeichen für das Wohnhaus beantragen muss, grade existiert nur eins für die Landwirtschaft - ich brauche also nicht weiter fieberhaft nach dem zweiten Anschreiben suchen :rolleyes:
Zu meinen Fragen, "Weg" im Flurstück soll immer in die Nutzung Landwirtschaftliche Fläche oder Forstwirtschaftliche Fläche, je nachdem was näher dran liegt. Wir hatten eine kurze Diskussion ob "Gehölz" forstlich nutzbar wäre, dann akzeptierte er meine Feststellung dass man Lesesteinhaufen mit Haselstauden drauf nicht wahnsinnig sinnvoll nutzen kann und dafür die 26 Unland verwenden kann, genau wie für "nicht kultivierte Fläche" (= bei uns vorwiegend Lesesteinhaufen).
Ställe, Scheune und ähnliches was als "gemischte Nutzung" im Flurstück steht fällt unter 28 Hofstelle.
Es gäbe keine feste Formel für die Berechnung des Umgriffs eines Wohnhauses, das müsste man individuell betrachten, dazu gehören z.B. Privatgarten, Gartenlaube, Garage/Carport. War allerdings keine konkrete qm Zahl dabei.
Allen anderen Elster- und Flurstücksgequälten frohes Schaffen!