Schlachtung, Zerlegung und auch schneiden "auf Wunsch des Kunden" fällt noch unter die Verarbeitungsstufe 1 und ist der Landwirtschaft zuzuordnen. Wenn in der Verarbeitungsstufe 2 gearbeitet wird, dann ist das gewerblich. Damit einher geht auch die Eintragung in die Handwerksrolle mit einem Meister als Betriebsleiter. Und dann müssen natürlich auch dahin Beiträge gezahlt werden.
Wenn der Gesamtbetrieb gewerblich ist, dann richtet sich die Beitragshöhe nicht nach den Einkünften aus der Schlachterei/Metzgerei sondern nach dem gesamt ausgewiesenen Gewinn aus dem kompletten Gewerbebetrieb. Andererseits bleibt ihr trotzdem Mitglied in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, ihr habt ja noch Flächen. Die landwirtschaftliche Sozialversicherung nimmt nun den kompletten Gewinn als Gewinn aus der Landwirtschaft, z.B. für die Beiträge für die Alterskasse. Befreien lassen kann man sich, wenn der gewerbliche Gewinn über EUR 4800 liegt und im Steuerbescheid ausgewiesen ist. Eine getrennte Buchführung wird nicht anerkannt. Andererseits kann sich auch der Ehegatte nur befreien lassen, wenn er ein anderes sozialversicherungspflichtiges Einkommen nachweist (deshalb bin ich jetzt bei meinem Mann beschäftigt). Ach ja, mein Mann ist weiterhin Mitglied der landwirtschaftlichen Krankenkasse.
Zu zahlen ist die Gewerbesteuer (da gibt es einen Freibetrag), diese wird dann mit der Einkommenssteuer verrechnet.
Wir haben uns für die Gewerblichkeit entschieden, weil die Landwirtschaft deutlich weniger als der gewerbliche Betrieb ist. Wir haben in den letzten Jahren viel Pachtfläche verloren und Partyservice und Metzgerei deutlich ausgebaut. Für uns macht das Sinn. Aber es muss wirklich sehr genau überlegt werden, wie der Betrieb aufgestellt ist. Wenn die Landwirtschaft überwiegt, dann würde ich das auch so lassen. Und dann einfach ein Gewerbe für die Metzgerei.
Agrarförderung ist durch die Gewerblichkeit nicht tangiert. Allerdings das Baurecht. Die landwirtschaftliche Privilegierung fällt weg. Ob das wichtig ist oder nicht, das kommt auf die Gegebenheiten an.