Bäuerinnentreff

Organisation ist alles => Finanzen und Recht => Thema gestartet von: Beate Mahr am 02.07.22, 11:40

Titel: Grundsteuerreform
Beitrag von: Beate Mahr am 02.07.22, 11:40
Hallo

ich bin von den *Auswirkungen*der Grundsteuerreform (https://grundsteuerreform.de/) extrem genervt,
besonders über die maß.- und sinnlose Geldverschwendung (Porto/Papier/Umschläge)

Zu jedem Grundstück kommt einzeln [Info]Post vom Finanzamt

Selbst der Postbote war gestern irritiert  :-X er musste extra klingeln,
weil die vielen Briefe für GöGa und mich nicht in den Briefkasten gepasst haben

Jetzt geht der Spaß erst richtig los  :-X  Erklärungsabgabe über ELSTER (https://www.elster.de/eportal/start)
es gibt/gab Probleme bei der Gasölverbilligung ... und da haben nur *wenige* das Zertifikat beantragt  8)

Das Finanzamt kippt aus den Latschen wenn jetzt alle Grundstücksbesitzer ihr Zertifikate beantragen

GöGa und ich haben Grundstücke in verschiedenen Gemarkungen/Landkreisen
d.h. wir haben aktuell Post von 3 Finanzämtern ... keine Ahnung wie das laufen soll

Land- und Forstwirtschaft Einheitliche Regelungen in Ost und West

Zitat
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wenden alle Länder die Regelungen des Bundesmodells an.
Daraus ergeben sich für die Länder folgende Änderungen:

In den westdeutschen Ländern kommt es durch die gesetzliche Neuregelung
zu einer Aufteilung der bestehenden wirtschaftlichen Einheiten.
Wohngebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb einer land- und forstwirtschaftlich genutzten Hofstelle Wohnzwecken dienen,
sind mit ihren zugehörigen Freiflächen ab dem 1.1.2022 dem Bereich des Grundvermögens zuzurechnen.
Sie werden aus dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft herausgelöst und erhalten als eigenständige wirtschaftliche Einheit ein separates Aktenzeichen.

In den ostdeutschen Ländern kommt es zum Wechsel von der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung.
Danach ist nunmehr der Eigentümer des Grundbesitzes zur Erklärungsabgabe verpflichtet und nicht mehr der Nutzer.

Hinweis:
Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des Bewertungsgesetzes setzt weder eine Mindestgröße
noch einen vollen land- und forstwirtschaftlichen Besatz mit Wirtschaftsgebäuden, Betriebsmitteln oder eine Selbstbewirtschaftung voraus.
Auch einzelne (verpachtete) land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, können einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft darstellen.


Wichtiger Hinweis zum ZENSUS

Zitat

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022
Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform an das Finanzamt übersenden.

Diese Erklärungen sind von der ab Mai 2022 im Rahmen des Zensus 2022 stattfindenden Gebäude- und Wohnungszählung unabhängig.
Wegen der pandemiebedingten Verschiebung des Zensus fallen beide Erklärungspflichten zusammen.
Eine parallele Datenerhebung ist dabei unvermeidlich, da unterschiedliche Merkmale abgefragt und erhoben werden.
Aus Datenschutzgründen können die Befragung des Zensus und die Erklärungsabgabeverpflichtung
gegenüber dem Finanzamt nicht zusammengelegt werden.
Auch ein Austausch der abgefragten Daten untereinander ist dadurch ausgeschlossen.

Daher müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz beiden Erklärungspflichten nachkommen, soweit sie auch vom Zensus für die Befragung ausgewählt wurden.

Datenschutz  ??? ::) ... wenn´s nicht so traurig wäre könnte ich lachen

Habt ihr schon Post ???

Bleibt gesund
Beate
 
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 02.07.22, 13:50
Wollte den ganzen Stapel gerade der Tochter rüber schieben, nach dem Motto, geht mich nichts mehr an, gestern war Übergabe.
Zu früh gefreut. Wie heißt es in dem Anschreiben so schön...... Sie Waren zum Stichtag 01.01.2022 Eigentümer.... war nichts mit rüberschieben, Altlasten
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: frankenpower41 am 02.07.22, 14:47
wir haben das Steuerberater übergeben.
Der Mitarbeiter meinte sehr viel Arbeit und Aufwand für vermutlich nichts. Wie das alles gehen soll ist ihm ein Rätsel. Die meisten Kanzleien suchen ja händeringend Mitarbeiter, auch ohne diesen Sch..

Ich frag mich bloß wer das angestoßen hat, als ob es nicht wichtigere Dinge gibt.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Marina am 02.07.22, 16:01
Mit der Landwirtschaft haben wir nichts mehr zu tun. Das ist Tochter´s Sache. Sie weiß aber auch noch
nicht, ob sie es selber machen kann oder lieber dem Steuerberater übergibt.

Aber ich habe den Sch... :-X für meine Mutter und meine Tante an der Backe. Die haben ein Haus zusammen, bzw. jeder seine Wohnung als Eigentum und meine Mutter noch zusätzlich das Gartengrundstück, das eine eigene Flurnummer hat.

Ich wollte letzte Woche Vordrucke bei der Gemeinde holen. Selbst das stellte sich als größeres Problem dar  :-X Nun schieb ich´s erst mal auf die Seite  8)
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Agrele am 02.07.22, 16:14
Wollte den ganzen Stapel gerade der Tochter rüber schieben, nach dem Motto, geht mich nichts mehr an, gestern war Übergabe.
Zu früh gefreut. Wie heißt es in dem Anschreiben so schön...... Sie Waren zum Stichtag 01.01.2022 Eigentümer.... war nichts mit rüberschieben, Altlasten

Ja Eigentümer aber nur bis zum 30.06.2022 Internetschdrieler

da müssen die Übergeber bis dato Zahlen

und anschließend die Übernehmer nochmals ne Antrag stellen

Ic hfreue mich gdas gibt das gleichr kaos wie beim Gasölantrag
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: frankenpower41 am 02.07.22, 17:28
Tochter hat die Tage erzählt dass ihr Haus am Stichtag noch als Baustelle lief, weil eingezogen sind sie erst Ende Januar.
Hatte Gespräch mit Finanzamt, ein Kasperlestheater.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: LunaR am 02.07.22, 18:05
Göga hat uns heute erst mal angemeldet. Bis man dann das Zertifikat hat, kann es noch mal 14 Tage dauern.

Die Angaben, die schon im Anschreiben erwähnt wurden und die unbedingt gemacht werden müssen, standen ausdrücklich in dem Schreiben drin, wie Miteigentümer (steht schon bei der Adresse dabei) Flurnummer und noch eine andere Nummer und ich weiß gerade nicht, was noch. Wurde extra im Brief erwähnt. Wenn sie es schon wissen, warum soll man dann noch mal alles angeben? Reicht doch, wenn man benennen muss, falls es Änderungen gegeben hat?
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Beate Mahr am 02.07.22, 19:41
Hallo

ja und die neue Grundsteuer C (https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/grundsteuer-c-in-hessen) ...   

Zitat

Künftig sollen Städte und Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können,
wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Diese Grundsteuer C verteuert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize,
auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen.

das wird richtig heftig

Bei uns sind A und B bei 750 % ...

Ehrlich ... ich habe es so was von satt


Bleibt gesund
Beate
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: LunaR am 02.07.22, 20:19
Das macht mir auch noch etwas Sorgen. Keine Ahnung, wie hoch der Satz hier ist. Auf alle Fälle ist es hier eine begehrte Wohngegend. Mittlerweile schon Einzugsgebiet für die Landeshauptstadt.


Vor schon mehreren Jahrzehnten gab es hier ein Aktion der Gemeinde wegen Anschlussgebühren für unbebaute, aber bebaubare Grundstücke. Kurz vor Weihnachten mit kurzer Zahlungsfrist zum Jahresende. Das hat viele Landwirte getroffen, die ja überwiegend größere Grundstücke hatten/haben oder auch solche Leute, die früher mal sog. Kötnerhöfe hatten und von daher noch viel Grundstück ums Haus. Denen wurden gleich mehrere mögliche Bauplätze "angedichtet". Viele Leute waren so eingeschüchtert, dass sie innerhalb der kurzen Frist bezahlt haben, teilweise 5stellige DM-Beträge. Die Sache hat sich hier tief ins kollektive Gedächtnis eingeprägt. Wenn jetzt der neue Grundsteuerhebesatz auf ähnliche  Weise angepasst wird, ist mit starken Vertrauensverlust für die Politik zu rechnen.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Christina am 02.07.22, 20:20
wir haben das Steuerberater übergeben.


Wir machen das auch so
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 02.07.22, 21:49


Ja Eigentümer aber nur bis zum 30.06.2022 Internetschdrieler

da müssen die Übergeber bis dato Zahlen


Mir sagte der Steuerberater, für die Erklärung bin noch ich zuständig, da Stichtag.
Danach wird das fortgeschrieben - ganz normal wie bis her auch bei Eigentümerwechsel.

Ein Anschreiben kam schon vor Monaten vom Steuerbüro. Das Ganze wird von der Zentrale in München gemanagt, dazu brauchen sie zusätzlich Personal. Ich wag mich mal selber ran.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Steinbock am 06.07.22, 17:51
Ich habe gestern einen online-Vortrag zum Thema gehört: vom BBV-Steuerberatungsdienst (oder so ähnlich heißt die Firma)

War sehr interessant. Kann natürlich nicht wiedergeben, was der alles in 1 1/2 Stunden gesagt hat.

Jedenfalls hat er auch erwähnt, dass es jetzt schon eine irre lange Anmeldeliste von (ldw.) Betrieben bei ihnen gibt,
die diese Grundsteuererklärung vom Profi gemacht haben wollen...

Leider war der Vortrag so dicht befüllt und x Fragen im Online-Chat, so dass ich folgende Frage nicht anbringen konnte
und sie einfach mal hier reinstelle: Weshalb muss man bei der Grundsteuererklärung jedes Fitzelchen angeben? Weiß
"der Staat" nicht eh schon alles? Wozu gibt es Grundbuchämter und Liegenschaftskataster... ??? Es wird ja nur die
Steuer neu berechnet... die Ertragsmesszahlen usw. bleiben doch gleich?
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: gammi am 06.07.22, 18:08
Der Staat weiß nicht alles.

Meine Schwiegermutter hatte z.B. einen Teil Wald zusammen mit ihrem Bruder. Der müsste eigentlich mit dem Erbe an meinen Mann und seine Schwester vererbt worden sein................der ist nirgends aufgetaucht. Beim Grundbuchamt steht immer noch meine Schwiegermutter in den Akten. Sie ist 2012 gestorben.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Lise am 07.07.22, 23:13
Wir haben das dem Steuerbüro übergeben. Die Unterlagen die erforderlich sind müssen wir beschaffen. In dem Schreiben vom Steuerbüro steht dass Kosten zwischen 300 - 800€ auf uns zukommen.
Viel Kosten und Arbeit für diesen Sch….
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: frankenpower41 am 08.07.22, 07:19
.... ich warte noch auf Post von STeuerkanzlei (hat Mitarbeiter angekündigt).
Vermutlich läuft es jetzt doch drauf hinaus selbst zu machen.  Die kommen in der Kanzlei mit normaler Arbeit schon nicht mehr hinterher.
Das ist aber Thema für Frust, da sind wir am überlegen wie wir weiter verfahren sollen.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Erika am 08.07.22, 07:32
Wir haben das auch an den Steuerberater abgegeben, schon vor Wochen. Gestern kam ein Anruf von dort, ob wir das Schreiben mit den neuen Aktenzeichen vom FA beantwortet hätten...  wir haben gedacht, der Steuerberater macht das.

