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Rückstellproben?

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SHierling:
Ich dachte immer, außer Vorzugsmilch dürfte man gar nichts weiter abgeben - abgesehen von Eigen?
Von Schwarzgeschägften kann ich nur abraten, im Bereich Lebensmitel ist seit Jahren schon immer alles illegale gleich eine Straftat, da ist nix mit Versicherung und auch nichts mit Haftung.

Grüße
Brigitta

Mathilde:
Hallo,

also mit Schwarzgeschäft hat das rein gar nichts zu tun. Man braucht eine Direktvermarktungsquote (Direkt + Molkereiquote = Gesamte Quote). Dann muss an der Milchkammer oder da wo die Milch abgegeben wird ein Zettel hängen worauf so ungefähr steht.
"diese Milch muss vor dem Verzehr abgekocht werden"  (bei mir stand dann noch in Klammern darunter "unsere Kinder trinken sie so George Orwell 1984)

LG Mathilde

Romy:
Hier in der Schweiz darf jeder Milch ab Hof verkaufen. Sie muss nur als Rohmilch deklariert werden, mehr nicht. Zweimal im Jahr muss ich einen Zettel ausfühlen auf dem genau steht, wieviel Milch ich ab Hof verkauft habe, auch die, die ich verarbeitet habe zu Käse, Creme, Quark etc.

Gruss Romy

perle:
...anschubs...

weiß jemand wie es mittlerweile aussieht mit den Rückstellproben,
von was man welche haben muß?
Bei Fleisch z.B.?????
LG perle

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