Autor Thema: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?  (Gelesen 56186 mal)

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Tine09

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Hallo,
wir haben einen kleinen Weinbaubetrieb (hauptsächlich Faßwein, in diesem Jahr den ersten Riesling und Portugieser auf Flasche  :)  ), stellen Liköre selbst her. Nun würde ich auch gerne Marmelade bzw. Konfitüre aus eigener Herstellung verkaufen. Was muß ich dabei beachten? Was genau muß auf's Etikett bzw. wie errechne ich den Zuckergehalt (muß ich da nur den zugefügten Zucker angeben oder auch irgendwie den Zuckergehalt der Früchte??)? Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen? Würde mich total darüber freuen!  :D

Schöne Grüße
Tine

Offline martina

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #1 am: 30.01.09, 11:27 »
Hallo Tine,

wenn Du Konfitüren verkaufen willst, greift die Konfitüren-VO.

Auch, was die Ettiketten betrifft und die Kennzeichnung, haben wir hier schon mal Themen gehabt. Lies mal in Ruhe.

Offline Hamster

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #2 am: 30.01.09, 20:18 »
Hallo,
wir haben einen kleinen Weinbaubetrieb (hauptsächlich Faßwein, in diesem Jahr den ersten Riesling und Portugieser auf Flasche  :)  ), stellen Liköre selbst her. Nun würde ich auch gerne Marmelade bzw. Konfitüre aus eigener Herstellung verkaufen. Was muß ich dabei beachten? Was genau muß auf's Etikett bzw. wie errechne ich den Zuckergehalt (muß ich da nur den zugefügten Zucker angeben oder auch irgendwie den Zuckergehalt der Früchte??)? Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen? Würde mich total darüber freuen!  :D

Schöne Grüße
Tine

Hallo Tine,
wenn Du FRUCHTAUFSTRICH herstellst,
musst Du auf dem Etikett die Zutaten in absteigender Reihenfolge nennen.
Wenn eine Frucht ausgewiesen ist. Z.B: Erdbeere, muss in der Zutatenliste die genaue Prozentzahl der Frucht aufgeführt werden. Desweiteren müssen sämtliche Zutaten aufgeführt werden, die im Gelierzucker enthalten sind.
Seit dem 01.01.09 greift die sogenannte QUID-regelung, daher die Prozentzahl.
Ob der Alkoholgehalt bei Weingelee ausgewiesen sein muss, kann ich Dir nicht genau
sagen. Aber vielleicht googelst Du mal unter Quid.

Gutes Gelingen und
liebe GRüße
Hamster
Liebe Grüße
sagt der Hamster

Tine09

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #3 am: 04.02.09, 11:24 »
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Hamster, ich werd mal nachsehen, ob ich unter Quid noch was finde. Bin grad am Suchen, ob der Zuckergehalt in % (Brix) oder in g/l angegeben werden muß.
Gar nicht so einfach, die rechtliche Seite. Da ist das KOchen doch viel einfacher  ;)

Schönen Tag Euch allen noch!
Tine

Tine09

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #4 am: 04.02.09, 11:28 »
Ach ja, noch so ne Frage.... Wißt Ihr zufällig, wie man die % (Brix) korrekt in g/l bei Konfitüre umrechnet... hab da leider nix beim googeln gefunden  ::)

Grüssle
Tine

Offline marikat

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #5 am: 14.09.09, 20:09 »
 Hallo,
wir beabsichtigen für den Förderkreis Kirchenrenovierung Marmelade zu kochen und zu verkaufen.
Gestern war im Nachbarort ein Fest dort wurden auch Lebensmittel verkauft. Das Gesundheitsamt war vor Ort und hat kontrolliert.
Auf was müssen wir achten.
Braucht man beim Verkauf von gekochten Marmeladen ein Gesundheitszeugnis?
Wie muss die Marmelade deklariert werden?
Reicht es wenn wir folgende Etiketten drucken lassen?