Jetzt haben wir das hier fertig liegen und heute geht es zur Post. Eigentlich sollte das schon lange erledigt sein.

Nun müssen noch neue Aktenzeichen vergeben werden und mal schauen, wie lange das dauert. Ohne zusätzliche Aktenzeichen ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Beate Mahr am 11.07.22, 13:19
Hallo

schon gehört ???

(https://up.picr.de/43975659gy.jpg)

Bleibt gesund
Beate

Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: gina67 am 11.07.22, 13:35
Ja die sind restlos überlastet, habe gerade mit dem Finanzamt gesprochen.

Ich wollte ausprobieren ob mein Elster-Zugang für die Agrardieselrückvergütung auch für die Grundsteuer funktioniert. Und weil die Seite nicht aufrufbar war, habe ich nachgefragt.

Der Mitarbeiter vom Finanzamt hat gemeint, dass mein vorliegendes Elster-Zertifikat reicht und das deutschlandweit eine so hohe Auslastung ist, dass das Programm in die Knie gegangen ist.

Abwarten und Tee trinken, sagen wir Norddeutschen.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Marina am 11.07.22, 13:43
Ich hab´s heute früh schon im Radio gehört.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Lulu am 12.07.22, 16:03
Ich habe das alles dem Steuerberater übergeben. Musste nur einen Fragebogen ausfüllen und die Grundbücher eben raussuchen. Ich hatte einfach keine Lust, da kann ich ja bloß was falsch machen. Nee, nee....wozu hab ich den. Unliebsame Aufgaben....source ich out.......oder so ähnlich... ;D
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Cosima am 28.07.22, 15:20
Grundsteuererklärung per Elster
Zeitaufwändig:
- Zugang für Elster beantragen (sofern nicht vorhanden und erneuert)
- einige Wochen warten bis Zugang erteilt
- Anschreiben sortieren,
- diese haben unterschiedliche Aktenzeichen
- Grundsteuererklärung, Formular aufrufen
- ein Aktenzeichen von oben eintragen
- Hauptfeststellung anklicken
- Betrieb für Land- und Forstwirtschaft anklicken
- Achtung: Auf der 1. Seite nichts - garnichts ! - anderes anklicken ! Das Elster-Programm akzeptiert bei diesen Punkten nur scheinbar eine Änderung.
- Selbst bei nachträglicher Berichtigung bekommt man eine stete Fehlermeldung !
- Du darfst dann alles wieder von vorne neu eingeben. Bei Datenübernahme wird dieser Bug mit übernommen!
- GbR und Eigentümergemeinschaft, Eigentümer und Beteiligte (Mit-Eigentümer/innen) eintragen
- Persönliche Identifikationsnummer suchen und eintragen
- Flurstück 1 eintragen, Gemarkung Flurstück-Nr. /, Fläche m², Landwirtschaftliche Nutzung, nochmals Fläche m² und Ertragsmesszahl
- Flurstück 2 ... wie oben...
- Flurstück 1 in anderer Gemeinde  ...
- Flurstück 2 ...
- prüfen, ob Du auch alle Grundstücke eingetragen hast (Manche sind zwei Parzellen z.B. 12; 12/1 )
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Cosima am 28.07.22, 15:35
Grundsteuererklärung per Elster
Zeitaufwändig:
Mein Zeitaufwand:
4 Anrufe, insgesamtr 1,5 Stunden davon 80 Minuten Warteschleife
Insgesamt 12 Stunden verteilt auf vier Tage  :'( :'( :'( :'(

Bitte vorher
Zugangsdaten Elster
Steuernummer
Aktenzeichen für Grundsteuer
Persönliche Identifikationsnummer
Gemarkung mit Flurstück-Nr. /,
Fläche m²  und Ertragsmesszahl 
bereitstellen. Sonst dauert es noch länger!
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Marina am 28.07.22, 16:31
Ich habe das Vergnügen und darf für meine Tante (94), die im Heim lebt für ihre Wohnung ran.
Als erstes bin ich über die Steuer-ID gestolpert. Habe in ihren Unterlagen nichts gefunden, also
eine Steuer-ID angefordert. Kommt natürlich an die Anschrift im Heim. Ich habe ihr vor ca. 2 Wochen
eingebläut, dass sie mich anrufen soll, wenn ein Brief kommt. Ja nichts weg werfen, was mit der Post kommt (kommt fast nichts mehr ins Heim, sondern alles zu mir).
Gestern rufe ich sie an, ob sie Post bekommen hat: ja, hab ich weg geworfen. Ich bin schier zusammen gebrochen  :o

Irgendwo in den Tiefen ihres Zimmers fand sich dann doch noch der Brief vom Bundeszentralamt für Steuern  *puh*
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: klara am 28.07.22, 22:32
 ;D da kommt Freude auf.
LG Klara
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 29.08.22, 23:33
Ein Anschreiben kam schon vor Monaten vom Steuerbüro. Das Ganze wird von der Zentrale in München gemanagt, dazu brauchen sie zusätzlich Personal. Ich wag mich mal selber ran.

So, ich habs weg, geschafft. Ging von Erklärung zu Erklärung besser. Habe 5 Anschreiben mit unterschiedlichen Aktenzeichen gehabt. Heißt 5 Grundsteuererklärungen online abgeschickt. Elster lässt dich nur fehlerfreie Erklärungen abschicken.
Habe zuerst mit der Land- u. Forstwirtschaft angefangen, diese dann aber nach hinten verschoben, weil es pardu mit den qm nicht aufging.
Die Wohnung haben die Mädels ausgemessen. Das Maßband habe ich ihnen an die Hand gedrückt.
Soll man von Wand zu Wand messen, also ohne Sockelleisten, diese unberücksichtigt lassen. Aber dann auf ganze m² abrunden ;D weil das Formular nur ganze qm nimmt
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: freilandrose am 30.08.22, 09:38
Ein Anschreiben kam schon vor Monaten vom Steuerbüro. Das Ganze wird von der Zentrale in München gemanagt, dazu brauchen sie zusätzlich Personal. Ich wag mich mal selber ran.

So, ich habs weg, geschafft. Ging von Erklärung zu Erklärung besser. Habe 5 Anschreiben mit unterschiedlichen Aktenzeichen gehabt. Heißt 5 Grundsteuererklärungen online abgeschickt. Elster lässt dich nur fehlerfreie Erklärungen abschicken.
Habe zuerst mit der Land- u. Forstwirtschaft angefangen, diese dann aber nach hinten verschoben, weil es pardu mit den qm nicht aufging.
Die Wohnung haben die Mädels ausgemessen. Das Maßband habe ich ihnen an die Hand gedrückt.
Soll man von Wand zu Wand messen, also ohne Sockelleisten, diese unberücksichtigt lassen. Aber dann auf ganze m² abrunden ;D weil das Formular nur ganze qm nimmt
Also meines Wissens nach braucht man nur die Größe, also die m² vom Grundstück, wo das Wohnhaus drauf steht.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: annelie am 30.08.22, 09:46
Ein Anschreiben kam schon vor Monaten vom Steuerbüro. Das Ganze wird von der Zentrale in München gemanagt, dazu brauchen sie zusätzlich Personal. Ich wag mich mal selber ran.

So, ich habs weg, geschafft. Ging von Erklärung zu Erklärung besser. Habe 5 Anschreiben mit unterschiedlichen Aktenzeichen gehabt. Heißt 5 Grundsteuererklärungen online abgeschickt. Elster lässt dich nur fehlerfreie Erklärungen abschicken.
Habe zuerst mit der Land- u. Forstwirtschaft angefangen, diese dann aber nach hinten verschoben, weil es pardu mit den qm nicht aufging.
Die Wohnung haben die Mädels ausgemessen. Das Maßband habe ich ihnen an die Hand gedrückt.
Soll man von Wand zu Wand messen, also ohne Sockelleisten, diese unberücksichtigt lassen. Aber dann auf ganze m² abrunden ;D weil das Formular nur ganze qm nimmt

Super Georg!

Wir haben es machen lassen, unser Sohn arbeitet  als Steuerfachangestellter. Gerade für solche Sachen nimmt Junior uns als Versuchskanichen zum Ausprobieren her, da er die Begebenheiten genau kennt.
 Witzigerweise hat meine Mutter, die 1990 alles übergeben hat für eine Fläche, ein Aktenzeichen bekommen, dafür ist bei Göga für sein Wohnhaus kein Aktenzeichen angekommen.....
Da kommt einiges an Arbeit auf die Kanzleien zu.

Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: gammi am 30.08.22, 09:55
Mir graust schon davor. Aber ich hab es nochmals zur Seite gelegt. Bei uns sind eh die Bodenrichtwerte noch gar nicht abrufbar.

Habt ihr für die landwirtschaftlichen Flächen auch Aktenzeichen bekommen? Bisher sind bei uns nur Aktenzeichen für bebaute Grundstücke eingetrudelt.
Bei den Angaben zu den landwirtschaftlichen Flächen hab ich nur mal reingezappt. Da stimmt aber die Einteilung Acker-Grünland in den meisten Fällen gar nicht.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Lexie am 30.08.22, 10:35
wir lassen die Erklärung von Steuerberater machen, der hat auch die Werte beim Vermessungsamt angefordert, da wir
ja Flurbereinigung hatten und somit die Werte nicht mehr stimmen, übrigens nach über 10 Jahren Neuverteilung ist da noch
nichts im Grundbuch eingetragen, die haben ein Tempo, einfach drauf gigantisch.
Beim Wohnhaus mussten wir jedes Zimmer einzeln vermessen, da man ja für Zubehörräume keine Grundsteuer bezahlen muss, nur für
Wohnfläche.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 30.08.22, 18:44
Die Werte, amtliche Fläche in qm und Ertragsmesszahl sind für Bayern im bayernatlas (https://atlas.bayern.de/) ersichtlich.
Wir hatten im Juni 2021 einen Grundstückstausch was mehrere Veränderungen im Kataster nach sich zog, neue Flurnummern etc.
Diese Änderungen sind mittlerweile eingepflegt.
Die Übergabe vom 1.Juli ist im Grundbuch noch nicht eingetragen.
Wir bekamen für die Landwirtschaft und das auf der Hofstelle befindliche Wohnhaus 2 Anschreiben mit 2 verschiedenen Aktenzeichen. Die Fläche vom Wohnhaus mit Umgriff wie Garten, Zufahrt und Garage sind in der Landw.Erklärung vom Flurstück "Hofstelle" abzuziehen. In der Wohnhauserklärung ist dann diese Fläche anzugeben. Quasi als Grundstücksfläche.
Die Wohnfläche ist dann ebenfalls in dieser Erklärung einzutragen.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: klara am 30.08.22, 22:48
Hallo,
ich gehöre zu denen,die sich mit dem M..t noch nicht vertraut gemacht hat >:(. Irgendwo hab ich gehört,zuerst wären nur Wohnhäuser dran. Grundstücksflächen von Äcker etc. später. Stimmt das,oder bin ich da auf nem Irrweg?
Hier läuft schon ewig die Flurbereinigung. Zugeteilt sind die Flächen, aber nicht im Grundbuch eingetragen.Es gibt zweierlei Nr. alte und neue. Da blickt bald keiner mehr durch in dem Wirrwar. Und kein Ende in Sicht ::).
Und wieder sollen wir was für umme machen >:(.Geh ich auf´s Amt,kostets zuerst ::).
LG Klara
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: freilandrose am 31.08.22, 09:29
Hallo,
ich gehöre zu denen,die sich mit dem M..t noch nicht vertraut gemacht hat >:(. Irgendwo hab ich gehört,zuerst wären nur Wohnhäuser dran. Grundstücksflächen von Äcker etc. später. Stimmt das,oder bin ich da auf nem Irrweg?
Hier läuft schon ewig die Flurbereinigung. Zugeteilt sind die Flächen, aber nicht im Grundbuch eingetragen.Es gibt zweierlei Nr. alte und neue. Da blickt bald keiner mehr durch in dem Wirrwar. Und kein Ende in Sicht ::).
Und wieder sollen wir was für umme machen >:(.Geh ich auf´s Amt,kostets zuerst ::).
LG Klara

