Direktvermarktung > Lebensmittelrecht, Steuer und Auflagen

Mindestschriftgrösse bei Etiketten

(1/2) > >>

Tina_h:
Hallo!!

Ich habe ja einen Milchautomaten und  in der Hütte auch einen Kühlschrank stehen, in dem sich Joghurt und Co befinden, die Kunden nehmen sich die Dinge und bezahlen in eine kleine Kasse. So weit, so gut.

Gestern war die Lebensmittelaufsicht bei mir, heute rief der gute Herr an und teilte mir mit, dass meine Joghurtetiketten nicht korrekt wären.

Der Text ;Inhalt: 390ml müsse laut Verordnung bei einer Gebindegrösse von 201 ml aufwärts 4 mm betragen.

Im Internet finde ich aber nix darüber, überall steht, dass es keine Grössenverordnung gibt. Könnt ihr mir weiterhelfen?

LG Tina

Beate Mahr:
Hallo

schau mal hier Neue EU-Vorschriften zur Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnung

Mindestschriftgröße
Alle verpflichtenden Informationen müssen gut lesbar sein und mindestens in 1,2 mm großer Schrift gedruckt werden.

Das ist schon mal die richtige Seite ... zum weiter suchen ...
denn selbst in dem EU Erlass steht davon nichts

Gruß
Beate

Mathilde:
Hallo Tina,

der Kontrolleur soll Dir die Verordnung zeigen oder vielleicht kopiert er die auch gebührenfrei. Wenn er das nicht kann dann hat er ein Problem und wenn Du die Verordnung kennst dann kannst Du Dich dran halten.

LG Mathilde

Katharina:
Hallo Tina,

bei unserer Landwirtschaftskammer hab ich folgendes gefunden:

Die Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel sind in dem Merkblatt „Kennzeichnung von Lebensmitteln“ ausführlich beschrieben.
Stand: Mai 2007

Schriftgröße bei folgender Nennfüllmenge:

2 mm   bis 50 g oder ml
3 mm   mehr als 50 bis 200 g oder ml
4 mm   mehr als 200 bis 1000 g oder ml
5 mm   mehr als 1000 g oder ml

Hier gefunden: http://www.lwk-rlp.de/bilder/mediafile_5526_DV_01_Rechtsbestimmungen.pdf

Beate Mahr:
Hallo Uta

ähm ... das eine ist der Inhalt - das was du gepostet hast

Ich hatte es von der Kennzeichnung z.B. der Inhaltsstoffe  ::)

Also 2 Paar Schuhe ... wieder was gelernt

Liebe Grüße
Beate

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln