Autor Thema: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?  (Gelesen 28303 mal)

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Mucki

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #15 am: 04.11.11, 08:48 »
hallo Wiese1,
möchte dir sagen ich findes es prima das du vorausschauend denkst und dich informierts,im weg giebts viel seiten zu dem tema übergabe.

wichtigste farge für mich wäre was will ich bei der übergabe,Austrag,rechte am Hof dann würde ich mir die rage sellen wie wärs mir ergangen wen meien SE das gefordert hätten ,hätte ichdamit leben könne? Dan als nächtes trägt der Hof es finanzell? Get es mir dabei gut? gehts dem nachvolger damit Gut?

Nun bei neben erwerb würde ich den Nachvolger nach stunden bezahlen die er mitarbeitet, des mit den weichenden erben ist ned so leicht,aber ich würde sagen des es auch eien rollenspielen sollte beim auszahlen wie und ob sie mitgearbeitet haben.


Alles ned so einfach und klar weil es jder individuel schriebn lassen kann und es keien standart vertrag gibt.Beide seiten sollten abgesichert sein man weis ja ned was kommt.


LG Mucki

Offline Maja

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #16 am: 04.11.11, 09:41 »
Kann auch gut sein dass es keine Standardverträge gibt. Da jeder Hof anders ist würden Standardverträge nicht gerecht sein.

Offline maggie

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #17 am: 04.11.11, 14:01 »
Find ich eine sehr gute Frage, den solange der Hofnachfolger kein Hofnachfolger ist, hat er nach meiner Meinung das Anrecht auf einen vollen Lohn. Das ist für alle Kinder untereinander gerechter, den machmal arbeiten auch die nicht Hofnachfolget mit.
Sobald der Hofnachfolger, Hofnachfolger ist, kann er auch teiweise im Lidlohn arbeiten. Dieser Lidlohn wird im bei der Übernahme vom Kaufbetrag abgezogen.
Hofnachfolger ist jemand ab diesem Zeitpunkt, ab dem er das in irgend einer rechtlich einforderbaren Form schriftlich in den Händen hat. n.m.M.


hallo swissbäuerin,
der lidlohn finde ich eine zumutung - gut er wurde etwas angehoben - anderseits glaube ich gehört zu haben dass der abgeschaft wurde -
zu zeiten als mein mann "hofnachfolger" war, betrug der lidlohn gut fr. 100.00 - ich verdiente während meiner ausbildung mehr !! und hatte da ein seeeehhhhr schlechtes gehalt -

warum kann ich auch dem hofnachfolger nicht einen normalen angestellten lohn gutschreiben - ich bin ehrlich - auszahlen hätten wir ihn ihm auch nicht immer gekonnt, aber dieser vorschlag kam vom landw. amt - und den fand ich ok ....
liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz

Offline amanda

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #18 am: 04.11.11, 15:00 »
In der Familie meines Mannes war es so geregelt, dass der Hofnachfolger für Kost u. Logie fast 20 Jahre auf dem Hof gearbeitet hat.
Seine privaten Ausgaben (Auto, u.sw) finanzierte er sich durch gelegentliche Arbeiten Auserhalb.
Kleidung kaufte die Mama.
Seine Wunschausbildung durfte er gar nicht machen, weil auf dem Hof unentbehrlich.
Ich weiss, dass das in unserer Gegend , damals, gang und gebe war.
Bei der Hofübergabe musste mein Mann seinen Geschwistern (6)das Erbteil ausbezahlen.
Wer mehr am Hof u. im Haus geholfen hat, bekam mehr.

Wir waren damals nur glücklich, dass wir das Thema ohne Streitereien über die Bühne gebracht haben.
Die Bankschulden haben wir jahrelang abbezahlt.

Heute sehe ich eine solche Regelung, äußerst kritisch.