Klara es stimmt, erst kommen die Wohnflächen. In etwa 2-4 Wochen die Landwirtschaftsflächen. Aber da hab ich schon eine Liste vorbereitet, die der Steuerberater auch schon hat und die noch abgeglichen werden muss, seine Worte.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Flecky am 31.08.22, 09:55
hallo Freilandrose,
in welchem Bundesland sind denn die Termine für Gbäude und Flächen unterschiedlich?
Wir haben das Problem, landwirtschaftliche Flächen in verschiedenen Bundesländern aber nur für ein
Bundesland bisher ein Aktenzeichen vom Finanzamt.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Margret am 31.08.22, 15:37
Mein Mann (Eigentümer) hat noch keinerlei Post o.ä. vom FA deswegen bekommen.
Das irritiert uns etwas, aber andererseits vermissen wir es nicht. ;D

Margret
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: pauline971 am 31.08.22, 20:21
Ich habe mich mit dem Zeugs noch mal ernsthaft befasst. Tut mir leid, da bin ich zu ploonnt für  :o
Da muss die Steuerberaterin ran
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: freilandrose am 01.09.22, 09:35
hallo Freilandrose,
in welchem Bundesland sind denn die Termine für Gbäude und Flächen unterschiedlich?
Wir haben das Problem, landwirtschaftliche Flächen in verschiedenen Bundesländern aber nur für ein
Bundesland bisher ein Aktenzeichen vom Finanzamt.
Wir haben Flächen in 2 verschiedenen Bundesländern. Für Ba-Wü hab ich noch nichts vom FA bekommen. Für das andere Bundesland kam es zusammen mit den Wohnflächen. Gottseidank gibts da ne Homepage, wo ich mir den Landkreis auswählen kann und dann die Flächen nach Flurstücksnummer suchen kann. Dann muss ich auf das entsprechende Flurstück klicken und....voila, es wird mir vom entsprechenden Flurstück alles angezeigt: Gemeinde, Gemarkung, Gemarkungsnummer, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, tatsächliche Nutzung, Ertragsmesszahl und der Bodenrichtwert. Das war eine große Erleichterung für mich. Und wenn die Aufforderung für Ba-Wü kommt, versuche ich das auf diesem Wege auch, also ausdrucken und dem Steuerberater übergeben, denn der braucht ja meine Daten.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: freilandrose am 01.09.22, 09:36
Ich habe mich mit dem Zeugs noch mal ernsthaft befasst. Tut mir leid, da bin ich zu ploonnt für  :o
Da muss die Steuerberaterin ran
Aber auch der braucht die Daten von Dir, sofern er Sie noch nicht hat.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: freilandrose am 01.09.22, 09:36
Mein Mann (Eigentümer) hat noch keinerlei Post o.ä. vom FA deswegen bekommen.
Das irritiert uns etwas, aber andererseits vermissen wir es nicht. ;D

Margret
Das ist echt komisch. Bis 31.10.22 sollte ja die Geschichte abgewickelt sein.
Dann sicherheitshalber beim FA mal anfragen.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 01.09.22, 11:45
[
Das ist echt komisch. Bis 31.10.22 sollte ja die Geschichte abgewickelt sein.
Dann sicherheitshalber beim FA mal anfragen.


Man erwägt eine Fristverlängerung, da erst knapp über 11% der Erklärungen eingegangen sind. Aber was weg ist, ist weg :D
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Marina am 01.09.22, 13:27
Mein Mann (Eigentümer) hat noch keinerlei Post o.ä. vom FA deswegen bekommen.
Das irritiert uns etwas, aber andererseits vermissen wir es nicht. ;D

Margret

Meine Mutter hat auch noch kein Anschreiben vom FA bekommen. Ich habe nachgefragt.
Es wurde mir gesagt, dass nicht unbedingt ein Schreiben kommt. Das Aktenzeichen steht
auf dem Grundsteuerbescheid und es ist bekannt, dass Grundsteuerreform ist und die Sachen
ausgefüllt werden müssen  ::)
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: annelie am 01.09.22, 13:51

Meine Mutter hat auch noch kein Anschreiben vom FA bekommen. Ich habe nachgefragt.
Es wurde mir gesagt, dass nicht unbedingt ein Schreiben kommt. Das Aktenzeichen steht
auf dem Grundsteuerbescheid und es ist bekannt, dass Grundsteuerreform ist und die Sachen
ausgefüllt werden müssen  ::)

Das hat unser Sohn auch gesagt und dass die Bundesländer aus 7 verschiedenen Vorschlägen auswählen konnten, auf welche Art die Grundsteuer berechnet wird. Darum sind hier in der Box die Unterschiede. Laut Junior ist es in Bayern relativ einfach. Hat man in mehreren Bundesländern Grundstücke und Immobilien muss immer das System des jeweiligen Bundeslandes angewandt werden.

Das die Frist zu knapp ist, war wohl ziemlich schnell schon klar. Das ist auch was, was man als Eigentümer gerne vor sich her schiebt, zumindest bei Göga und mir wäre das so.
Bei uns wird die Grundsteuer in der Landwirtschaft etwas günstiger und bei den Wohnhäuser etwas teuerer, da wir bisher für unsere Wohnhäuser und das Austragshaus keine Grundsteuer B bezahlt hatten.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: freilandrose am 01.09.22, 21:00
[
Das ist echt komisch. Bis 31.10.22 sollte ja die Geschichte abgewickelt sein.
Dann sicherheitshalber beim FA mal anfragen.


Man erwägt eine Fristverlängerung, da erst knapp über 11% der Erklärungen eingegangen sind. Aber was weg ist, ist weg :D

Das Finanzamt soll warten. Die wollen was von uns und nicht umgekehrt. Nach A kommt B.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: klara am 01.09.22, 21:33
Hallo,
anschreiben vom Finanzamt hab ich auch nicht gesehen. Da das aber weit und breit bekannt ist,dass man das machen muss,glaub ich nicht, dass wir so davon kommen.
 Elster hab ich jetzt erst mal...warte noch auf einen Regentag zum an schauen ::).Wer kontrolliert denn, das das alles stimmt?Wir sind doch Layen und keine Experten auf dem Gebiet.
 Vom Steuerberater kam mal ein schrieb, man soll es selbst probieren....zwecks Überlastung.
LG Klara
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: freilandrose am 02.09.22, 08:39
Von meinem Steuerberater kam im Juni schon ne Mail mit einem *Auftrag zur Grundstückswerterklärung*. Die 2. Anlage war 5 Seiten umfassend. Angaben über Eigentümer, über Eigentumsverhältinisse, allgemeine Angaben, Lage des Grundstücks, Angaben zum Grund und Boden und wie groß die Wohnfläche der Wohnung oder des Hauses ist.
Die Größe zu bestimmen ist grad mein Hauptproblem, nämlich alles ausmessen.
Da auch Vermietobjekte dabei sind, hab ich gestern Abend die Mieter angerufen und ums Ausmessen gebeten. Bin gespannt wann die Daten zurück kommen.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: frankenpower41 am 02.09.22, 12:04
Hallo,
anschreiben vom Finanzamt hab ich auch nicht gesehen. Da das aber weit und breit bekannt ist,dass man das machen muss,glaub ich nicht, dass wir so davon kommen.
 Elster hab ich jetzt erst mal...warte noch auf einen Regentag zum an schauen ::).Wer kontrolliert denn, das das alles stimmt?Wir sind doch Layen und keine Experten auf dem Gebiet.
 Vom Steuerberater kam mal ein schrieb, man soll es selbst probieren....zwecks Überlastung.
LG Klara

so ein Schreiben hat der Mitarbeiter vom Steuerberater auch schon vor Wochen angekündigt, bis jetzt kam nichts an.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: pauline971 am 03.09.22, 21:27
Sicher braucht der Steuerberater Daten von mir. Dafür hab ich eine Checkliste ausfüllen müssen. Den Rest soll der Fachmann machen. Ich muss nicht alles können. Wir machen eh mehr als genug selbst und benötigen selten Handwerker. Aber alles was mit Finanzamt zu tun hat ist nicht meine Welt.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 04.09.22, 09:40
Erst war ein Kollege da, Betrieb mangels Nachfolger verpachtet, ob ich ihm das machen würde Steuerberater habe ihm gesagt, zwischen 500 und 1000 € bei seinem Betrieb.
Ob das ein Abwehrangebot war, weiß ich nicht, mir scheint es fast so. Selbst wenn es einen hunderter kostet, hatte ich da einen guten Stundenlohn.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: gammi am 04.09.22, 10:03
Ich finde es eigentlich traurig, dass man von Seitender Regierung/Finanzamt das Ganze nicht so aufbauen kann, dass es auch die meisten selber ausfüllen können.

Und wieder einmal macht halt jeder mit, weil es bleibt ja nix anderes übrig.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Frieda am 04.09.22, 10:29
Für mein Wohnhaus hab ich das selber gemacht, hat eine gute dreiviertel Stunde gedauert, weil ich zwischdrin immer das Erklärvideo angeschaut hab. Wirklich schwierig hab ich es nicht gefunden und der Bescheid vom Finanzamt ist auch schon da.
Mag sein, dass es bei landwirtschaftlichen Flächen schwieriger ist.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: gammi am 04.09.22, 10:33
Mich stört einfach das Prinzip. Hier ne dreiviertel Stunde, da ne dreiviertel Stunde. Da wieder eine Neuerung bei der man Fehler machen kann. Und nix ist durchdacht und funktioniert meist erst nach langen Anlaufphasen. Unsere Werte sind immer noch nicht abrufbar.

Wir zahlen bisher ja schon Grundsteuer.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Steinbock am 03.10.22, 20:03
Ich sitze nun seit 3 Stunden an der Erklärung für unser (Privat-)Haus. Schon da komme ich nicht an die Zahlen,
die ich brauche.

