Bäuerinnentreff
Organisation ist alles => Dokumentationspflichten zu CC und Qualitätsmanagement => Cross Compliance: Auflagen und Nachweise => Thema gestartet von: martina am 08.06.05, 21:45
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Joi joi joi, sooooo viele Termine und Fristen die man einhalten muß >:( aber alles ohne Gewähr auf Richtigkeit ;)
Bodenuntersuchungen
- auf Nährstoffe: im Grünland alle 9 Jahre, Ackerland alle 6; aufzubewahren mindestens 9 Jahre
- auf Humusgehalt: alle 6 Jahre, aufzubewahren: mindesten 7 Jahre
Viehverkehrsverordnung, kurz VVVO
* Rinder: Geburts-, Bewegungs- Todesmeldungen: innerhalb 7 Tage
* Schweine:
- zum 01.01. eines Jahres jeweils eine Bestandsmeldung (Stichtag)
- Zugangsmeldungen bei Zukäufen innerhalb von 7 Tagen
* Bestandsregisterführung für:
- Rinder
- Schweine
- Geflügel
- Schafe und Ziegen
Aufbewahungsfrist:
Tierseuchenkasse
- einmal jährlich komplette Bestandsmeldung zum Stichtag, in Niedersachsen der 17.01.
Mehrfachantrag
- Stichtag 17.05.
Antrag auf Dieselrückvergütung
bis zum 30.09. des Folgejahres
Erstellung der Düngebilanz
nach Abschluß des Wirtschaftsjahres
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Neuer Stichtagstermin für NIEDERSACHSEN
Meldepflicht zum 31. Januar von Wirtschaftsdünger
Niedersächsische Betriebe müssen die Abgabe von Wirtschaftsdünger bis zum 31.01. an die LWK Niedersachsen melden, wenn sie insgesamt mehr als 200t Wirtschaftsdünger an einen anderen Betrieb abgegeben haben und einen Großteil davon nach dem 30.06.2012.
Dazu zählen Gülle, Jauche, Mist aller Art, HTK, Gärreste aller Art.
Mehr Infos dazu:
Fragen und Antwortkatalog der LWK Niedersachsen (http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/74/nav/1587/article/21139.html)
Meldeprogramm Wirtschaftsdünger (http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/74/nav/0/article/20605.html)
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Bin eben zufälling auf das:
http://www.landberatung.de/fileadmin/content/PDF/Fachartikel/Fachartikel-642-Aufbewahrungspflichten.pdf
gestossen. Ist eine Übersicht von Aufbewahrungsfristen.