Momentan regeln wir es so: unsere Kinder gehen alle noch zur Schule oder Uni.
Die normalen Arbeiten wie: Kochen, Stallgehen, Bügeln,beim Heu helfen u.s.w werden von unseren Kindern ohne Entlohnung gemacht, mit der Begründung: in unserem Haushalt leben (fast) nur erwachsene Personen, in dem jede Person auch ihren Anteil leisten muss.
Meistens machen sie ihre Arbeiten ohne Murren.

Ein paar Sommer hat ein Kind währen der Ernte am Hof gearbeitet, diese Stunden haben wir bezahlt.
Ebenso einem anderen Kind die Stunden beim Putzen der Ferienwohnung.

Wir stellen uns dass so vor, sollte ein Kind den Hof gerne übernehmen, dann soll er niemanden nichts schuldig sein, auch weil von der Arbeit jetzt gerade wir profitieren u. nicht der ev. Hofnachfolger in 20 Jahren.

Wir wissen auch noch nicht, wer von unseren Kindern den Hof übernehmen wird, und ob es überhaupt jemand machen will.
Im Moment ist uns einfach nur wichtig, dass sie eine gute Ausbildung haben.

LG Amanda




 

Offline irene33

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #19 am: 04.11.11, 15:53 »
hallo,

als unser hofnachfolger mit der landw. lehre fertig war und sich diese frage der entlohnung im raum stand, haben wir unseren steuerberater gefragt, wir meinten halt, da er auf vielen betrieben einblick in die finanzen hat, weiß er
wie dass so gehandhabt wird.

seine antwort war damals, gebt eurem sohn soviel, wie ihr mal später von ihm als monatliches taschengeld wollt.

mittlerweile bekommt er von uns ein monatliches gehalt, alle kosten wie auto, versicherung, handy, kleidung, wird zusätzlich von uns übernommen.

gruß
irene



Offline Mannomann

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #20 am: 04.11.11, 22:10 »
Wobei das vermutlich rechtlich nicht statthaft ist, Single weniger zu bezahlen. Zumal die Single auch um eine vieles höhere Steuerrechnung haben. Auf jeden Fall in der Schweiz.

Bei der Bundeswehr gab es früher pro Kind Gehaltszuschläge. Zumindest war es noch bis vor 10 Jahren so. Ich mein das pro Kind 150€ extra bezahlt wurde.
Nord- Oberbayern

Offline Optimist

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #21 am: 04.11.11, 23:11 »
Hallo Anja,
ich denke, dass es schon ein Unterschied ist, ob Sohnemann noch Single ist, bei uns im Haushalt lebt und sich bei uns aus dem Kühlschrank mit ernährt, nicht für Wasser, Strom etc. aufkommen muss oder ob er später Familie hat,
eigenen Haushalt usw.
Dann muss er mehr Geld zur Verfügung haben als jetzt. Wir haben uns nach Beendigung der Ausbildung so geeinigt.
Wir geben ihm auch den Freiraum, sich in Erntezeiten Geld dazu zu verdienen (wenn es bei uns zeitlich und arbeits-
mäßig passt). Er hat sich bis jetzt nicht beklagt und wir reden ganz offen darüber.
Viele Grüße
Optimist

Clara

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #22 am: 07.11.11, 00:03 »
Hallo in die Runde,

vielleicht ist es ab und an auch mal interessant im eigenen Archiv http://www.agrar.de/landfrauen/forum/index.php/topic,4572.90.html nachzuschauen und nach Antworten zu suchen, so fern sie denn gefunden werden sollen. Zumindest findet sich da ein sehr ähnlich gelagertes Thema.

Beste Grüße,

Anja


Clara

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #23 am: 07.11.11, 00:07 »


Aber der Einkaufskorb ist bei einer 5 köpfigen Familie grösser als bei einem Single. Wobei das vermutlich rechtlich nicht statthaft ist, Single weniger zu bezahlen. Zumal die Single auch um eine vieles höhere Steuerrechnung haben. Auf jeden Fall in der Schweiz.

