Autor Thema: Sicherheitsdatenblätter  (Gelesen 35080 mal)

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Offline gammiTopic starter

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Re: Sicherheitsdatenblätter
« Antwort #30 am: 22.06.15, 09:53 »
Wobei ich mir jetzt aber auch nicht sicher bin. Ich glaube die Sicherheitsdatenblätter haben auch irgendetwas mit Arbeitschutz zu tun, wenn man Mitarbeiter hat.

Ob sie CC relevant sind weiß ich tatsächlich auch nicht. Deshalb habe ich hier mal nachgefragt.

Wir wurden im Frühjahr von der Baywa angeschrieben, dass sie es als Service anbieten, wenn man ihnen die mail-Adresse zukommen lässt.
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Offline Tina

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Re: Sicherheitsdatenblätter
« Antwort #31 am: 22.06.15, 10:20 »
Ich bin ja bei uns nicht für die CC Kontrolle zuständig,
aber ich habe noch nie was von Sicherheitsdatenblatt gehört und wir haben auch dafür keinen Ordner, werder auf dem PC noch im Schrank.
Wir haben keine MA, muß mal Junior fragen.
LG
Tina

Offline gammiTopic starter

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Re: Sicherheitsdatenblätter
« Antwort #32 am: 22.06.15, 10:23 »
****Die Sicherheitsdatenblätter der gelagerten Mittel müssen im Betrieb vorhanden sein. Sie sind beim Kauf der Mittel beigefügt oder über den Handel oft als CD erhältlich. Diese Sicherheitsdatenblätter geben den kompletten Überblick über die Verwendungsvorschriften, Sicherheitsanforderungen im Umgang und beim Abfüllen des entsprechenden Mittels (Risikosätze und Sicherheitssätze). Hier werden also auch Hinweise auf das Tragen von Schutzausrüstung usw. hingewiesen.****

Quelle:
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/technik/basis/lagerung-pflanzenschutzmittel.htm
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Offline samy

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Re: Sicherheitsdatenblätter
« Antwort #33 am: 22.06.15, 10:43 »
Also ich habe bei CC auch nichts gefunden.
Die Industrie ist aber verpflichte Datenblätter nach ganz bestimmten Vorgaben zu erstellen und die Händler müssen diese dem Endkunden mit dem Produkt zukommen lassen.
Die Texte zu diesen Reglungen lassen einem den Kopf ganz weich werden deshalb habe ich auch die Links hier nicht eingestellt. :o
Wenn es aber interessiert mache ich das noch.
Samy

Offline martina

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Re: Sicherheitsdatenblätter
« Antwort #34 am: 22.06.15, 10:58 »
Es ist schon so, dass bestimmte Pflanzenschutzmittel ab bestimmten Mengen im Bereich Transport unter ADR-Regelungen fallen, also als Gefahrgut gelten.

Somit muss auch der Landwirt darüber informiert sein, was er da im Auto oder im Lager hat und welche Sicherheitsregelungen er einhalten muss. Und das steht in diesen Datenblättern. Also ab und an mal reingucken ist nicht verkehrt. Die wichtigsten Angaben stehen aber auch zu jedem Mittel auf dem Lieferschein, zumindest bei unserer Agravis.

Beispiel
Zitat
Phytavis Pirimax 1 kg
Insektizid [...]
unterliegt der GefahrstoffVerordnung [...]
ADR-Punkte:3 [...]
Beförderung ohne Überschreitung der im Unterabschnitt 1.1.3.6 festgesetzten Grenzen




Online gina67

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Re: Sicherheitsdatenblätter
« Antwort #35 am: 22.06.15, 11:44 »
Hallo
wir lagern keine PSM, sondern kaufen nur das was gleich verbraucht wird. Müssen wir dann diese Blätter auch haben? Nur für den Transport?

LG Gina

Offline martina

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Re: Sicherheitsdatenblätter
« Antwort #36 am: 22.06.15, 11:51 »
Ja Gina, ich denke schon.

Woher soll der Verkäufer wissen, wann Du das Mittel anwenden wirst? Der muss sich ja auch absichern.

