Hallo!
Und vielleicht darf ich meine Frage dazu gleich anschließen?
Ich überlege nämlich, unter welchen Bedingungen man heute noch mit gutem Gewissen Milch an Verbraucher direkt abgeben kann. Wir haben keinen Hofladen, aber es gibt genug Leute die nachfragen, ob sie nicht Milch kaufen können bei uns (sehen eben die Kühe auf der Weide).
Meine Frage dazu wäre: in wie weit bin ich als Landwirt dann in der Nachweispflicht, dass beispielsweise eine Lebensmittelvergiftung des Milchkunden nicht von meiner Milch oder auch meinen Eiern kommen kann?
Besonders bei diesen Produkten kommt es ja auf die fachgerechte weitere Verarbeitung und Lagerung der Produkte an (die bei mir ja im Milchtank gegeben ist).
Wann muss ich beweisen, dass es meine Produkte NICHT sind und wann muss der Verbraucher mir beweisen, dass es nur von meinen Produkten stammen kann?
Falls ich diese Frage doch an falscher Stelle geschrieben habe, bitte ich das zu entschuldigen!
Viele Grüße!
Von einem Gast aus Niedersachsen!