Hallo Swissbäuerin,

wenn ich recht informiert bin, bekommen die wenigsten Mitarbeiter in der freien Wirtschaft automatisch mit der Eheschliessung und der Geburt ihrer Kinder eine Lohnerhöhung. Obwohl es sicher überlegenswert wäre, dass ein Familienvater dann mehr Geld bekäme, da die Mutter der Kinder als Mitverdienerin ausfällt.

Soweit mir bekannt ist, ändert sich bei Eheschliessung auf jeden Fall die Steuerklasse, der Rest ist priavt udn beruflich eher eine Frage des Verhandlungsgeschicks.

Nachdenkliche Grüße,

Anja

Clara

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #24 am: 07.11.11, 00:10 »
Zum Thema Lidlohn... http://www.steuerbuch.lu.ch/lustb_b2_unternehmen_lidlohn

Mir stellt sich dann die Frage, wann darf denn der "Hofnachfolger" mal erwachsen werden in der Form, dass er einen EIGENEN Hausstand gründet?

Fragende Grüße,

Anja

Offline Susanna

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #25 am: 07.11.11, 10:54 »
Mir stellt sich dann die Frage, wann darf denn der "Hofnachfolger" mal erwachsen werden in der Form, dass er einen EIGENEN Hausstand gründet?

Jederzeit, Anja.
Die Zeiten ändern sich. Von mir aus kann unser Hofnachfolger morgen einen eigenen Hausstand gründen, Kinder kriegen, alles mögliche.
Warum nicht? Er kann aber auch gerne ohne eigenen Hausstand erwachsen werden, spricht im Prinzip nichts dagegen!
Wir wollen die ganze Thematik doch nicht dramatisieren.

Zum Thema Entlohnung, ich bin der Meinung, dass man die Gehälter auf den Höfen und in der Wirtschaft nicht vergleichen kann. Die Arbeiten sind andere, die Arbeitszeiten sind andere, ein Hof ist ein Hof, und ein Angestelltenverhältnis in einer Firma ist wieder was anderes.
Wenn bei einem selbstständiger Schreiner oder Zimmermann das Geschäft mal nicht so gut läuft, dann muss er auch Abstriche machen. Aber seine Löhne und Gehälter muss er doch immer bezahlen, oder nicht? Was interessiert es den Arbeiter, Hauptsache der Lohn kommt pünktlich. Was ich sagen mlöchte ist, ein Hofnachfolger sollte sich m. E. schon Gedanken darüber machen, wie viel er erwirtschaftet und wie hoch daraus resultierend sein Lohn sein kann.

Das ist von Hof zu Hof sicher verschieden.
Viele Grüße
Susanna

Offline Sonnenblume2

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #26 am: 08.11.11, 09:11 »
Hallo Susanna,
also da kann ich deine Meinung nicht ganz teilen.
Warum soll ein potentieller Hofnachfolger, der zuhause voll am Betrieb mitarbeitet die Wirtschaftlichen Erfolge/Misserfolge seiner Eltern an seinem Lohn mittragen?
Wie du schon geschrieben hast, jeder Selbstständige (Schreiner, Zimmermann,…) muss seine Löhne und Gehälter pünktlich bezahlen, und da interessiert es seine Arbeiter/Angestellten auch nicht ob dieser dann Abstriche machen muss oder nicht.
Genauso sehe ich es auch in einem LW-Betrieb, bei dem der Junior als Arbeiter „angestellt“ ist. Auch hier, jeden Monat pünktlich Lohn in Höhe eines Arbeiterlohns ausbezahlen, wie in der freien Wirtschaft.