Außerdem steht unser Haus auf einem großen Grundstück... das aber auch als landwirtschaftliche Fläche genutzt wird.
Wie soll ich das denn bitte teilen, wenn es eine Flurnummer ist.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 03.10.22, 21:09
In Bayern: Wurde vor Jahren das landw. Wohnhaus nebst Gemüsegarten und sonstigen privat genutzten Flächen wie  Swimmingpool etc. (außer dieser wird auch als Klauenbad genutzt) dem Privatvermögen zugeschlagen. Die alten Bauernhäuser in Mitttelschwaben hatten früher folgende Einteilung: Wohnhaus - Roßstall - Tenne - Stall. Alles ein Gebäude. Aus dem Roßstall wurde die Garage der Stall wurde extra hingebaut. Aber alles auf der ein und derselben Flurstücks NR.
Anruf beim Steuerbüro, Wieviel qm wurden damals ins Private übergeführt. Die Auskunft entsprach exakt der Wohnhausfläche zuzüglich dem Gemüse- und Beerengarten. Diese qmZahl habe ich eingetragen.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: gammi am 04.10.22, 08:12
Ich schieb es immer noch vor mir her. Und alleine (also ohne den Betriebsinhaber) kann ich es auch nicht machen. 

Und ganz ehrlich: im Grunde sehe ich gar nicht ein, dass wir das machen müssen. Aber jeder macht es halt wieder, weil ja sonst die Strafzahlungen kommen. Was bleibt einem denn übrig.  :'(
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Steinbock am 04.10.22, 10:46
Georg, Deine Vorgehensweise lässt sich leider auf uns nicht übertragen (sonst wäre es ja relativ einfach)  ;D

Mein Mann war bis vor einigen Jahren steuerlich ein 13-a-Betrieb, durch Zupacht nun 4.3 Betrieb.

Da wurde buchhalterisch/steuerlich nie das Betriebsleiterwohnhaus "rausgenommen"/theoretisch rausvermessen.

Mein Beitrag bezieht sich auch auf unser Wohnhaus, welches neben dem Hof steht und wir vor 30 Jahren
einem Onkel meines Mannes abgekauft haben. (Im Betriebsleiterwohnhaus lebt nur noch die Altenteilerin).
Dieses unser Wohnhaus steht auf einem Grundstück, welches ca. 1500 qm Fläche hat. Es ist nicht eingezäunt
und nur zu einem kleinen Teil wie ein Garten bewirtschaftet. Klar kann ich es mir einfach machen und die
Gesamtfläche des Grundstücks angeben, aber dann zahlen wir künftig eben viel Grundsteuer  :-\

Ein großer Teil UNSERES gemeinsamen Grundstücks wird mit der Landwirtschaft mitbewirtschaftet, heißt
in der Praxis, dass das gewachsene Gras mit dem hofeigenen Gras mit gemäht und siliert/geheut wird.

Nun müsste ich also (wenn ich in deutscher Gründlichkeit denke) 4 Grundsteuererklärungen machen.
1) für UNSER gemeinsames Haus mit "Umgriff"  2) für UNSER gemeinsames restliches Wiesengrundstück
3) für den landw. Betrieb meines Mannes und 4) für das Betriebsleiterhaus (welches meinem Mann rechtlich
alleine gehört) mit "Umgriff".

Was meinst Du/Ihr dazu?

Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: frankenpower41 am 04.10.22, 11:02
Ich schieb es immer noch vor mir her. Und alleine (also ohne den Betriebsinhaber) kann ich es auch nicht machen. 

Und ganz ehrlich: im Grunde sehe ich gar nicht ein, dass wir das machen müssen. Aber jeder macht es halt wieder, weil ja sonst die Strafzahlungen kommen. Was bleibt einem denn übrig.  :'(

sehe ich genauso. Die haben doch die Daten.
Arbeitsbeschaffung, und so gut wie ohne Sinn dahinter.
Einbrockt hat uns das glaub ich jemand der meinte er muss klagen gegen das was bisher war.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 04.10.22, 11:50

Was meinst Du/Ihr dazu?

Mit 4 Erklärungen liegst du richtig.
1. Euer Wohnhaus mit "Umgriff" Zufahrt und Garten
2. Das restlich Grundstück wo landw. genutzt wird. Weil Besitzverhältnisse anders (1/2;1/2)sind
3. Der landw. deines Mannes Besitzverhältnis 1/1
4. das "Betriebleiterwohnhaus" mit Umgriff
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Flecky am 04.10.22, 12:31
Hallo,
wie schön ist es, wenn mann seinen Betrieb auch noch in zwei Bundesländern hat. Ich habe es zuerst selbst versucht,
nachdem ich aber viele Fragen hatte, habe ich die Hotline angerufen. Die gute Dame konnte das aber garnicht verstehen,
das es so etwas gibt und hat einfach den Hörer aufgelegt. Der nächste Anruf, sie sei nur für NRW zuständig, das andere
Bundesland, da könnte sie keine Auskunft zu geben. Dann habe ich alle Unterlagen zu unserem Steuerberater
gebracht. Der benötigte aber alle EMZ von den Flächen - in NRW kein Problem aber Nds. wegen Datenschutz nicht
öffentlich abrufbar.    Die nette Dame beim Katasteramt hat mir dann aber telef.  die Ertrasmesszahlen durchgegeben,
in Papierform wäre das wieder kostenpflichtig geworden. Wegen einer Steuerprüfung hatten wir unser Grundstück auf
dem das Wohnhaus steht gerade aufgeteilt in privat und betrieblich. Ich hoffe es wird jetzt. Rechnung kommt dann
natürlich auch noch.,
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: annib1 am 05.10.22, 12:35
Ich habe mich mit diesen Thema überhaupt noch nicht befasst  ::)
Heute bekam ich von Steuerbüro ein Anruf sie möchte den Wisch haben vom Finanzamz wegen Grundsteuer und ein Zertifikat wo sie ersehen kann wie viel m² unser Privaterwohnraum hat.

Ich weiß von meinem Nachbarn das er sebst eine Zeichnung gemacht hat und alles ausgemessen hat, auch vom Mietshaus und das soll gereicht haben. Dann werde ich mich heute nachmittag mal ans Ausmessen machen. Das sind doch nur Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen  :-\
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Rohana am 15.12.22, 13:03
Macht das aktuell wer? Nachdem der Steuerberater horrend viel Geld will für die Eintragungen, dachte ich wir machen das besser selbst. Hab gestern angefangen.

Einige Fragen ergeben sich bisher...

- Ich mache grade die Erklärung für die Landwirtschaft, soweit sogut. Ich glaube wir haben aber nur EIN Aktenzeichen (nämlich für die Landwirtschaft) bekommen. Wie mache ich dann das Wohnhaus? ^^ Wie misst man den "Umgriff" eines Wohnhauses? Die Wohnfläche selbst glaube ich haben wir schon richtig.

- Wie werden Wege behandelt. Flurstück X enthält LaWi-Fläche, Weg, Gehölz. Gehölz gebe ich als Unland an weil nicht produktiv, Weg wurde im Beispielvideo unkommentiert der LaWi-Fläche zugeschlagen. Wäre das auch ok als Unland, muss es immer Lawi/Forstfläche sein, ist es egal?

- Gemischte Nutzung = Hofstelle? Nicht nur unsere eigentliche Hofstelle, auch Flurstück X enthält eine Maschinenhalle und Teile (!) eines Stalles, angegeben sind x qm gemischte Nutzung. Gebe ich die als Hofstelle mit der gesamt-qm-Zahl an, oder als Wirtschaftsgebäude (wir haben weder Imkerei noch Pilzzucht oder sonstwas was da verlangt wird)?


Das Erklärvideo spiegelt irgendwie nicht die Realität wieder. Bin sehr gespannt wie das weitergeht, oder ob ich hinschmeisse und dem Steuerberater das Geld gebe ::) für sachdienliche Hinweise vielen Dank im Voraus!
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Morgana am 15.12.22, 13:24
wir sind grad am Nachdenken und zusammensammeln.
Und je näher man sich damit befaßt umso komplizierter wird es.
Bin froh wenn der Schmus fertig ist.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: gina67 am 15.12.22, 13:31
Ich habe es selber nicht geschafft und an den Steuerberater abgegeben, keine Ahnung was der dafür nimmt.
Aber es muss fertig werden und dann kostet das eben was.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Karo am 15.12.22, 13:34
Wir haben es noch hier liegen, aber es geht auch zum Steuerberater.
Wenn ich was falsch angebe, kann's auch teuer werden.
Ich komme nicht zurecht.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: frankenpower41 am 15.12.22, 13:49
.... und unser Steuerberater hat zurück geschickt, macht das aus Personalgründen nicht.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: zwagge am 15.12.22, 14:05
Unsere Steuerberater( Einer für Landwirtschaft,  der andere fürs Gewerbe) sagen beide: macht es selbst, das kostet sonst nur unnötig viel Geld. Die Daten zusammensuchen muss eh ich.
Ausserdem kann man dann leichter Einspruch erheben, da man ja Laie ist usw...
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Suri am 15.12.22, 15:04
@Rohana: Wenn ich das richtig verstanden habe, kommt für die Land- und Forstwirtschaft im Januar ein separates Infoschreiben.

Momentan hat uns nur die Grundsteuer B (Wohnhaus/Wohnfläche) zu interessieren.
Wenn das falsch ist, lasse ich mich aber gerne korrigieren.

Wir haben es aber auch noch nicht gemacht. Der Steuerberater hat kein Interesse, weil kein Personal...

LG Susi
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: gina67 am 15.12.22, 15:11
Wir in Niedersachsen haben auch schon Schreiben für die Landwirtschaft, mit den einzelnen Flurstücken,  bekommen.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Rohana am 15.12.22, 15:29
Achdukacke. Wenn ich jetzt das Aktenzeichen für's Haus drin hab und die Lawi Flächen reintue ist natürlich blöd. Aber woher weiss ich was was ist? Da steht wir sollen das machen weil wir Besitzer von Gebäude/LuF-Flächen an der Adresse xy sind  ::)
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: gina67 am 15.12.22, 15:34
wir haben getrennte Schreiben mit verschiedenen Aktenzeichen  bekommen.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Irmgard3 am 15.12.22, 16:44
Landwirtschaft und Wohngebäude bekommen je ein eigenes Aktenzeichen. Wenn du zuwenig Aktenzeichen hast, kannst du eins beantragen. So war es bei uns.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: SuHe am 15.12.22, 17:24
Hallo,
bitte beachten:
die Bestimmungen sind in jedem Bundesland anders.