Brotaufstrich/auf 1Kg Früchte 500gr Zucker
Obstsorte, Zucker, Gelierhilfe (Weinsäure, Pektin, Traubenzucker)
nach den Öffnen im Kühlschrank bei max. 5° C.aufbewahren

Hergestellt am:
Haltbar bis:

Danke für eure Antworten

marikat

Offline Cosima

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #6 am: 29.11.09, 15:42 »

Braucht man beim Verkauf von gekochten Marmeladen ein Gesundheitszeugnis?
Wie muss die Marmelade deklariert werden?
Reicht es wenn wir folgende Etiketten drucken lassen?

Brotaufstrich/auf 1Kg Früchte 500gr Zucker
Obstsorte, Zucker, Gelierhilfe (Weinsäure, Pektin, Traubenzucker)
nach den Öffnen im Kühlschrank bei max. 5° C.aufbewahren

Hergestellt am:
Haltbar bis:

Hersteller: Marikat Marikattochter, Marikatsr.1 09678 Marikat Tel. 09678 1234


Das 'Gesundheitszeugnis' ist neuerdings eine Belehrung mit Karte, bei der Du die Belehrung regelmäßig eintragen solltest.
Die Angabe des Hersteller ist eine Pflichtangabe.

Und: hast Du Dich auf dem   Meldevordruck   vorab bereits als 'Lebensmittelbetrieb' angemeldet?
Weiterführende Links:
http://www.stmugv.bayern.de/lebensmittel/betriebe/index.htm
http://www.stmugv.bayern.de/lebensmittel/hygiene/index.htm
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Offline Cosima

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Re: Vorschriften
« Antwort #7 am: 29.11.09, 15:59 »
"
Für welche Lebensmittelunternehmen besteht eine Registrierungspflicht?

Registrierpflichtig sind alle Betriebe, die Lebensmittel produzieren, verarbeiten oder vertreiben. Zu ihnen gehören demnach auch Gaststätten, landwirtschaftliche Betriebe und Winzer, daneben Betriebe, die unentgeltlich Lebensmittel abgeben, wie die sog. Tafeln sowie auch Betriebe, die eine reine Maklertätigkeit ausüben. Registrierungspflichtig sind nur Betriebe mit einer gewissen Kontinuität und einem gewissen Organisationsgrad. Dies kann z. B. bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen oft nicht der Fall sein. In Zweifelsfällen ist dies von der örtlich zuständigen Behörde zu entscheiden.
"
Lit.: http://www.stmugv.bayern.de/lebensmittel/betriebe/index.htm

-------------

"
Meldung
nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
über Lebensmittelhygiene

Lebensmittelunternehmer haben nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zu
melden.
Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die
eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammen
hängende Tätigkeit ausführen.
Nicht zu den Lebensmitteln gehören z. B. lebende Tiere, so weit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind
und Pflanzen vor dem Ernten.
"
« Letzte Änderung: 29.11.09, 16:00 von Cosima »
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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #8 am: 29.11.09, 16:50 »
% (Brix) korrekt in g/l bei Konfitüre umrechnet...  ::)

4°Oe ~ 1°Brix = 1% Brix = 1g Saccharose in 100g wässriger Lösung = 1g Saccharose ad 100g Wasser
Saccharose (ein Zweifachzucker) ist hier die Bezugsgröße, die Lösung kann jedoch auch andere Zuckerarten enthalten.

Vergleiche hierzu auch:
http://www.kennzeichnungsrecht.de/pseudoanzeige3.html?glossar.htm?a2_brix.html
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Offline Smart

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #9 am: 29.11.09, 17:26 »
Am allereinfachsten ist es m.E., wenn man direkt beim zuständigen Veterinär-/Gesundheitsamt bzw. WKD anruft und mit den Mitarbeitern im Vorfeld abklärt, was geht und was nicht. Die kontrollieren ja nachher auch die Märkte und die Standbetreiber.

