Autor Thema: Ehevertrag  (Gelesen 77619 mal)

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Clara

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Re: Ehevertrag
« Antwort #120 am: 30.11.14, 14:55 »
Hallo Zusammen,

....Wir reden ja hier über Absicherung bei Scheidung....nichts anderes ist ein Ehevertrag. Er regelt ja nicht die Ehe selbst. Warum nicht auch eine Summe am Ende der Ehe, vielleicht kommt die ja auch nie zum tragen?

Nur so meine Gedanken.

liebe Grüße Lulu


Nein , liebe Lulu,

deine Sicht stimmt nur teilweise... Ein Ehevertrag regelt wesentlich mehr als Absicherungsfragen bei möglichen  Trennungsfällen.
 
Und Trennungen sind nicht nur Scheidungen, sondern auch der Todesfall. Der  Sensenmann mäht  manchmal auch in jungen Familien...
Und was ist dann mit dem Betrieb, wenn der Einheiratende (w/m) (vielleicht mit mehreren kleinen Kindern) und artfremder Ausbildung den Betrieb führen soll und  es nicht kann  oder will?


Ach ja und was wäre wenn... ist was ganz anderes, als wenn der Fall des Falles Teil des Alltages ist.


Beste Grüße,

Anja




Offline Sasa

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Re: Ehevertrag
« Antwort #121 am: 30.11.14, 17:23 »
Oh, je....die arme Fee.....die wird von uns zugeballert mit Meinungen.


Ehrlich gesagt, bin ich froh, dass ich vor meiner Heirat mit meinem Bauern den BT noch nicht gekannt habe.... ;)
Da bin ich doch deutlich entspannter in die Ehe gegangen.... :D
Wir haben übrigens Gütergemeinschaft.....das wurde vor 20 Jahren noch vom BBV empfohlen  :-X


Kicher...von etwas mehr als 20 Jahren saß ich gerade in der Weiterbildung zur Rechtswirtin, als die verschiedenen Güterstände dran kamen, sagte der Dozent: "Gütergemeinschaft ist so gut wie ausgestorben, das hat man wohl nur noch im bayerischen Wald..." ;D


Wir haben ohne Ehevertrag geheiratet, und bislang sind wir auch ganz glücklich ;D

Sollte mein Mann mir in den nächsten Jahren abhanden kommen, weil er mit der Nachbarin durchbrennt, könnte ich mir bei allem Herzeleid wenigstens finanziell selbst helfen- durch meinen jetzigen Vollzeitjob.

Durch das neue Unterhaltsrecht würde ich jeder jungen Frau, die vorhat, ihren Job dauerhaft - also über die Elternzeit hinaus- aufzugeben, zu einem Ehevertrag raten. Nach dem 3. Geburtstag eines Kindes gibts nämlich wirklich nur noch in Ausnahmefällen Unterhalt für die Ex-Frau.

Und man regelt solche Sachen besser, wenn man sich gut versteht, als wenn es schon an allen Ecken und Enden knirscht.

Ich würde vermutlich mit meinem Zukünftigen, wenn er denn so gar nicht nachgeben will was die Gütertrennung angeht, vorschlagen- dann nehmen wir halt die Gütertrennung, aber ich werde dann meinen Job nie ganz aufgeben. Reduzieren solange das Kind/die Kinder klein sind ( vielleicht lässt sich nach der Elternzeit eine Regelung mit dem Arbeitgeber finden, dass Du nur einige Tage in der Woche arbeitest, an denen aber 8 Stunden, damit sich die Fahrzeit lohnt), aber keine komplette Hausfrauentätigkeit. Egal, was auf dem Hof los ist oder was mit Deinen Eltern ist- notfalls mußt Du dann einen Betriebshelfer engagieren und eine Pflegekraft, jeweils für die Zeit, in der ich aushäusig arbeite. Ich helfe Dir gern, aber ich mache mich nicht voll von Dir und dem Betrieb abhängig.

Dann kann er ja überlegen, welche Lösung er besser findet.

Die beste Absicherung ist nämlich immer noch ein eigenes Einkommen aus einer "ungebrochenen" Erwerbsbiographie. Meine Ausbildung und meine Berufserfahrung kann mir keiner wegnehmen.

