Autor Thema: Grundsteuerreform  (Gelesen 25843 mal)

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Offline gina67

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #60 am: 15.12.22, 13:31 »
Ich habe es selber nicht geschafft und an den Steuerberater abgegeben, keine Ahnung was der dafür nimmt.
Aber es muss fertig werden und dann kostet das eben was.

Offline Karo

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #61 am: 15.12.22, 13:34 »
Wir haben es noch hier liegen, aber es geht auch zum Steuerberater.
Wenn ich was falsch angebe, kann's auch teuer werden.
Ich komme nicht zurecht.
« Letzte Änderung: 15.12.22, 13:38 von Karo »

Offline frankenpower41

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #62 am: 15.12.22, 13:49 »
.... und unser Steuerberater hat zurück geschickt, macht das aus Personalgründen nicht.

Offline zwagge

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #63 am: 15.12.22, 14:05 »
Unsere Steuerberater( Einer für Landwirtschaft,  der andere fürs Gewerbe) sagen beide: macht es selbst, das kostet sonst nur unnötig viel Geld. Die Daten zusammensuchen muss eh ich.
Ausserdem kann man dann leichter Einspruch erheben, da man ja Laie ist usw...
Ganz liebe Grüße
Birgit

Offline Suri

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #64 am: 15.12.22, 15:04 »
@Rohana: Wenn ich das richtig verstanden habe, kommt für die Land- und Forstwirtschaft im Januar ein separates Infoschreiben.

Momentan hat uns nur die Grundsteuer B (Wohnhaus/Wohnfläche) zu interessieren.
Wenn das falsch ist, lasse ich mich aber gerne korrigieren.

Wir haben es aber auch noch nicht gemacht. Der Steuerberater hat kein Interesse, weil kein Personal...

LG Susi
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Offline gina67

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #65 am: 15.12.22, 15:11 »
Wir in Niedersachsen haben auch schon Schreiben für die Landwirtschaft, mit den einzelnen Flurstücken,  bekommen.

Offline Rohana

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #66 am: 15.12.22, 15:29 »
Achdukacke. Wenn ich jetzt das Aktenzeichen für's Haus drin hab und die Lawi Flächen reintue ist natürlich blöd. Aber woher weiss ich was was ist? Da steht wir sollen das machen weil wir Besitzer von Gebäude/LuF-Flächen an der Adresse xy sind  ::)

Offline gina67

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #67 am: 15.12.22, 15:34 »
wir haben getrennte Schreiben mit verschiedenen Aktenzeichen  bekommen.

Offline Irmgard3

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #68 am: 15.12.22, 16:44 »
Landwirtschaft und Wohngebäude bekommen je ein eigenes Aktenzeichen. Wenn du zuwenig Aktenzeichen hast, kannst du eins beantragen. So war es bei uns.
Lebe, wie  du wenn du stirbst, wünschen wirst, gelebt zu haben.
(Christian Fürchtegott Gellert)

Offline SuHe

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #69 am: 15.12.22, 17:24 »
Hallo,
bitte beachten:
die Bestimmungen sind in jedem Bundesland anders.

Ich muss auch noch dabeigehen.
Gruß
SuHe

Offline Internetschdrieler

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #70 am: 15.12.22, 20:09 »
@rohana
Aktenzeichen xxx/xxx/xxxx/xxx/000/3   ist für den Landw. Betrieb (Flächen und Hofstelle)

Aktenzeichen xxx/xxx/xxxx/xxx/009/1 ist für Wohnhaus, Zufahrt und Privat genutzter Garten
Fürs Wohnhaus haben wir schon mal Post vom FA bekommen: Bescheid über den Grundsteuermessbetrag
« Letzte Änderung: 15.12.22, 20:13 von Internetschdrieler »

Offline Rohana

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #71 am: 15.12.22, 20:57 »
Der nette (!) und recht kompetent (!) wirkende Mensch bei der Hotline (nach Weiterleitung vom überforderten Kollegen) hat mir rausgefunden dass ich ein zweites Aktenzeichen für das Wohnhaus beantragen muss, grade existiert nur eins für die Landwirtschaft - ich brauche also nicht weiter fieberhaft nach dem zweiten Anschreiben suchen  :rolleyes:

Zu meinen Fragen, "Weg" im Flurstück soll immer in die Nutzung Landwirtschaftliche Fläche oder Forstwirtschaftliche Fläche, je nachdem was näher dran liegt. Wir hatten eine kurze Diskussion ob "Gehölz" forstlich nutzbar wäre, dann akzeptierte er meine Feststellung dass man Lesesteinhaufen mit Haselstauden drauf nicht wahnsinnig sinnvoll nutzen kann und dafür die 26 Unland verwenden kann, genau wie für "nicht kultivierte Fläche" (= bei uns vorwiegend Lesesteinhaufen).

Ställe, Scheune und ähnliches was als "gemischte Nutzung" im Flurstück steht fällt unter 28 Hofstelle.

Es gäbe keine feste Formel für die Berechnung des Umgriffs eines Wohnhauses, das müsste man individuell betrachten, dazu gehören z.B. Privatgarten, Gartenlaube, Garage/Carport. War allerdings keine konkrete qm Zahl dabei.

Allen anderen Elster- und Flurstücksgequälten frohes Schaffen!

Offline Internetschdrieler

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #72 am: 15.12.22, 22:24 »
Wir hatten 2 Anschreiben mit, nach meiner flüchtigen Leseart, gleichen Aktenzeichen. Die haben sich aber bei den hinteren 3 Ziffern unterschieden. Ein Anruf bei der Hotline brachte dann diese Erkenntnis.
Wegen des privaten Umgriffs vom Wohnhaus nahm ich die qm-Zahl die wir damals bei der Herausnahme des Wohnhauses aus dem Betriebsvermögen genommen haben.
Als Grundsteuermessbetrag für das Wohnhaus welches ja zukünftig mit der Grundsteuer B belegt wird errechnete das FA jetzt 98,ungrad € Wenn die Gemeinde jetzt einen Hebesatz von 300% hat ...kommt Freude auf >:(

Offline Rohana

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #73 am: 15.12.22, 22:43 »
Also ist es sinnvoll möglichst wenig Umgriff für das Wohnhaus zu haben weil das alles B ist? Ich dachte sowas wie Garten, Laube, Garage... fällt eh raus wenn's nicht Wohnfläche ist?  :o

Offline Internetschdrieler

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #74 am: 16.12.22, 12:26 »
Naja, das ist ein zweischneidiges Schwert. Wenn das Umfeld knapp bemessen wird, kann sein dass es dem FA nicht plausibel ist und dann etwas festlegt. Dann ist zwar, wie bei jedem Bescheid, Einspruch möglich, aber den Ärger kannst dir ersparen. Zur Not machst aus deinem Englischen Rasen vor dem Haus eine Kälberweide.