Offline Romy

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #10 am: 29.11.09, 17:42 »
In Deutschland ist es halt anders als in der Schweiz. Da wir Bio sind sowieso. Ich muss Biohimbeeren (CH), Biozucker (CH, D) anschreiben. Wie schon geschrieben der Menge nach gegen unten.


Brotaufstrich/auf 1Kg Früchte 500gr Zucker
Obstsorte, Zucker, Gelierhilfe (Weinsäure, Pektin, Traubenzucker)
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marikat


Sonst ist die Deklaratin korrekt. Ausserdem müssen wir eine genaue Selbstkontrolle führen und der Lebensmittelinspektion angemeldet sein.

Übrigens habe ich letzthin gelesen, dass der Alkoholgehalt erst verschwunden ist, wenn man die Masse eine Stunde kocht.  ??? Habe immer gedacht Alkohol verpfuffe sehr schnell. :o
en hübsche tag
Romy

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Offline Cosima

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #11 am: 30.11.09, 13:02 »
Zitat
Übrigens habe ich letzthin gelesen, dass der Alkoholgehalt erst verschwunden ist, wenn man die Masse eine Stunde kocht.  ??? Habe immer gedacht Alkohol verpfuffe sehr schnell. :o

Dann müsstest Du aber auch den Alkoholgehalt in Vol% angeben
 ;D ??? :'( und weg
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Cosima

Offline strop

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #12 am: 07.10.13, 09:02 »
Ich frag jetzt einfach mal hier:
Darf man eigentlich benutzte Marmeladengläser wieder verwenden (natürlich gereinigt), oder muss man immer neue kaufen?
Es geht darum, dass ich seit Kurzem meine selbst gekochten Marmeladen/Konfitüren/Fruchtaufstriche in meinem kleinen Lädchen mit anbiete. Das soll für mich erst einmal nur ein "Testlauf" sein, um zu sehen, ob Nachfrage da ist und ob es sich überhaupt "rechnet".......
Denn wenn ich sehe, was alles an Kosten darin steckt, angefangen vom Glas/Deckel, dem Kochen (Gelierzucker), den Nacharbeiten wie Etikettieren usw., überlege ich natürlich, wie man die Kosten niedrig hält. Zur Zeit kaufe ich die Etiketten im Supermarkt und beschrifte sie in Handarbeit, einschl. Zutatenliste, Mindesthaltbarkeit, Bezeichnung. Für den Herstellernachweis benutze ich den einfachen "Hofstempel".
Viele Kunden würden mir gern ihre leeren Gläser mitbringen.
LG,
strop


Offline suederhof1

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #13 am: 07.10.13, 09:20 »
Hallo
Ich glaube ,wenn du sie verkaufst, musst du neue Gläser nehmen.
Es wäre ja auch von Vorteil, wenn sie einheitlich Gross sind und auch so aussehen.
Bei meinen Gästen nehm ich zwar einheitliche Grössen , aber nur neue Deckel. Damit bin ich auf der sicheren Seite.
Falls du aber 100% gewissheit haben willst, ruf beim Gesundheitsamt an oder bei der Landwitschaftskammer .

Offline Hardy

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #14 am: 07.10.13, 09:45 »
Hi,

ich verkaufe meinen Honig in immer den gleichen Gläsern.
Deckel, wenn beschädigt, neu.
Das geht mit Pfandsystem.
Dann brauche ich auch keine Anmeldung beim Entsorger (Deutschland).

Zusammengewürfelte Glasformen sehen billig und häßlich aus.
Stempel nehme ich auch nicht.
Man kann heute sehr preiswert mit dem Farblaserdtrucker "schöne" Etiketten gestalten und immer einfach an diverse Fruchtsorten anpassen.
Als Etiketten verwende ich "Trocken wiederablösbare".
Das erspart viel Schrubberei...
LG - Hardy