Organisation ist alles > Dokumentationspflichten zu CC und Qualitätsmanagement

Ackerstatus verkaufen ?

(1/1)

Annette:
Wir arbeiten gerade unseren Flächenantrag ab und sind am überlegen, ob wir für einige Hektar unseren Ackerstatus verkaufen.

Meine Frage, wie funktioniert das? oder ist das vom Termin her schon zu spät?

LG Annette

P.S. Lwk und Landberatung haben schon Wochenende  ;)

martina:
Hallo Annette,

bei www.ZI-Daten.de steht, dass Du bis Anfang Juni Ansprüche übertragen kannst.

Hättest Du denn so kurzfristig einen Käufer in Aussicht? Anzeige in der Grünen schalten und über den Preis einig werden, dauert ja auch seine Zeit.

Habt Ihr Ansprüche über?

Annette:
Hallo Martina,

ZA haben wir dieses Jahr "zuviel".ZA haben wir schon mal verkauft, das ist für mich vom Ablauf her kein Problem.

 Wir haben auch noch Ackerfläche, die wieder DGL werden sollen, aber keine Flächen, die wir dafür umbrechen können bzw. wollen. Und da Ackerfläche hier knapp ist, denke ich mal, dass wir damit keine Schwierigkeiten haben werden. Wie dieser "Tausch" von Acker zu DGL abläuft, das würde ich gerne wissen.

LG Annette

amazone:
Ich würde (in diesen Zeiten) keine ZA's verkaufen.

Alex:
Hallo Anette!

Der Thread ist zwar schon etwas älter, aber vielleicht liest ja noch jemand mit.

Erst einmal: Ackerstatus darf nicht verwechselt werden mit den Zahlungsansprüchen (wie es die beiden vorherigen Beiträge getan haben). Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.

Da ich selbst plane 8h Acker in Grünland umzuwandeln telefonierte ich gerade mit einem Mitarbeiter der LWK in Hannover der mit den Ablauf folgendermassen erklärte:
Ich suche mir z.B. über eine Anzeige in der Land & Forst jemanden der Grünland in Ackerland umwandeln möchte. Um den Grünlandumbruch genehmigt zu bekommen muss dieser in seinem Antrag an die Landwirtschaftskammer  nachweisen, dass eine gleichgroße Fläche Ackerland dafür in Dauergrünland umgewandelt wird. D.H. er bezahlt mir eine zu vereinbarende Summe (ca. 2000 Euro pro h scheinen üblich zu sein), darf dafür meine bisherigen Ackerflächen als Ausgleichflächen angeben und bekommt dann die Genehmigung durch die LWK für den Grünlandumbruch.

Falls du selbst noch andere / weiterführende Informationen hast wäre ich dankbar noch mal von dir zu hören. Eine wirklich  formelle Vorgehensweise wie z.B. bei den ZAs scheint es nicht zu geben, dass macht es etwas unübersichtlich.

Gruß
Alex

Navigation

[0] Themen-Index

Zur normalen Ansicht wechseln