Im Übrigen- die errechneten 180.000 E sind ein "Traumbetrag", finde ich. Ich kenne viele geschiedene Frauen, auch aus "Nicht-Landwirtsehen", aber keine ist mit so einer Summe aus der Ehe rausgegangen. Die konnten meist froh sein, wenn nicht noch zu teilende Schulden übrig blieben....

Offline Linaria

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Re: Ehevertrag
« Antwort #122 am: 30.11.14, 17:49 »
Oh, je....die arme Fee.....die wird von uns zugeballert mit Meinungen.


Ehrlich gesagt, bin ich froh, dass ich vor meiner Heirat mit meinem Bauern den BT noch nicht gekannt habe.... ;)
Da bin ich doch deutlich entspannter in die Ehe gegangen.... :D
Wir haben übrigens Gütergemeinschaft.....das wurde vor 20 Jahren noch vom BBV empfohlen  :-X
Bei uns wurde vor etwa 30 Jahren vom BBV auf jeden fall eine Gütertrennung empfohlen, was auch sein Vater damals wollte. :-\
Es wurde dann eine Zugewinngemeinschaft gemacht sonst nichts, war einfach etwas dumm mit meinen 20 Jahren :-X :-\
« Letzte Änderung: 30.11.14, 17:50 von Linaria »
Und meine Seele spannte weit ihre Flügel aus,
flog durch die stillen Lande, als flöge sie nach Hause

Offline Lulu

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Re: Ehevertrag
« Antwort #123 am: 30.11.14, 17:56 »
Nein, liebe Anja....in einem Ehevertrag wird nicht das Erbe geregelt.....dafür gibt es dann Erbverträge.

Gruß
Lulu


Offline geli.G

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Re: Ehevertrag
« Antwort #124 am: 30.11.14, 20:12 »
Oh, je....die arme Fee.....die wird von uns zugeballert mit Meinungen.


Ehrlich gesagt, bin ich froh, dass ich vor meiner Heirat mit meinem Bauern den BT noch nicht gekannt habe.... ;)
Da bin ich doch deutlich entspannter in die Ehe gegangen.... :D
Wir haben übrigens Gütergemeinschaft.....das wurde vor 20 Jahren noch vom BBV empfohlen  :-X


Kicher...von etwas mehr als 20 Jahren saß ich gerade in der Weiterbildung zur Rechtswirtin, als die verschiedenen Güterstände dran kamen, sagte der Dozent: "Gütergemeinschaft ist so gut wie ausgestorben, das hat man wohl nur noch im bayerischen Wald..." ;D

Aus dem bayrischen Wald komm ich aber nicht...... ;D

Ich selber komm ja nicht vom Bauernhof. Aber die Aussage, dass die Bäuerin nicht "gesetzt" wurde, kannte ich schon. Das hieß, dass man keine Gütergemeinschaft hatte und das war damals ein totales Unding.....die Frau darf am Hof arbeiten aber ihr gehört nix.

Es hat sich damals aber auch niemand getrennt  ;)
Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.
Viele Grüße von Geli

Offline Sasa

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Re: Ehevertrag
« Antwort #125 am: 30.11.14, 20:21 »
Also, an die richtige Schreibweise des baYRischen Walds werd ich mich nie gewöhnen ;D

Offline fee123Topic starter

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Re: Ehevertrag
« Antwort #126 am: 30.11.14, 22:07 »
Oh, je....die arme Fee.....die wird von uns zugeballert mit Meinungen.


Ehrlich gesagt, bin ich froh, dass ich vor meiner Heirat mit meinem Bauern den BT noch nicht gekannt habe.... ;)
Da bin ich doch deutlich entspannter in die Ehe gegangen.... :D
Wir haben übrigens Gütergemeinschaft.....das wurde vor 20 Jahren noch vom BBV empfohlen  :-X


Kicher...von etwas mehr als 20 Jahren saß ich gerade in der Weiterbildung zur Rechtswirtin, als die verschiedenen Güterstände dran kamen, sagte der Dozent: "Gütergemeinschaft ist so gut wie ausgestorben, das hat man wohl nur noch im bayerischen Wald..." ;D


Wir haben ohne Ehevertrag geheiratet, und bislang sind wir auch ganz glücklich ;D

Sollte mein Mann mir in den nächsten Jahren abhanden kommen, weil er mit der Nachbarin durchbrennt, könnte ich mir bei allem Herzeleid wenigstens finanziell selbst helfen- durch meinen jetzigen Vollzeitjob.