Ich muss auch noch dabeigehen.
Gruß
SuHe
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 15.12.22, 20:09
@rohana
Aktenzeichen xxx/xxx/xxxx/xxx/000/3   ist für den Landw. Betrieb (Flächen und Hofstelle)

Aktenzeichen xxx/xxx/xxxx/xxx/009/1 ist für Wohnhaus, Zufahrt und Privat genutzter Garten
Fürs Wohnhaus haben wir schon mal Post vom FA bekommen: Bescheid über den Grundsteuermessbetrag
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Rohana am 15.12.22, 20:57
Der nette (!) und recht kompetent (!) wirkende Mensch bei der Hotline (nach Weiterleitung vom überforderten Kollegen) hat mir rausgefunden dass ich ein zweites Aktenzeichen für das Wohnhaus beantragen muss, grade existiert nur eins für die Landwirtschaft - ich brauche also nicht weiter fieberhaft nach dem zweiten Anschreiben suchen  :rolleyes:

Zu meinen Fragen, "Weg" im Flurstück soll immer in die Nutzung Landwirtschaftliche Fläche oder Forstwirtschaftliche Fläche, je nachdem was näher dran liegt. Wir hatten eine kurze Diskussion ob "Gehölz" forstlich nutzbar wäre, dann akzeptierte er meine Feststellung dass man Lesesteinhaufen mit Haselstauden drauf nicht wahnsinnig sinnvoll nutzen kann und dafür die 26 Unland verwenden kann, genau wie für "nicht kultivierte Fläche" (= bei uns vorwiegend Lesesteinhaufen).

Ställe, Scheune und ähnliches was als "gemischte Nutzung" im Flurstück steht fällt unter 28 Hofstelle.

Es gäbe keine feste Formel für die Berechnung des Umgriffs eines Wohnhauses, das müsste man individuell betrachten, dazu gehören z.B. Privatgarten, Gartenlaube, Garage/Carport. War allerdings keine konkrete qm Zahl dabei.

Allen anderen Elster- und Flurstücksgequälten frohes Schaffen!
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 15.12.22, 22:24
Wir hatten 2 Anschreiben mit, nach meiner flüchtigen Leseart, gleichen Aktenzeichen. Die haben sich aber bei den hinteren 3 Ziffern unterschieden. Ein Anruf bei der Hotline brachte dann diese Erkenntnis.
Wegen des privaten Umgriffs vom Wohnhaus nahm ich die qm-Zahl die wir damals bei der Herausnahme des Wohnhauses aus dem Betriebsvermögen genommen haben.
Als Grundsteuermessbetrag für das Wohnhaus welches ja zukünftig mit der Grundsteuer B belegt wird errechnete das FA jetzt 98,ungrad € Wenn die Gemeinde jetzt einen Hebesatz von 300% hat ...kommt Freude auf >:(
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Rohana am 15.12.22, 22:43
Also ist es sinnvoll möglichst wenig Umgriff für das Wohnhaus zu haben weil das alles B ist? Ich dachte sowas wie Garten, Laube, Garage... fällt eh raus wenn's nicht Wohnfläche ist?  :o
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 16.12.22, 12:26
Naja, das ist ein zweischneidiges Schwert. Wenn das Umfeld knapp bemessen wird, kann sein dass es dem FA nicht plausibel ist und dann etwas festlegt. Dann ist zwar, wie bei jedem Bescheid, Einspruch möglich, aber den Ärger kannst dir ersparen. Zur Not machst aus deinem Englischen Rasen vor dem Haus eine Kälberweide.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Rohana am 16.12.22, 13:58
Wir *haben* schlichtweg nicht viel um's Haus ausser Weg. Die Kälberweide von 2x2m vorm Haus wurde jetzt vom Hackschnitzelbunker gefressen. Die hinter'm Haus ist eher ne Hühnerweide, da sitzt die Kläranlage drunter... ich lass mir was einfallen ^^
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Anneke am 27.12.22, 09:44
Soeben habe ich auch mit der bayerischen Hotline telefoniert: Ich habe für unsere Hofstelle nur ein Aktenzeichen erhalten, daraus ist ja nicht ersichtlich, ob es für die Wirtschaftsgebäude oder das Wohnhaus gilt. Die langwierige und umständliche Nachfrage ergab, dass es das Aktenzeichen für das Wohnhaus ist (ich wurde einmal weitergeleitet, landete aber wohl bei einer nur notdürftig angelernten Mitarbeiterin). Die Dame wollte den Namen buchstabiert haben, war darin jedoch sehr ungeübt, ich musste gaaaanz langsam buchstabieren ("Anton", "Berta" usw. waren ihr nicht so geläufig), sie fand weder unter der Adresse noch unter dem Namen ein Aktenzeichen. Ich hab ihr nun die Rückwärtssuche mittels des mir zugesandten Aktenzeichens empfohlen und siehe da, sie fand einen Grundstücksbesitzer dazu und auch die Erkenntnis, dass das Aktenzeichen für das Wohnhaus gilt. Auf die Nachfrage, ob ich mich bezüglich der Wirtschaftsgebäude und Flurstücke "ruhig verhalten" soll, empfahl sie mir genau das ::) ::) ::) Von wegen 2. Aktenzeichen beantragen, ist das wirklich die Aufgabe der Steuerpflichtigen? Ich warte jetzt mal ab bzw. frage bei der Steuerberaterin nach.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Morgana am 27.12.22, 09:57
ich habe mit meine Finanzamt telefoniert ( Wegen was anderem)
Da sagte mir die Dame, sie hätte die Grundsteuerreform für sich gemacht und auch bei ihr wäre was falsch gewesen.
Sie kann sich kaum vorstellen, dass das jemand fehlerlos hinkriegt.

Das hat mich beflügelt, dass wir das auch hiinkriegen.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Rohana am 27.12.22, 10:15
Auf die Nachfrage, ob ich mich bezüglich der Wirtschaftsgebäude und Flurstücke "ruhig verhalten" soll, empfahl sie mir genau das ::) ::) ::) Von wegen 2. Aktenzeichen beantragen, ist das wirklich die Aufgabe der Steuerpflichtigen? Ich warte jetzt mal ab bzw. frage bei der Steuerberaterin nach.
Heidewitzka was es da für inkompetente Mitarbeiter gibt. Nein, du musst das 2. Aktenzeichen schon selbst beantragen, von alleine kommt das nicht zu dir. Würde ich dir auch dringend dazu raten denn Flurstücke eingeben dauert ein bissl länger als Wohnung (finde ich) und bis der Brief da ist, vergeht schonmal eine Woche.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: freilandrose am 27.12.22, 10:31
zwecks den Flurstücken hab ich noch nichts bekommen vom FA.
Die Grundstücke macht mein Steuerberater. Abgegeben im August 22 und bisher nichts mehr gehört.
Muss da mal nachfragen, ob der das schon gemacht hat.
Aber wenn vom FA keine Nachfrage kommt, wird das schon i.O. gehen.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Anneke am 27.12.22, 10:42
Auf die Nachfrage, ob ich mich bezüglich der Wirtschaftsgebäude und Flurstücke "ruhig verhalten" soll, empfahl sie mir genau das ::) ::) ::) Von wegen 2. Aktenzeichen beantragen, ist das wirklich die Aufgabe der Steuerpflichtigen? Ich warte jetzt mal ab bzw. frage bei der Steuerberaterin nach.
Heidewitzka was es da für inkompetente Mitarbeiter gibt. Nein, du musst das 2. Aktenzeichen schon selbst beantragen, von alleine kommt das nicht zu dir. Würde ich dir auch dringend dazu raten denn Flurstücke eingeben dauert ein bissl länger als Wohnung (finde ich) und bis der Brief da ist, vergeht schonmal eine Woche.

Nachtrag: Ich habe mich jetzt durch die Videos informiert. Das betriebliche Aktenzeichen findet man im Einheitswertbescheid des Betriebes. Der letzte wurde bei uns ausgestellt bei der Herausnahme des Wohnhauses aus dem Betriebsvermögen. Dies geschah ja allgemein pflichtgemäß Mitte der 90er Jahre.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 27.12.22, 10:57
Ich habe mich jetzt durch die Videos informiert. Das betriebliche Aktenzeichen findet man im Einheitswertbescheid des Betriebes. Der letzte wurde bei uns ausgestellt bei der Herausnahme des Wohnhauses aus dem Betriebsvermögen. Dies geschah ja allgemein pflichtgemäß Mitte der 90er Jahre.

Damals musste man auch den privaten Garten (Gemüsegarten. etc.) herausnehmen. Diese qm-Zahl habe ich jetzt wieder hergenommen für Wohnhaus und "privaten Umgriff",
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Steinbock am 27.12.22, 11:25
Wie beantragt frau ein zweites Aktenzeichen? Per Brief? Oder irgendwo online?
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Rohana am 27.12.22, 14:49
Wie beantragt frau ein zweites Aktenzeichen? Per Brief? Oder irgendwo online?
Ich hab angerufen und zwar beim Finanzamt. Für LK Regensburg kann ich dir die Nummer geben  ;)
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: frankenpower41 am 31.01.23, 13:20
Frist ist (zumindest in Bayern) um 3 Monate verlängert.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Morgana am 31.01.23, 13:22
klar, weil der Freistaat der größte Grundbesitzer ist und selber nicht fertig geworden ist.
Da verlängert man doch flugs die Frist.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 31.01.23, 13:37
klar, weil der Freistaat der größte Grundbesitzer ist und selber nicht fertig geworden ist.
Da verlängert man doch flugs die Frist.

Bin gerade am Aktualisieren von unserem Jagdkataster für die Jagdgenossenschaft- alleine in unserer Flur besitzt der Freistaat rund 50 einzelne Flurstücke, oft unter 100m² aber mit eigener FlurNr. viel Spaß denen im WWA und Straßenbauamt, als zuständiger Besitzer
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Hamster am 31.01.23, 15:04


Danke, dass Ihr hier so ausführlich diskutiert habt.
... habe heute für Wohnhaus und ldw. Betrieb die Grundsteuererklärung online abgegeben.

Flurstücksflächen mit Nutzung und EMZ standen bei uns auf der Rückseite des Anschreibens.
habe ich allerdings auch erst gesehen, als ich angefangen habe.   :-[  8)
Geholfen hat mir auch der Grundstücksviewer.

So ging es relativ flott.
Ist schon spannend, wo wir alles Flächen haben.
Demnächst machen wir mal eine Grenzbeziehung,
damit der Übernehmer sehen kann, wo wir überall vertreten sind.  ;D

herzliche grüße
Hamster
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: annelie am 31.01.23, 15:26
klar, weil der Freistaat der größte Grundbesitzer ist und selber nicht fertig geworden ist.
Da verlängert man doch flugs die Frist.

Ich denke, es war von Anfang an klar, dass das in so kurzer Zeit gar nicht möglich ist. Hätte man die Frist anfangs gleich so lange angesetzt, wären jetzt noch weniger abgegeben worden. So war zumindest etwas Druck da. Die Steuerbüros haben entweder die Arbeit nicht angenommen oder sind zeittechnisch total überfordert, weil ja die normale Arbeit auch gemacht werden muß. Manche Steuerbüros haben extra Leute eingestellt, die nur für die Beschaffung der Unterlagen zuständig sind und die Grundsteuer.
Die letzten Tage haben sehr viele Privatpersonen noch ausgefüllt und abgeschickt. Ich habe das im Bekanntenkreis mitbekommen.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: frankenpower41 am 31.01.23, 15:50
..was ich nicht verstehe ist dass man da nicht DAten einfach übernehmen kann, was dieser Aufwand allen, auch den Behörden, kostet, möchte ich gar nicht wissen.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Anneke am 31.01.23, 16:07
Ich sehe das wie annelie...mit dem Druck sind zumindest um die 40 % Erklärungen nun abgegeben.

Die Nachfolgesoziätat unseres langjährigen Steuerberaters (inzwischen wegen Vertrauensverlust gewechselt) hätte 90 Euro/Stunde genommen, die Flächen/Zahlen, Nutzungsangaben hätte man alles selber liefern müssen, das ist ja das Mühsamste dran.

