Ab Ernte 2005 ist eine 3-phasige Getreidedokumentation Pflicht.
Anbau- oder Schlagdokumentation- alle Maßnahmen, die den Schlag betreffen, müssen dokumentiert werden
- es besteht keine fest Formvorschrift, eine Ackerschlagkatei reicht aus
Lagerdokumentation- dafür wurden zb. vom niedersächsischen Landvolk Vordrucke entwickelt, die man sich dort runterladen bzw in Papierform erhalten kann, als Kopiervorlage, meine Ackerschlagkartei kann das auch, ich muß die Daten nur eingeben --> ncoh mehr Schreibarbeit
Wichtige Angaben zur Getreidelagerung
- Name, Anschrift des Betriebes
- Lagerbezeichnung udn Art (Hochsilo, Flachlager)
- Produktherkunft, auf welchem Schlag wurde das Erntegut angebaut? (Greift auf die Schalgdokumentaion zurück)
- Vorreinigung des Lagers
- Lagerschutzmaßnahmen mit Angabe evtl. Schädlingsbekämpfungsmittel
- Belüftungsmaßnahmen
- Lagerüberwachung- und Kontrolle (wer, wann, wie, was)
Transportdokumentation- eigentlich erst für den Transport vom /Zwischen-) Lager zur Erfassungsstelle (Landhandel/Verarbeitung) gedacht
- zertifizierte Landhändler machen auch stichprobenartig bei der Ersterfassung, also Feld-Handel-Transport eine Dokumentation zur Bedingung
Wichtige Angaben
- Adresse des Lieferanten
- Name des Frachtführers, evt. Adrese des Spediteurs
- Bezeichnung Transportgut
- Ort der Verladung
- Ort der Entladung
- Lieferschein-Nr.
- Verladedatum
- Entladedatum
- Angaben zum Transportfahrzeug
* Transportmittel zb Schleppergespann, Gliederzug,
* Amtliches Kennzeichen
- Angaben über Produkte der letzten 3 Touren und die durchgeführten Reinigungsmaßnahmen
(aufpassen bei Gliederzügen, können unterschiedliche Vorfrachten haben)
- Ort, Datum, Unterschrift
Auch für dieTransportdokumentation gibt es wieder fertige Vordrucke ua. vom Landvolk.
Am einfachsten ist es, das Getreide vom Spediteur fahren zu lassen (ich wüßte da einen

) dann hat der das Problem mit der Transportdokumentation.
Spediteure, die Futtermittelgetreide transportieren, müssen zb. nach GMP07 (Straßentransport Futtermittel) zertifiziert sein, ist Vorschrift.
Wer dazu etwas nachlesen möchte, kann das
tun.