Offline Freya

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Re: Sicherheitsdatenblätter
« Antwort #37 am: 22.06.15, 14:22 »
also von CC weiß ich auch nicihts. Die BayWa erklärt das so :

Zitat

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

anlässlich Ihres Einkaufs bei der BayWa erhalten Sie, gemäß den
gesetzlichen Vorschriften (Gefahrstoff-VO/REACh-VO), als Anlage zu
dieser Mail (je relevantem Produkt) das aktuelle Sicherheitsdatenblatt.
Dieses liefert Ihnen wichtige Informationen über:
 - Auftretende Gefährdungen
 - Sichere Handhabung
 - Maßnahmen zur Prävention (Arbeitsschutz)
 - Anweisungen für den Gefahrenfall
 - Hinweise für den Transport
 - Inhalte zur Erstellung von Betriebsanweisungen

Das Sicherheitsdatenblatt versetzt Sie in die Lage, Ihren
Verpflichtungen in den Bereichen Arbeits- und Umweltschutz nachzukommen.

Wir empfehlen Ihnen, Sicherheitsdatenblätter entweder auf Ihrem Computer
zu speichern oder auszudrucken und in einem Ordner zu archivieren.

Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren BayWa Betrieb.
Den nächstgelegenen Standort finden Sie unter www.baywa.de/standorte.
Weitere Datenblätter können Sie auf unserer Homepage
www.baywa.de/sicherheitsdatenblätter abrufen. Für Fragen zum
Sicherheitsdatenblatt wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller des
jeweiligen Produktes. Die Kontaktdaten (Telefon/Mail) finden Sie in Kap.
1 bzw. 1.3 des Sicherheitsdatenblattes.

Wenn wir die Sicherheitsdatenblätter an ein anderes E-Mail-Postfach
Ihres Hauses senden sollen, dann melden Sie uns Ihre Änderungswünsche
bitte an die unten angegebene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Ihre BayWa AG

St.-Martin-Str. 76
81541 München
Telefon: 0851/75634-427
E-Mail: sicherheitsdatenblaetter@baywa.de

Vorstand: Prof. Klaus Josef Lutz, Vorstandsvorsitzender;
Andreas Helber, Dr. Josef Krapf, Roland Schuler, Reinhard Wolf
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Manfred Nüssel
Firmensitz München
Registergericht München, HRB 4921

Dieses Sicherheitsdatenblatt hatte 4 Anhänge im PDF Format. Mehrere Seiten und zwar zu den 2 Behältern alkalischer Melkmaschinenreiniger flüssig, sowie den Reiniger sauer und
das Öl für Melkanlagen.

Die BayWa ist also verpflichtet mir diese Datenblätter aus zuhändigen (per email schicken) gemäß der Gefahrstoffverordnung.

Ich habe diese Seiten jetzt erst gefunden, weil ich dem Filter im email Programm gesagt habe, dass alles mit Absender BayWa in einen bestimmten Ordner kommt. Und da schau ich nur rein, wenn der Steuerberater kommt.
Wer heilt, hat Recht.
Hippokrates

liebe Grüße
Freya

Offline Mathilde

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Re: Sicherheitsdatenblätter
« Antwort #38 am: 22.06.15, 14:33 »
Hallo,

wenn die Datenblätter als mail kommen würde ich die auch in einen gesonderten Ordner ablegen auf dem PC aber so wie bei uns als CD, da halte ich das nicht für nötig.
Diese Datenblätter gibt es ja auch zu den Reinigungsmitteln und dem ganzen chem. Gedöns.

Bei Fremdarbeitskräften glaube ich schon dass im Ernstfall die Berufsgenossenschaft einen Terz macht wenn man keine hat. Die Dame bei der Pflanzenschutz-Kontrolle die war wie geschrieben mit der CD zufrieden. Aber alles andere hat die natürlich auch kontrolliert wie Spritzentüv und Lagerung...............

LG Mathilde
Gelassenheit ist eine anmutige Form des Selbstbewusstseins

Marie von Ebner-Eschenbach