Wir hatten mit eher Kleinstlandwirtschaft (ehemalig) und Forst in Hobbygröße nun insgesamt einschließlich Wohnhaus 6 Aktenzeichen zu bearbeiten. Das Personal in der Hotline war gemischt aufgestellt, da schrieb ich schon mal drüber. Der 2. Anruf dort ergab, dass ich um eine Kontaktaufnahme mit Finanzamt nicht drumrum komme, die Mitarbeiter in der Hotline haben keine umfassenden datenschutzrechlichen Befugnisse, wenns ins Detail geht.  Diese Sachbearbeiterin im Finanzamt war sowas von fix und hilfsbereit, habe diese Kontaktdaten im Bekanntenkreis gut verbreitet ;D. Die Flächen der Gebäudlichkeiten im Anwesen haben wir grob anhand des "Bayernatlas" ausgemessen. Das wäre mit "Meterstab" auch nicht genauer geworden.

Ich bin froh, mit allem "durch" zu sein.

Die Mitarbeiter in den Straßenbauämtern und WWA sind echt nicht zu beneiden, wer das dort wohl macht?

Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Anneke am 31.01.23, 16:08
..was ich nicht verstehe ist dass man da nicht DAten einfach übernehmen kann, was dieser Aufwand allen, auch den Behörden, kostet, möchte ich gar nicht wissen.

Es gibt auch zu diesem Thema "Verschwörer" ::), die behaupten, es würde nach freiem Wohnraum gesucht, das macht aber doch eher der erst abgelaufene Zensus oder?
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: martina am 31.01.23, 17:22

Flurstücksflächen mit Nutzung und EMZ standen bei uns auf der Rückseite des Anschreibens.
habe ich allerdings auch erst gesehen, als ich angefangen habe.   :-[  8)
Geholfen hat mir auch der Grundstücksviewer.
 

Ich verstehe nicht, warum man die Daten der Flurstücke nicht direkt online übernehmen konnte. Ich hab mir im Grundstücksviewer die Liste erstellt und mit Grundrisszahlen des Wohnhauses alles dem Steuerbüro übergeben. Wird wohl 4stellig werden, die Sonderrechnung. Aber ok, das gönne ich mir.

Interessant finde ich, dass wir aktuelle Grundbuchauszüge vom August 22 haben, in denen die Grundstücksnummern der Flächen nicht mit denen der Steuerreform übereinstimmen. Man sollte doch meinen, dass zumindest das stimmt. Aber ich hab den Vergleich gemacht und dann aufgegeben und die Liste des Finanzamtes angenommen. Die Flurstücke aus den Grundbuchauszügen waren im Viewer nicht existent.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Mathilde am 31.01.23, 20:26
Hallo,

schön wenn man überhaupt angegebene Grundstücke hat. Ich musste mir sämtliche Grundbuchauszüge holen und anhand der Rechnung vom 'Wasser- und Bodenverband zusammensuchen. Ich hoffe das Steuerbüro hat jetzt was draus gemacht.  Von der Baugenehmigung hatte ich wenigstens vom Haus die Aufteilung.

LG Mathilde
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Steinbock am 31.01.23, 22:50
Soweit ich weiß sind etwa 70 % der Erklärungen abgegeben (ganz schön viel). Da heute unser bayerischer Finanzminister die Frist nochmal um 3 Monate verlängert hat (in Bayern gehen die Uhren öfter Mal anders...), habe ich gar keinen Stress mehr
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: freilandrose am 01.02.23, 09:31

Flurstücksflächen mit Nutzung und EMZ standen bei uns auf der Rückseite des Anschreibens.
habe ich allerdings auch erst gesehen, als ich angefangen habe.   :-[  8)
Geholfen hat mir auch der Grundstücksviewer.
 

Ich verstehe nicht, warum man die Daten der Flurstücke nicht direkt online übernehmen konnte. Ich hab mir im Grundstücksviewer die Liste erstellt und mit Grundrisszahlen des Wohnhauses alles dem Steuerbüro übergeben. Wird wohl 4stellig werden, die Sonderrechnung. Aber ok, das gönne ich mir.

Interessant finde ich, dass wir aktuelle Grundbuchauszüge vom August 22 haben, in denen die Grundstücksnummern der Flächen nicht mit denen der Steuerreform übereinstimmen. Man sollte doch meinen, dass zumindest das stimmt. Aber ich hab den Vergleich gemacht und dann aufgegeben und die Liste des Finanzamtes angenommen. Die Flurstücke aus den Grundbuchauszügen waren im Viewer nicht existent.
Wenn man die Liste vom Finanzamt erhält, ist alles gut.
Ich hab nur eine teils fehlerhafte Liste erhalten und warte täglich auf neue Post vom FA.
Selbst in einem anderen Bundesland warte ich noch auf Post. Im Internet hieß es, die Eigentümer wurden Ende 2022 alle angeschrieben. Na dann warte ich mal geduldig.
Mir pressiert es nicht.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: gina67 am 01.02.23, 09:33
Mein Sohn hat auch keinen Bescheid bekommen, obwohl der angeblich im August 2022 verschickt wurde. Die Mitarbeiterin im Steuerbüro hat beim Finanzamt die Vorgangsnummer erfragt und fristgerecht den Antrag abgeschickt. Nun warten wir auf die Rechnung.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: martina am 01.02.23, 10:06
Unsere Rechnung vom Steuerbüro liegt im unteren 4stelligen Bereich. Aber das war und ist es mir wert.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Steinbock am 01.02.23, 10:25
Soeben habe ich die Grundsteuererklärung für unser Wohnhaus abgegeben. Das war vermutlich der mit Abstand leichteste Teil.

Bleiben noch die Landwirtschaft und das Wohnhaus am Hof (welches nicht aus dem Betrieb herausgerechnet ist, da steuerlich nicht
erforderlich) zu erklären  ::)

Und ja, ich möchte das gerne selbst machen (leicht verdientes Geld für mich  ;D)
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: martina am 01.02.23, 10:36
Ich hatte mir das ja angeschaut, ob ich das nicht auch selber machen kann.

Aber: weil ich spät und knapp dran war, hätte es bei uns schon mit dem fehlenden Elsterzugang nicht mehr geklappt. Den das Steuerbüro für uns hat. Ich hab nur einen für die GbR, unsere Betriebskostellation ist ja auch nicht so ganz einfach.

Wir haben rel. viele Flurstücke (eines nur 48 qm) und für jedes Flurstück hätte ich ja x mal die gleichen Fragen beantworten müssen, wenn ich die Anleitungen richtig verstanden habe.

"Für folgende Flurstücke gilt: keine weiteren Eigentümer und gleiche Vorraussetzungen" sowas hätte ich mir zum anklicken gewünscht und dann halt alles in einem Rutsch angeben.

Oder: "ist die Ihnen von uns zugesandte Aufstellung der Flurstücke vollständig? Dann klicken Sie hier und geben Ihr Einverständnis zur Datenübernahme..."

Nö, einfach soll es nicht sein.

Jedenfalls hat unser Steuerbüro mir ja die Kontrollausdrucke online zugesandt und das sind 23 Seiten mit immer wiederkehrenden Angaben. Wer denkt sich so ein kompliziertes Konstrukt aus?
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: gina67 am 01.02.23, 10:49
Ich bin auch angefangen und dachte es wäre leicht. War es aber nicht. Schon bei den Flächen hab ich es nicht begriffen.

Da steht bei einigen NF = Nebenfläche- sind einer Nutzungsart zuzuordnen.

Oder auch GER = Geringstland, das sind aber bei einigen Flächen über 1000m², was soll das sein? Konnten wir uns nicht erklären.

Da habe ich einige Tage immer wieder dabei angefangen und dann genervt aufgegeben.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: frankenpower41 am 01.02.23, 11:14
ich empfinde das Ganze immer noch als Zumutung, zumindest für all diejenigen die nicht nur Haus oder Wohnung haben.
Vom Ärger und der Arbeit mal abgesehen auch die Kosten, und (angeblich, wers glaubt) soll ja der Staat nicht mehr bekommen.

Wir dachten auch das macht Steuerberater, aber der hat nach einiger Zeit gesagt die schaffen das nicht, kommen mit normaler Arbeit schon nicht mehr hinterher und wenn sie nach Personal suchen dann meldet sich keiner.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Hamster am 01.02.23, 11:20

Na dann habe ich einfach Glück gehabt.
Göga sagt aber auch, dass unser Katasteramt sehr gut digitalisiert ist.

.. und verstehen mußte ich auch einiges erst.

NF- andere Nutzung. haben wir hier am Stall..
da habe ich dann einfach die Nutzung Hofstelle gewählt,
weil es einfach so ist. Stehen z.T. auch Wirtschaftsgebäude drauf.


und ja, es waren oft die gleichen Fragen.
Fand ich jetzt nicht soo schlimm und ich hatte nur ca. 30 Flurstücke
zum Teil mit versch. Nutzungsarten einzugeben.

Im Übrigen kann man mit GUTER Begründung auch noch eine Fristverlängerung
beantragen. In NDS habe ich jetzt noch nicht gehört, dass es eine automatische
Fristverlängerung gibt.  Halt die Bayern, gell?  ;D 8)


Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Steinbock am 01.02.23, 11:35
Hamster, bitte keinen Neid hier schüren!
(Wir sind die besten und das wissen wir - Ironie aus!)
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Tina am 01.02.23, 11:45
Ich weiß wirklich nicht, was das soll?!?
Unser Sohn hat insgesamt 4 Grundsteuererklärungen abgegeben.
Ich verwalte die Realgemeinde (Realverband), wir haben 2 Flurstücke, einmal Wald und einmal Acker, da brauchte ich 8 Seiten für. Und die Daten, die sie abgefragt haben, liegen zum 90% dem FA vor!!
Soviel zudem Thema Digitalisierung.
Der ganze Verwaltungswahnsinn bei uns kostet uns noch unsere Wirtschaft,  Zukunft, kreative Ideen umsetzen....
Sorry, ich bin vom Thema abgekommen.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: martina am 01.02.23, 12:02
Tina, zahlt die Realgemeinde denn Grundsteuern?


Wir kamen neulich in der Trägerkreissitzung vom Tagungshaus auch auf das Thema. Ich bekam schon Panik, weil das Haus ausrechnen wird chaotisch werden. Grundstücke sind es aus verschiedenen Gründen 3 Stück. Dank Grundstücksviewer war das kein Problem mit der Ortung. Auch eine Bauzeichnung vom Haus, bzw. einen Grundriss mit Maßen hab ich gefunden.
Unser Kassierer hat dann das Steuerbüro drauf angesetzt und den Rest der Kommunikation mir überlassen. Als ich mit dem Steuerberater telefonierte, war der ja auch aus allen Wolken gefallen und meinte dann, wir seien ja gemeinnützig und hätten sicher einmal eine Befreiung der Grundsteuer dafür bekommen. Ich hab in allen möglichen Akten gesucht und einiges gefunden, aber kein Schreiben zur Befreiung von der GS. Könnte auch in der allgemeinen Gemeinnützigkeitserklärung mit drin sein.
Anschreiben vom Finanzamt mit einem Aktenzeichen haben wir nicht bekommen. Das hätte ich ja sehen müssen. Wenn das gekommen wäre, wäre es mir ja auch nicht durchgerutscht. Grundsteuer wurde auch übers Jahre nicht abgebucht, das hätte ja auch irgendwann passiert sein müssen, wenn wir zahlungspflichtig wären.