Durch das neue Unterhaltsrecht würde ich jeder jungen Frau, die vorhat, ihren Job dauerhaft - also über die Elternzeit hinaus- aufzugeben, zu einem Ehevertrag raten. Nach dem 3. Geburtstag eines Kindes gibts nämlich wirklich nur noch in Ausnahmefällen Unterhalt für die Ex-Frau.

Und man regelt solche Sachen besser, wenn man sich gut versteht, als wenn es schon an allen Ecken und Enden knirscht.

Ich würde vermutlich mit meinem Zukünftigen, wenn er denn so gar nicht nachgeben will was die Gütertrennung angeht, vorschlagen- dann nehmen wir halt die Gütertrennung, aber ich werde dann meinen Job nie ganz aufgeben. Reduzieren solange das Kind/die Kinder klein sind ( vielleicht lässt sich nach der Elternzeit eine Regelung mit dem Arbeitgeber finden, dass Du nur einige Tage in der Woche arbeitest, an denen aber 8 Stunden, damit sich die Fahrzeit lohnt), aber keine komplette Hausfrauentätigkeit. Egal, was auf dem Hof los ist oder was mit Deinen Eltern ist- notfalls mußt Du dann einen Betriebshelfer engagieren und eine Pflegekraft, jeweils für die Zeit, in der ich aushäusig arbeite. Ich helfe Dir gern, aber ich mache mich nicht voll von Dir und dem Betrieb abhängig.

Dann kann er ja überlegen, welche Lösung er besser findet.

Die beste Absicherung ist nämlich immer noch ein eigenes Einkommen aus einer "ungebrochenen" Erwerbsbiographie. Meine Ausbildung und meine Berufserfahrung kann mir keiner wegnehmen.

Im Übrigen- die errechneten 180.000 E sind ein "Traumbetrag", finde ich. Ich kenne viele geschiedene Frauen, auch aus "Nicht-Landwirtsehen", aber keine ist mit so einer Summe aus der Ehe rausgegangen. Die konnten meist froh sein, wenn nicht noch zu teilende Schulden übrig blieben....

Aber 8 sstd.arbeiten plus 2 std.autofahrt.ganz ehrlich, ich möchte mein Kind keine 10 std.abgeben

Offline fee123Topic starter

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Re: Ehevertrag
« Antwort #127 am: 30.11.14, 22:56 »
Oh, je....die arme Fee.....die wird von uns zugeballert mit Meinungen.


Ehrlich gesagt, bin ich froh, dass ich vor meiner Heirat mit meinem Bauern den BT noch nicht gekannt habe.... ;)
Da bin ich doch deutlich entspannter in die Ehe gegangen.... :D
Wir haben übrigens Gütergemeinschaft.....das wurde vor 20 Jahren noch vom BBV empfohlen  :-X


Kicher...von etwas mehr als 20 Jahren saß ich gerade in der Weiterbildung zur Rechtswirtin, als die verschiedenen Güterstände dran kamen, sagte der Dozent: "Gütergemeinschaft ist so gut wie ausgestorben, das hat man wohl nur noch im bayerischen Wald..." ;D


Wir haben ohne Ehevertrag geheiratet, und bislang sind wir auch ganz glücklich ;D

Sollte mein Mann mir in den nächsten Jahren abhanden kommen, weil er mit der Nachbarin durchbrennt, könnte ich mir bei allem Herzeleid wenigstens finanziell selbst helfen- durch meinen jetzigen Vollzeitjob.

Durch das neue Unterhaltsrecht würde ich jeder jungen Frau, die vorhat, ihren Job dauerhaft - also über die Elternzeit hinaus- aufzugeben, zu einem Ehevertrag raten. Nach dem 3. Geburtstag eines Kindes gibts nämlich wirklich nur noch in Ausnahmefällen Unterhalt für die Ex-Frau.

Und man regelt solche Sachen besser, wenn man sich gut versteht, als wenn es schon an allen Ecken und Enden knirscht.

