Hallo Jessika!
Ich arbeite zwar nicht in einem Hofladen, kümmere mich allerdings um die steuerlichen Angelegenheiten der Firma meines Mannes (Tischlerei), habe daher ein bisschen Einblick in aktuelle steuerrechtliche Themen.
Kann jedoch keinen Steuerberater ersetzen!! Das gleich vorweg.
Wie du schon sagtest ist es bisher immer so gewesen dass man Bares sowie Zahlungen mit EC-Karte getrennt bucht.
Im Kassenbuch wurden dann nur Bareinnahmen und Barausgaben erfasst.
Laut BMF ist dies jedoch nicht ausreichend, da dieser formelle Mangel "dem Grundsatz der Wahrheit und Klarheit einer kaufmännischen Buchführung widerspricht.
EC-Kartenumsätze müssen daher beispielsweise in einer Zusatzspalte bzw. einem extra Nebenbuch zum Kassenbuch erfasst werden, was wiederum höheren Aufwand bedeutet.
Ich zitiere hier einen Ausschnitt aus einem Online-Artikel*, der beleuchtet warum der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) der Meinung ist dass das System der Erst-Erfassung der Gesamtumsätze über das Kassenbuch praktikabler ist:
"Das Kassenbuch wird stets am Ende eines Tages geführt. Im selben Moment der Erfassung der Gesamtumsätze im Kassenbuch werden die EC-Kartenumsätze bereits wieder ausgetragen. Das Kassenbuch weist folglich unmittelbar im Zeitpunkt der Eintragung der Umsätze nebst Austragung der EC-Kartenumsätze den korrekten Tagesendbestand aus. Damit sind nach Auffassung des DStV eine hohe Transparenz und ein hoher Informationsgehalt im Kassenbuch gewährleistet.
Auch die Kassensturzfähigkeit ist jederzeit und innerhalb angemessener Zeit gegeben. Die im Vorwege getrennte Erfassung von Bar- und EC-Kartenzahlungen im Kassensystem ermöglicht eine jederzeitige Abstimmung. Die Geschäftsvorfälle sind fortwährend nachvollziehbar, die Erfassung der Umsatzsteuer ist sichergestellt."Der DStV stellt klar dass die nicht getrennte Verbuchung von baren und unbaren Geschäftsvorfällen bei genügender Kennzeichnung ausdrücklich keinen Verstoß gegen die Grundsätze der Wahrheit und Klarheit darstellt, bei der Ausbuchung der EC-Kartenumsätze über das Geldtransitkonto verbunden mit der vorangegangenen Austragung der EC-Kartenumsätze aus dem Kassenbuch liegt eine „genügende Kennzeichnung“ vor, so DStV.
Des Weiteren sei hinzugefügt dass bei der Erst-Erfassung der Gesamtumsätze übers Kassenbuch die Umsatzsteuer korrekt erfasst wird.
In der Praxis besonders dann von Bedeutung, wenn EC-Umsätze im Kassensystem nicht getrennt nach 7 %-igen und 19 %-igen Umsätzen ausgewiesen werden, sondern nur die Gesamtumsätze.
In meinen Augen ist der Mehraufwand auch unverhältnismäßig hoch und macht Unternehmen noch viel mehr zu schaffen.
Leider legt einen die deutsche Bürokratie mal wieder mit vollstem Herzen Steine in den Weg, sowas ärgert mich jedesmal...
Wenn du Fragen hast kannst du dich jederzeit an mich wenden, ich musste mich auch sehr lange mit sowas rumärgern und habe eine ganze Weile gebraucht um durchzublicken.
Doch wie ich sehe gibt es auch hier im Forum genügend Frauen die sich mit solchen Themen beschäftigen (müssen).
Christina
*Quellenangabe:
https://www.proagrar-verlag.de/hofladen-diese-neue-regelung-gilt-wenn-ihre-kunden-mit-ec-karte-zahlen/