Der Steuerberater meinte dann, man könnte beim Finanzamt ein Aktenzeichen beantragen. Aber wir würden das jetzt aussitzen. So hoch würden etwaige Säumniszuschläge auch nicht werden. Sein Wort im Gehörgang des Herren.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Tina am 01.02.23, 12:18
Die Realgemeinde ist nicht gemeinnützig und wir zahlen Grundsteuer.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Hamster am 01.02.23, 12:22
Hamster, bitte keinen Neid hier schüren!
(Wir sind die besten und das wissen wir - Ironie aus!)

 :o ::) ;D ;D ;D
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: martina am 01.02.23, 12:32
Die Realgemeinde ist nicht gemeinnützig und wir zahlen Grundsteuer.

:eek: jetzt versetzt Du mich in Angst und Schrecken, weil mein Mann Vorsitzender der Realgemeinde ist, nicht dass wir für die auch diesen Mist machen müssen und das verpeilt haben. Allerdings hat es auch kein Anschreiben vom Finanzamt gegeben, das hätte ja dann hier gelandet sein müssen.

Aber die haben - glaube ich - wirklich nur ein Wegenetz und keine eigenen Flächen. Vielleicht liegt es daran.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: annelie am 01.02.23, 14:45

Na dann habe ich einfach Glück gehabt.
Göga sagt aber auch, dass unser Katasteramt sehr gut digitalisiert ist.

.. und verstehen mußte ich auch einiges erst.

NF- andere Nutzung. haben wir hier am Stall..
da habe ich dann einfach die Nutzung Hofstelle gewählt,
weil es einfach so ist. Stehen z.T. auch Wirtschaftsgebäude drauf.


und ja, es waren oft die gleichen Fragen.
Fand ich jetzt nicht soo schlimm und ich hatte nur ca. 30 Flurstücke
zum Teil mit versch. Nutzungsarten einzugeben.

Im Übrigen kann man mit GUTER Begründung auch noch eine Fristverlängerung
beantragen. In NDS habe ich jetzt noch nicht gehört, dass es eine automatische
Fristverlängerung gibt.  Halt die Bayern, gell?  ;D 8)


NDS gehört zu den 15 Bundesländern, die jetzt erstmal Erinnerungen mit Terminen rausschicken werden und wenn man die gesetzte Frist dann nicht einhält, dann wird es zu Bußgelder kommen. Die Erinnerungen werden im 1. Quartal 2023 geschickt, also sollte es noch einige Zeit dauern, bis es wirklich zu Sanktionen kommt. Ist halt schade, weil das Alles wieder Arbeitskräfte in den Finanzämtern bindet und somit die anderen Arbeiten liegen bleiben und nein, die Beamten sind nicht Schuld an der Situation.
Zumindest in Bayern sind die Finanzämter chronisch unterbesetzt, ich denke in anderen Bundesländern wird das nicht anders sein.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 01.02.23, 14:47
Was ist die "Realgemeinde"
Grundsteuer erhebt ja letztendlich die Gemeinde. Wenn die Gemeinde jetzt für ihre Flächen eine Grundsteuererklärung machen müsste ;D Damit sie Grundsteuer an sich selber zahlen kann?
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Tina am 01.02.23, 14:57
Realgemeinde sind hier bei uns Flächen, die früherer Dorfgemeinschaft  gehört haben.
Und bei uns ist es so, das wir 9 Anteile haben, die auf den Höfen liegen, früher sagte man wohl, an die Feuersgebunden sind. Die Gemeinde hat darauf keinen  Zugriff.
Vor der Gebietsreform war unser Dorf selbstständig,  seit 50 Jahren aber wie fast überall,  eingemeindet.
Hamster, unsere Realgemeinde hat keine Wege.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Luxia am 01.02.23, 17:09
Irgendwie scheint es ja wieder überall ein bischen anders zu sein. Anfangs habe ich mich auch sehr gewehrt und nach einem Seminar war ich auch nicht wirklich schlauer.
Mit dem Anschreiben vom Finanzamt, den aus den Kaufverträgen und der Beitragsrechnung vom Wasser- und Bodenverband zusammengesuchten Flurstücksnummern von unseren Eigentumsflächen konnte man im Geoportal die Ertragsmesszahl, Nutzung und Grösse für jedes Flurstüpck heraussuchen.
Die Nutzung hat nicht immer gestimmt, weil die Fläche Hofstelle geworden war oder der Anteil an Unland sich in der Realität vergrössert hat . Das war etwas mühsam, weil man die Fläche im Geoportal nachmessen musste und dann die EMZ der Fläche korrigieren musste. Mathematisch war es manchmal schon anspruchsvoll, wenn die Fläche sich über mehrere Bodenarten erstreckte.
Nachdem Wege und Gräben jetzt alle zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören, war vieles einfacher.
Für die beiden privaten Wohnhäuser ging das Ausfüllen auch ratzfatz, da wir die Wohnflächenberechnung in die Bauunterlagen hatten.

Das Finanzministerium hat eine ganz tolle Klickanleitung für Wohngrundstücke und Vermögen der Landwirtschaft, die ich Schritt für Schritt abgearbeitet habe. Das nervigste war im Nachhinein betrachtet die lange Anmeldeprozedur für das Elsterportal.  Ich hatte 4 Erklärungen abzugeben mit insgesamt 84 Flurstücken und bin gespannt auf die Rückmeldung vom Finanzamt.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Morgana am 01.02.23, 17:16
Ich bin gespannt ob und wann die Rückmeldung kommt.
So wie es jetzt aussieht, wird das sicher geraume Zeit dauern.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: LunaR am 01.02.23, 20:16
Heute steht gerade in unserer Zeitung, eine Fristverlängerung wird es in Niedersachsen nicht geben. In den letzten Tagen wurden wohl sehr viele Erklärungen abgegeben und zumindest bei unserem FA wissen sie gerade nicht, wie hoch die Abgabenrate ist. Die Mitarbeiter sollen sich erst mal mit den bereits eingereichten Erklärungen befassen. In ein paar Wochen sollen dann Erinnerungen versandt werden. Erst danach wird es Strafen geben.

Wir haben ja zum Glück nur Haus und Grund, allerdings mit 2 Flurstücken. Das waren früher auch schon mal mehr. Göga hatte schon vor längeren Wochen damit angefangen, kam dann aber nicht damit klar, dass gleich in Elster einzutragen. Dann hat er sich Papiervordrucke geholt und erst mal alles händisch ausgefüllt. Gestern dann erneute Anmeldung bei Elster. Nun warten auf den Aktivierungscode und dann läuft hoffentlich alles glatt.

Wir haben ziemlich schlechte Erinnerungen daran, als Elster noch sehr neu war. Da haben wir mal ein Wochenende versucht uns immer wieder und wieder dort anzumelden. Hatten schon langsam an unserem Verstand gezweifelt, weil es einfach nicht gelang. Danach erst erfuhren wir, dass es ganz allgemein nicht klappte.

Was ich wirklich grauslig finde, dass dieser ganze Steuerkram nie ein Ende hat, egal, wie alt man ist.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 01.02.23, 21:18
Realgemeinde sind hier bei uns Flächen, die früherer Dorfgemeinschaft  gehört haben.
Und bei uns ist es so, das wir 9 Anteile haben, die auf den Höfen liegen, früher sagte man wohl, an die Feuersgebunden sind. Die Gemeinde hat darauf keinen  Zugriff.
Das hieß bei uns "Nutzungsrechte an den noch unverteilten Gemeindeteilen", was dann heute i.R. der Gemeindewald ist.. Bei der Hofübergabe sind diese Rechte im  Notarvertrag so erwähnt und wurden mit übergeben.  In der Gemeinde wo meine Mutter gebürtig ist, gingen diese Rechte, am Schluss noch Holzrechte genannt, nach längerem Rechtsstreit an die Gemeinde, gegen eine geringfügige Entschädigung. Ich müsste mal in der Ortschronik den genauen Sachverhalt nachlesen. Es gab 3 Abstufungen 3 Rechte (Hof)2 Rechte (halber Hof) 1 Recht (Söldner). Jetzt ist die dortige Gemeinde größter kommunaler Waldbesitzer im Landkreis.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: frankenpower41 am 01.02.23, 21:26
Über die Meldung des Rechtlerwaldes hier haben wir heute gesprochen.
Unser Wald ist, im Gegensatz zu vielen Gemeinden hier, nicht abgelöst.
Wir sind nur 4 Rechtler.  Der Grund gehört der Gemeinde, das Nutzungsrecht den Rechtler.  Wir sind zu der Überzeugung gekommen dass wir das nicht melden, der Grund gehört ja der Gemeinde.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: gina67 am 02.02.23, 08:43
Unsere Rechnung vom Steuerbüro liegt im unteren 4stelligen Bereich. Aber das war und ist es mir wert.

Habe gerade unsere Rechnung bekommen, sie liegt im mittleren 3stelligen Bereich. Bin froh das das fertig ist,
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Mathilde am 10.02.23, 10:19
Hallo,

liebe Landsleute aus Baden-Württemberg, ich bitte Euch um Hilfe!
Wo finde ich in BW etwas ähnliches wie bei uns den BrandenburgViewer. Damit kann ich die landw. Grundstücke auffinden und die EMZ ermitteln.
Nachdem ich in BB angerufen habe kam dann endlich die Nummer und eine Anlage der Grundstücke. Ich bin da ja heillos überfordert weil ich mich dort ja nicht damit befassen musste und nur mit "Geräten" dort tätig war und da sind ja viele getauschte Grundstücke usw. dabei.
Also habt Ihr mit bitte einen Link damit ich das Teil vom Tisch bekomme  ::)
Das Zeugs für Brandenburg ist beim Steuerberater und "still ruht der See" obwohl ich schon viel Vorarbeit geleistet habe und sogar ganz aktuelle Grundbuchauszüge für 120€ geholt habe.

LG Mathilde
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Hamster am 10.02.23, 14:05

Hallo Mathilde,
wenn ich über Elstam reingehe, Formular Grundsteuer
dann Grundsteuer BW, www.grundsteuer-bw.de
runterscrollen Flurstücksinformationen Land und Forst
öffnet sich ein Geoportal.
Oben links gibt es eine Suchfunktion für Flurstücke.
... gutes Gelingen. :-*

Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Mathilde am 10.02.23, 15:02
Hallo,

super  :D genau das habe ich gesucht. Vielen Dank!