Ich würde vermutlich mit meinem Zukünftigen, wenn er denn so gar nicht nachgeben will was die Gütertrennung angeht, vorschlagen- dann nehmen wir halt die Gütertrennung, aber ich werde dann meinen Job nie ganz aufgeben. Reduzieren solange das Kind/die Kinder klein sind ( vielleicht lässt sich nach der Elternzeit eine Regelung mit dem Arbeitgeber finden, dass Du nur einige Tage in der Woche arbeitest, an denen aber 8 Stunden, damit sich die Fahrzeit lohnt), aber keine komplette Hausfrauentätigkeit. Egal, was auf dem Hof los ist oder was mit Deinen Eltern ist- notfalls mußt Du dann einen Betriebshelfer engagieren und eine Pflegekraft, jeweils für die Zeit, in der ich aushäusig arbeite. Ich helfe Dir gern, aber ich mache mich nicht voll von Dir und dem Betrieb abhängig.

Dann kann er ja überlegen, welche Lösung er besser findet.

Die beste Absicherung ist nämlich immer noch ein eigenes Einkommen aus einer "ungebrochenen" Erwerbsbiographie. Meine Ausbildung und meine Berufserfahrung kann mir keiner wegnehmen.

Im Übrigen- die errechneten 180.000 E sind ein "Traumbetrag", finde ich. Ich kenne viele geschiedene Frauen, auch aus "Nicht-Landwirtsehen", aber keine ist mit so einer Summe aus der Ehe rausgegangen. Die konnten meist froh sein, wenn nicht noch zu teilende Schulden übrig blieben....

Ich hab jetzt noch 2 Jahre elternzeit.wir wollen eigentlich schon noch ein Kind. Die nächsten 4 Jahre werde ich nicht auf meinen Arbeitsplatz zurückkehren.ich hör so oft dass Kind muss abgeholt werden.plötzlich krank, wenn ich dann erst noch eine Stunde heimfahren muss um die kleine zu holen.
Da wäre ein Arbeitsplatz Zuhause vor Ort nicht schlecht.daheim wäre ich flexibler.ob ich dann eine Std länger oder kürzer arbeite interessiert dann nicht.

Offline annelie

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Re: Ehevertrag
« Antwort #128 am: 01.12.14, 05:36 »
Gibt es den keine Möglichkeit nach der Elternzeit die Arbeitsstelle zu wechseln?
Vergangenheit ist Geschichte,
Zukunft ist ein Geheimnis
und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

Liebe Grüße
Annelie

Offline Kleopatra

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Re: Ehevertrag
« Antwort #129 am: 01.12.14, 06:35 »

Aber 8 sstd.arbeiten plus 2 std.autofahrt.ganz ehrlich, ich möchte mein Kind keine 10 std.abgeben

Ich war die ersten Jahre meiner Tochter auch oft so lange oder noch länger ausser Haus, dies an 3 Arbeitstagen. Und das schon nach 4 Monaten Mutterschaftsurlaub. Meine Milch habe ich jeweils am Arbeitsort abgepumpt und am nächsten Tag mitgegeben.

Aber bei mir war das freiwillig. Mir hat es überhaupt nichts ausgemacht. Wen du das nicht willst dann musst du das halt anders planen. ;)

Offline Sasa

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Re: Ehevertrag
« Antwort #130 am: 01.12.14, 06:58 »
Eben....und auf irgendeiner Seite wirst Du Abstriche beim "ich möchte nicht" machen müssen.

Offline fee123Topic starter

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Re: Ehevertrag
« Antwort #131 am: 01.12.14, 07:54 »

Aber 8 sstd.arbeiten plus 2 std.autofahrt.ganz ehrlich, ich möchte mein Kind keine 10 std.abgeben

Ich war die ersten Jahre meiner Tochter auch oft so lange oder noch länger ausser Haus, dies an 3 Arbeitstagen. Und das schon nach 4 Monaten Mutterschaftsurlaub. Meine Milch habe ich jeweils am Arbeitsort abgepumpt und am nächsten Tag mitgegeben.

Aber bei mir war das freiwillig. Mir hat es überhaupt nichts ausgemacht. Wen du das nicht willst dann musst du das halt anders planen. ;)
[/quote

Das will ich nicht.möchte mein kind aus der krippe bzw Kindergarten selbst abholen zumindest die erste zeit

Offline fee123Topic starter

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Re: Ehevertrag
« Antwort #132 am: 01.12.14, 07:56 »
Gibt es den keine Möglichkeit nach der Elternzeit die Arbeitsstelle zu wechseln?