Die Sache sieht anders aus, wenn auch der Junior gültiges Mitsprache Recht hat, sprich auch Betriebsführer sein darf, und somit auch Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg/Misserfolg haben kann, welches sich dann auch auf finanzielle Situation des Betriebes auswirkt und in Folge auf seinen erwirtschafteten Gewinn. Und je nach Arbeitsprozentanteil soll auch der erwirtschaftete Gewinn prozentuell auf die die Betriebsführer aufgeteilt werden, egal ob Junior Single ist, eine Freundin oder schon eine Familie hat.
lg Sonnenblume

Offline Susanna

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #27 am: 08.11.11, 10:00 »
Warum soll ein potentieller Hofnachfolger, der zuhause voll am Betrieb mitarbeitet die Wirtschaftlichen Erfolge/Misserfolge seiner Eltern an seinem Lohn mittragen?
Wie du schon geschrieben hast, jeder Selbstständige (Schreiner, Zimmermann,…) muss seine Löhne und Gehälter pünktlich bezahlen, und da interessiert es seine Arbeiter/Angestellten auch nicht ob dieser dann Abstriche machen muss oder nicht.

Eben weil er potenzieller Hofnachfolger ist, Sonnenblume. Wobei ich nicht geschrieben habe, dass er die Misserfolge seiner Eltern mittragen soll oder muss. Genau so wenig wie Angestellte und Arbeiter die Misserfolge mittragen müssen. Das Gehalt muss gerechtfertigt sein und pünktlich da sein, da sind wir uns einig.

Aber wie soll der Hofnachfolger sensibilisiert werden für Bilanzen, Zahlen, Erfolge oder Misserfolge, wenn er sich nicht dafür interessiert, wo und wie das Geld herkommt, das jeden Monat auf sein Konto überwiesen wird? Oder wenn ihm die Zahlen vorenthalten werden?

Ich verlange ausdrücklich und explizit von unserem Hofnachfolger, dass er seine Nase gefälligst in die Bücher steckt und sich anschaut, wie die Zahlen aussehen, und wie er daraus resultierend den Betrieb aufbauen kann, sprich wie er langfristig planen kann.

Mir ist klar, dass sich das etwas radikal anhört, ist aber in Wirklichkeit halb so wild!  Wir kommunizieren das ganz klar auf unserem Hof, aund fahren bis jetzt sehr gut damit.

Und das Ganze hat m. E. nichts mit der Höhe des Gehalts oder der Pünktlichkeit der Bezahlung zu tun, sondern einfach damit, dass er das Management erlernen sollte. Und zwar schon bevor er das Mitspracherecht hat, das eine hängt mit dem anderen zusammen (und basiert natürlich auf einem von Vertrauen geprägten Verhältnis). Wie soll der Hofnachfolger unternehmerisches Denken entwickeln, wenn  er sein Gehalt nicht hinterfragt?
 
Viele Grüße
Susanna

Offline Kleopatra

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #28 am: 08.11.11, 10:06 »


Aber der Einkaufskorb ist bei einer 5 köpfigen Familie grösser als bei einem Single. Wobei das vermutlich rechtlich nicht statthaft ist, Single weniger zu bezahlen. Zumal die Single auch um eine vieles höhere Steuerrechnung haben. Auf jeden Fall in der Schweiz.

Hallo Swissbäuerin,

wenn ich recht informiert bin, bekommen die wenigsten Mitarbeiter in der freien Wirtschaft automatisch mit der Eheschliessung und der Geburt ihrer Kinder eine Lohnerhöhung. Obwohl es sicher überlegenswert wäre, dass ein Familienvater dann mehr Geld bekäme, da die Mutter der Kinder als Mitverdienerin ausfällt.

Soweit mir bekannt ist, ändert sich bei Eheschliessung auf jeden Fall die Steuerklasse, der Rest ist priavt udn beruflich eher eine Frage des Verhandlungsgeschicks.

Nachdenkliche Grüße,

Anja
Eben, so meine ich das auch.

Offline martina

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #29 am: 08.11.11, 10:13 »

Warum soll ein potentieller Hofnachfolger, der zuhause voll am Betrieb mitarbeitet die Wirtschaftlichen Erfolge/Misserfolge seiner Eltern an seinem Lohn mittragen?


Motivation?

Für mich sähe eine ideale Lohngestaltung zweigeteilt aus: Grundlohn - immer gleichbleibend und dann eine flexible "Prämie" wenn die Arbeit besonders gut gemacht und die "Firma" dadurch bessere Wirtschaftserfolge erzielen kann.