LG Mathilde
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: freilandrose am 11.02.23, 16:35

Hallo Mathilde,
wenn ich über Elstam reingehe, Formular Grundsteuer
dann Grundsteuer BW, www.grundsteuer-bw.de
runterscrollen Flurstücksinformationen Land und Forst
öffnet sich ein Geoportal.
Oben links gibt es eine Suchfunktion für Flurstücke.
... gutes Gelingen. :-*


genau auf diesem Link war ich neulich auch. Aber das drehte sich und drehte sich ne halbe Stunde.
Entnervt habe ich aufgegeben. Jetzt liegen alle Flurstücksnummern mit Größe beim Steuerberater.
Bin gespannt, wann der erste Anruf kommt wegen Nachfragen.
Ich hasse das alles. Das Finanzamt hat doch alle Daten.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Mathilde am 16.02.23, 17:16
Hallo,

Jetzt sind die ganzen Grundstücke erfasst. Ich habe auch eine kleine Fläche und die ist nicht dabei ::)
Morgen gibt’s nochmal eine Kontrolle und dann geht Nr, 1 los. Dann braucht mein Mann noch eine Nummer von einem anderen Finanzamt.
Wann unsere Steuerberater hier „zu Potte kommt“ ist mir ein Rätsel

LG Mathilde
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Steinbock am 21.03.23, 16:45
Ich habe fertig (3 Grundsteuererklärungen)  :D
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 09.04.23, 19:09
Hat jemand schon eine Nachricht vom Finanzamt?
Mit dem Grundsteuermeßbescheid für das ldw. Wohnhaus waren sie ja recht flott. Dafür gab es bisher gar nichts, Sprich für das Wohngebäude, wenn es dem Betrieb baulich angegliedert war, ist dafür kein separater Gst-Messbescheid erstellt worden.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Agrele am 09.04.23, 20:40
Hier ist Werder noch was angekommen.

sowie von der Steuerprüfung die schon im Januar war, kam auch noch keine nachfrage.


Glaube die suchen immer noch nach eine fehltritt, den Frau hat den Ordner vorher nochmals gut durchgeschaut und unterlagen reingelegt wo nicht im Buchführung Ordner sind

so wieder kehrende Buchungen
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: martina am 10.04.23, 09:58
Den Finanzämtern fehlen auch die Leute, die die eingegangenen Anträge bearbeiten müssen. Da dauert eben alles auch länger.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 20.04.23, 10:24
Den Finanzämtern fehlen auch die Leute, die die eingegangenen Anträge bearbeiten müssen. Da dauert eben alles auch länger.
Vor allem Leute die es können. Zumindest eingegangene Online-Meldungen in einen korrekten Bescheid verwandeln.

Wir bekamen gestern a) "Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge" und b) Bescheid über den Grundsteuermessbetrag.
Dieser wird ja dann mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert zur eigentlichen Grundsteuer. So weit so gut.
Der Grundsteuermessbetrag lautet auf 0,00  ;D Da kann die Gemeinde jetzt den x-fachen Hebsatz nehmen da kommt nix raus.
Dann habe ich den Bescheid mal genauer angeschaut. Nun wenn das Grundstück 0 m² hat kann nix raus kommen.
Es handelt sich um ein Baugrundstück. Meine Online-Erklärung habe ich zum Glück ausgedruckt, mit der korrekten Flächenangabe. Hab mal beim Finanzamt angerufen....."das Aktenzeichen bitte" ...weitere Minuten.... "oh, das kann nicht stimmen". Bei richtiger Flächenübernahme müsste was mit 28, ungrad € raus kommen, meine ich, mit meinen bescheidenen finanzverwalterischen Fähigkeiten
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Mathilde am 20.04.23, 10:41
Hallo,

wenn man jetzt noch den Hebesatz wüsste dann .......... bei 300 ist man dann aber voll dabei mit 8400€  :o

LG Mathilde
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: frankenpower41 am 20.04.23, 10:49
Ich hab vorhin wo gesehen, nur Überschrift gelesen, dass lt. einem Gutachten die neue Grundsteuer verfassungswidrig sein soll und Klagewelle droht.

Man darf weiterhin gespannt sein.
Unsere liegt noch hier, hat Sohn aber inzwischen fertig.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 20.04.23, 11:17
Hallo,

wenn man jetzt noch den Hebesatz wüsste dann .......... bei 300 ist man dann aber voll dabei mit 8400€  :o

LG Mathilde
Das Grundstück ist noch unbebaut. Derzeitiger  Faktor 0,04 €/m² Der Hebesasatz liegt bei 300
Nach alter Bewertung (Einheitswert) lag der Gst.messbetrag für dieses Grundstück bei 8,74 € jetzt dann bei 28, xx
Nach unserem Ankündigungsministerpräsidenten nebst Finanzminister soll die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein. Die neue Grundsteuer gilt ja erst ab 2025. Da sind die Landtagswahlen längst vergessen.
Glaube nicht dass dann die Kommunen die Hebesätze senken. Bei unbebauten Grundstücken ist der Messbetrag rund 3.5 mal so hoch landwirtschaftliche Wohnhäuser sind bisher nicht erfasst also 0 € Grundsteuer.
In der Regel, zumindest hier in Mittelschwaben, sind diese Häuser von der Wohnfläche überdurchschnittlich. Hab hier schon einen Messbescheid von über 96 €. ::) Da wird sich der Bgm über den warmen Steuerregen freuen.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 20.04.23, 11:39
Ich hab vorhin wo gesehen, nur Überschrift gelesen, dass lt. einem Gutachten die neue Grundsteuer verfassungswidrig sein soll und Klagewelle droht.
Man darf weiterhin gespannt sein.

Das Gesetz hat ja eine Länderöffnungsklausel. 5 Bundesländer, wie Bayern, haben diese beansprucht,
andere, wie MeckPom haben das Bundesmodell übernommen. Gegen letztere, also dem Bundesmodell, laufen Klagen.
Diese Öffnungsklausel betrifft meines Wissens nicht die Neubewertung in der Landwirtschaft
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Mathilde am 20.04.23, 11:48
Hallo,

https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.685308.de

Natürlich, wieder der einfachste Weg. Wir übernehmen … genauso wie vor Jahren einfach das Bildungssystem von NRW übernommen wurde (mir ist da mal bei einem Elternabend der Kragen geplatzt).

Da bin ich ja mal gespannt. Hier hat noch nicht einmal das Steuerbüro die Erklärung fertig obwohl ich gut zugearbeitet habe.
Die für BW habe ich selbst gemacht da es nur noch landwirtschaftliche Flächen sind.

LG Mathilde
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: annelie am 20.04.23, 13:35
viele Steuerbüros werden nicht fristgerecht fertig, weil sie zu wenig Mitarbeiter für die viele zusätzliche Arbeit haben. Ist eh schon bei den meisten ohne Sonderaufgaben Personalmangel.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Hamster am 26.04.23, 09:23
Hallo,

wenn man jetzt noch den Hebesatz wüsste dann .......... bei 300 ist man dann aber voll dabei mit 8400€  :o

LG Mathilde
Das Grundstück ist noch unbebaut. Derzeitiger  Faktor 0,04 €/m² Der Hebesasatz liegt bei 300
Nach alter Bewertung (Einheitswert) lag der Gst.messbetrag für dieses Grundstück bei 8,74 € jetzt dann bei 28, xx
Nach unserem Ankündigungsministerpräsidenten nebst Finanzminister soll die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein. Die neue Grundsteuer gilt ja erst ab 2025. Da sind die Landtagswahlen längst vergessen.
Glaube nicht dass dann die Kommunen die Hebesätze senken. Bei unbebauten Grundstücken ist der Messbetrag rund 3.5 mal so hoch landwirtschaftliche Wohnhäuser sind bisher nicht erfasst also 0 € Grundsteuer.
In der Regel, zumindest hier in Mittelschwaben, sind diese Häuser von der Wohnfläche überdurchschnittlich. Hab hier schon einen Messbescheid von über 96 €. ::) Da wird sich der Bgm über den warmen Steuerregen freuen.

Heute ist der Grdstmessbescheid gekommen.
Neuer Wert ist 1,6 x so hoch , wie der alte Wert.

Wir haben einen Hebesatz von 410 %.. da kommt Freude auf..  :'(

Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Marina am 26.04.23, 11:32
Ich habe die Unterlagen heute zur Post gebracht. Wenn der Abgabetermin noch einmal verschoben werden sollte, ärgere ich mich, weil ich so schnell war  ;D
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Cosima am 19.05.23, 19:34
Die Reinerträge wurden pauschal mit 2,52 EUR/Ar angesetzt.
Dazu wurden die Bodenwerte mit 0,041 EUR/EMZ addiert.
Die vom Finanzamt festgesetzten fiktiven jährlichen Reinerträge
als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuern
sind bei unseren Grenzertragböden in Moornähe
nachweislich um über 80 bis 81% zu hoch !   ::) :'(
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Flecky am 20.05.23, 14:18
Hallo,

wenn man jetzt noch den Hebesatz wüsste dann .......... bei 300 ist man dann aber voll dabei mit 8400€  :o

LG Mathilde

Hallo Mathilde,
mit dem Hebesatz ist Dir ein Fehler unterlaufen. Du must bei 300 vom Messbetrag 300 % berechnen,
also den Betrag x 3 und nicht   x 300. Das wären dann 84,- €.
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Cosima am 22.05.23, 11:49
Schaut Euch bitte die vom Finanzamt festgesetzten fiktiven jährlichen Reinerträge
als Grundlage für die Berechnung der neuen Grundsteuern an.
Die sind pauschaliert und (bei uns generrell) zu hoch.  :'(
Einspruchsfrist:
Vier Wochen!
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Internetschdrieler am 22.05.23, 22:19
Schaut Euch bitte die vom Finanzamt festgesetzten fiktiven jährlichen Reinerträge
als Grundlage für die Berechnung der neuen Grundsteuern an.
Die sind pauschaliert und (bei uns generrell) zu hoch.  :'(
Einspruchsfrist:
Vier Wochen!
Ich lese hier nur was von einer Äquivalenzzahl und diese mit der Wohnfläche multipliziert ergibt dann den Äquivalenzbetrag . Blöd nur dass so ein altes Bauernhaus soviel Wohnfläche hat.

Dein Fall beschreibt dann vermietete Immobilien?
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Cosima am 26.05.23, 08:47
Grundsteuer / Reinerträge landwirtschaftliche Flächen

Die vom Finanzamt festgesetzten fiktiven jährlichen Reinerträge
2,52 EUR/Ar + 0,041 EUR/EMZ
als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuern
sind bei unseren Böden generell zu hoch !   ::) :'(

Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Lulu am 13.09.23, 08:32
Ich habe nun den ersten Grundsteuerwertbescheid bekommen vom Finanzamt.

Nun schreibt mir mein Steuerberater dazu, er könne ja nun Einspruch erheben. Es könnten sich Vor- bzw. Nachteile für uns ergeben. Welche schreibt er nicht?!

Erhebt Ihr pauschal Einspruch? Welche Nachteile könnten sich dadurch ergeben? Kennt sich jemand aus?

Liebe Grüße
Lulu
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: martina am 13.09.23, 08:44
Ich würde den Steuerberater anrufen und fragen, welche Vor- und Nachteile sich ergeben können.

Nachteil könnte sein, denke ich, dass sie die Flächenangaben noch mal genauer überprüfen und es für Dich teurer werden kann?
Titel: Re: Grundsteuerreform
Beitrag von: Steinbock am 14.09.23, 11:15
Wir haben vorgestern auch Post bekommen. Muss ich heute mal "studieren"...


... was sagt mir jetzt der Äquivalenzbetrag? (Das ist sicher nicht der reale künftige Steuerbetrag)