Das was ich gemacht hab kann ich nicht mit 1 oder 2 tagen in der woche lernen.wenn ich mich als verkäuferin bewebe dann würd das eher funktionieren.

Offline Sasa

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Re: Ehevertrag
« Antwort #133 am: 01.12.14, 08:32 »
Du musst doch irgendeinen Plan für Dich haben? Wenn Du sagst- ich möchte meine Kinder mehr oder minder ohne Fremdbetreuung großziehen, zumindest in den ersten Jahren, dann ist das Angebot 1000 Euro brutto bei Gütertrennung schon recht ...gut, wenn auch sehr wackelig.

Denn- Anspruch auf irgendwelche Zahlungen durch den Ehemann hättest Du als "Otto Normal Hausfrau" mit Zugewinngemeinschaft auch nicht. 2% des Bruttoeinkommens des Ehemannes wird einer Hausfrau durchaus schon mal als "Taschengeld" zugestanden von Gerichten. Das wird deutlich weniger sein als 1000 Euro Brutto......

Gut, diese Zahlungen werden vermutlich als erstes eingestellt werden, wenn der Betrieb so nicht mehr läuft. Aber bis dahin kannst Du Dir einen eigenen "Vermögensgrundstock" aufbauen ( wobei geregelt werden müsste, was Du von diesen 1000 Euro noch so zu zahlen hast....wenn das Haushaltsgeld da schon mit drin ist, siehts anders aus.) , den im Zweifelsfall, sprich: wenns mal richtig knapp wird, kein Gläubiger Deines Mannes angreifen kann.

Dir einerseits Deine Lebensplanung voll verwirklichen zu können- ein, evtl. zwei Kinder, diese kann ich jahrelang selbst betreuen, zusätzlich helfe ich im Betrieb, bin aber komplett abgesichert durch den Ehemann, der mich auch voll unterhält- ohne irgendwo Abstriche machen zu wollen...finde ich etwas...sehr egoistisch.

Zumal der Zugewinn nur im Falle einer Scheidung eine Rolle spielt- und dann auch durchaus negativ ausfallen kann. Ist gar nicht so selten.

Offline Eisvogel

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Re: Ehevertrag
« Antwort #134 am: 01.12.14, 15:53 »
Muss Sasa voll zustimmen
Drösle doch mal deine jetzige Situation auf
Korrigiert mich , wenn ich falsch liege
Mag jetzt nicht alles rücklesen , aber hat nicht mal jemand geschrieben du bist 32 ?
Du hast einen guten Beruf
Allerdings Rücklagen /Eigentum hast du nicht ,kannst du in einen Betrieb nicht einbringen
Du bist seit einem Jahr Mutter einer Tochter und bekommst ein Jahr lang Lohnfortzahlung ,Kindergeld ,und die gesetzlich festgelegte Zahlung vom Vater an deine Tochter
Der Vater deiner Tochter ist nicht unterhaltspflichtig gegen dich , so meine Info,sonder erst wenn er dich heiratet ,bei Scheidung
Nun ist das Jahr vorbei , du hast einen Beruf und sicher auch eine nicht gekündigte Arbeitsstelle , also ......
Willst du dein Kind selber betreuen ,steht dir der Gang zum Sozialamt an oder du gibst dein Kind in die Krippe und gehst zur Arbeit
Nun bietet dir dein Freund die Heirat an , bekommst ne stundenweise Anstellung bei Brutto 1000€
,sollst aber Gütertrennung und Zugewinn zustimmen .
Jetzt treibt es dich um , weil Zugewinn willst . Dein Zukünftiger wäre ein schlechter Betriebsleiter , wenn er dem zustimmen würde . Möglich ,dass er jetzt ,nachdem er den Hof bekommt, so richtig durchstarten will , und du könntest im immer im Kreuz sitzen , wenns dir nicht mehr draufankommt ,die Tochter inzwischen Jugendlicher , jetzt zieh ich aus und will die Scheidung
Den Zugewinn dann auszahlen , wäre sicher nicht gut für den Betrieb ,den ja deine Tochter erben soll.