Hallo,wie woanders berichtet hatte ja mein schlepper einen unfall,er wurde mit schmackes an nen baum gesetzt,auftreffpunkt war zwischen reifen und motorhaube linke vorderachse.geschätzter schaden ist nun ca 24000 euro,gewechselt werden achse haube kühler lüfter etc...
auch wenn der schlepper danach wieder aussieht wie neu ,er hatte doch mal nen unfall.würdet ihr ihn daher tauschen oder weiterfahren ,ich hab nen bissl angst das er doch nen schlag weg hat.
@ Herbert
Also wenn du meine Meinung hören willst:
Wenn es sich irgendwie einigermaßen rechnet – schiess ihn ab, so schnell wie möglich!
Bei der Schadenshöhe – da kann hinterher immer noch was rauskommen, das schreibst du ja selber (und das muss nicht heute und nicht morgen sein!) – und dann, wer zahlt dir das? Da musst du der Versicherung dann erst mal beweisen, dass der Folgeschaden vom Unfallschaden her kommt – was glaubst du, wie begeistert die sind, wenn das z. B. erst in zwei Jahren ist? Oder mach deiner Reparaturwerkstatt mal nach ’nem Jahr klar, dass die Reparatur damals eben doch nicht 100%ig war – alles nicht so einfach!
Hab erst letztens auch so einen Fall mitbekommen, da war der Schaden (in dem Fall ein Haftpflichtschaden) „nur“ EUR 15.000 – aber mein Bekannter, der eine LaMa-Werkstatt hat, hat gemeint, ihm wär’s am liebsten, der Unfallschlepper würde so fortkommen wie er ist, er hätte kein gutes Gefühl, wenn er den Schaden reparieren muss – eben wegen der Haftung für Folgeschäden.
Muss man eigentlich so einen schaden beim verkauf erwähnen,denke mal ja .
Aber hallo!!! Ich denk, auf diese Frage weisst du die Antwort schon selber. Klar MUSST du den Schaden im Kaufvertrag aufführen – sonst bist du fällig ;-)
Und zwar nicht nur reinschreiben „Schlepper hat reparierten Frontschaden in Höhe von EUR 24.000“ sondern genau aufführen wie und was, am besten „Schlepper hat reparierten Unfallschaden lt. Reparaturrechnung Nr. 1234/Fa. Sowieso vom tt.mm.2006 über EUR xx.xxx – Kopie der Reparaturrechnung liegt dem KV bei“. Zusätzlich kannst du noch eine Kopie vom Unfallgutachten beilegen. Wenn du es so machst, bist du auf der sicheren Seite und der Käufer kann dir später nicht „an den Karren fahren“.