Autor Thema: Tierseuchenkasse/Tierkörperbeseitigung  (Gelesen 42573 mal)

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Offline Beate Mahr

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Re:Tierseuchenkasse
« Antwort #15 am: 21.04.04, 19:40 »
Hallo

HESSEN

Einhufer ausgesetzt

Rinder pro Tier ( Alter egal ) 5 Euro

Schafe über 1 Jahr  1,80 Euro

Ziegen ausgesetzt

Schweine bis 30 kg  1,30 Euro
über 30 kg 1,80 Euro

Bienen ausgesetzt

Hühner ab 51 Tiere 0,02 Euro

sonst. Gefülgel  ab 11 Tier 0,05 Euro
ab 1001 Tiere 0,10 Euro
ab 10001 Tiere 0,15 Euro

Süßwasserfische ( Salmoniden)
Satzfisch
je 1000 St. 1 - 10 cm 0,50 Euro
je 1000 St. 11 - 18 cm 1 Euro
je 1000 St. 19 - 26 cm 2 Euro

Speisefische je 100 kg ( Umsatz / Vorjahr ) 1,50 Euro

Mindestbeitrag für Tiere 5 Euro

Mindestbeitrag Viehhändler 50 Euro


Gruß
Beate
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

lisa2

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Re:Tierseuchenkasse
« Antwort #16 am: 21.04.04, 20:49 »
Hallo,
wir in Schwaben zahlen für Bullen € 4,30.
Gruß Lisa

Offline martinaTopic starter

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Re:Tierseuchenkasse
« Antwort #17 am: 22.04.04, 08:36 »

Wie kann es sein, das die Beiträge so unterschiedlich sind?
Wer setzt die Beträge fest?
Bin gespannt, wie es in anderen Bundesländern so ist.


Reserl, Du mußt dabei auch bedenken, daß Niedersachsen, besonders die Gegend in Südoldenburg EXTREM viehreich ist, hauptsächlich Schweine und Geflügel, aber auch Rindermast.

Und wo große Tierbestände sind, da ist eben auch bei Seuchenzügen extrem viel zu ersetzen.  Großes Risiko erfordert höhere Beiträge, zumal ja auch bei uns bei rel. gleichbleibenden Tierzahlen, immer weniger Betriebe überbleiben, die zahlen können/dürfen.

Zahlen hab ich grad nicht zur Hand, muß mal die Statistik rauskramen.

Offline Mirjam

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Re:Tierseuchenkasse
« Antwort #18 am: 13.06.04, 10:53 »

Hallo Mädels,

Bayerische Zahlen:

-> unter www.btsk.de abgelegt


Tierart                  Beitrag                max.    Absicherung

Pferd /Fohlen         3,80                    5.113   Euro        
Rind/Kalb               4,30                    3.068
Schaf über 1 J        1,40                      767
Schwein/Ferkel       1,20                   1.278
Hähnchen               0,03                       51


Ich hab mich in den letzten Wochen in Betriebhygiene eingelesen - auch in das Tierseuchenrecht.

Im Seuchenfall ist der TSK-Topf schnell leer - wie in den Niederlanden zu MKS-Zeiten, wo dann Betriebe trotz Keulung "leer" ausgingen, weil sie die gültigen Hygienevorgaben nicht erfüllten...

Deshalb ist es wichtig, die Vorgaben des deutschen Tierseuchengesetzes -> des Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchenrechts und der Richtlinie des BMELF über Mittel, Verfahren und Durchführung der Desinfektion bei anzeigepflichtigen Tierseuchen zu erfüllen - sonst: Kann die Erstattung gekürzt/gestrichen werden.

Also - im Seuchen (Verdachtsfall) und Keulung bitte beachten:

- Hygienevorschriften (Viehverkehrsverordnung, NutztierhaltungsVO, SchweinehaltungshygieneVO) "aktualisieren"

- Dokumentation (Tier/Personen/Warenverkehr) auf aktuellen Stand bringen

- Profidesinfektor anrufen

- Anweisungen vom Amtsveterinär nach o.g. Vorgaben SCHRIFTLICH geben lassen

Aus diesen Gründen ist z.B. auch Weidehaltung von Schweinen vom Amtsveterinär genehmigungspflichtig und z.B. durch doppelte Einzäunung gegen Wildschweine abzusichern (Schweinepest) - was aber häufig einen Keiler nicht aufhält, ausserdem muss man in der Lage sein, die Weidetiere jederzeit auf Anweisung aufzustallen (siehe Geflügelpest letztes Jahr).

Desinfektion wird übrigens nur nach eine EU-Richtlinie bei MKS und einer bestimmten Liste Krankheiten (Bonarsche Krankheit, Blauzungenkrankheit usw.) bezahlt, wer "falsch" (= nicht nach Richtlinie BMLEF) desinfiziert und dann die Seuche weiterverschleppt kann in Regress genommen werden.

Für amtlich angewiesene Leerstandszeiten (DB-Ausfälle), Desinfektion, Umbauten usw. zahlt die TSK NICHT (-> Ertragsschadenausfallversicherung?)


Viele Grüsse

Mirjam
« Letzte Änderung: 13.06.04, 10:56 von Mirjam »
Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!

Offline martinaTopic starter

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Re: Tierseuchenkasse
« Antwort #19 am: 29.12.04, 09:47 »
Alle Jahre wieder, die Bestandserhebung für die TSK ist fällig, niedersächsischer Stichtag wie immer ist der 03.01.

Neu ist, daß nun auch ZIEGEN gemeldet werden müssen.

Außerdem im Rinderbereich WASSERBÜFFEL, WISENTE und BISONS... hat jemand von Euch solche Exoten im Bestand???

Bei Geflügel sind nun auch FASANE, WACHTELN, LAUFVÖGEL, PERL- und REBHÜHNER zu melden.




Offline frankenpower41

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Re: Tierseuchenkasse
« Antwort #20 am: 29.12.04, 11:05 »
Guten Morgen

Nachdem uns unser Nachbar gestern darauf aufmerksam machte, hab ich unser letztes Mitteilungsblatt herausgesucht

Dort steht unter Amtlichen Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Nordbayern

Bedingt durch EU-Recht "Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Rahmen von TSE-Tests, Falltieren und Schlachtabfällen" ist davon auszugehen, auch wenn die entsprechende Gesetzgebung dazu noch nicht vorliegt, dass ab 1. 1.2005 Tierbesitzer von abholpflichtigem Vieh im Sinne des Tierseuchengesetzes an den Verarbeitungskosten bis zur endgültigen Beseitigung mit 25 v. H. sowie von 100 v.H. der >Kosten für die Ermittlung und Anforderung der Gebühren bzw. Entgelte zu beteiligen ist.

Dabei ist in etwa mit folgenden Gebühren zu rechnen

Rind über 1 Jahr   30,-- Euro
Rind bis 1 Jahr      12,-- Euro
Kalb                      3,30
Schwein                5,10
Ferkel                   -,90

Die Anpassung der Gebührensatzung wird nach Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen im Jahre 2005 erfolgen und dann rückwirkend  zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.

unterschrieben  mit Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern


Da kommen ja wieder erhebliche Kosten auf uns zu

Marianne

Offline martina-s

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Re: Tierseuchenkasse
« Antwort #21 am: 29.12.04, 12:27 »
Hallo,
warum kann man in Brandenburg online melden? Und bei uns immer noch nicht?! :(
Habe eben nachgesehen:

Beitragshöhe
Tierseuchenbeiträge für das Jahr 2005
Der Landesausschuss der Bayer. Tierseuchenkasse hat für 2005 die nachfolgenden Beiträge beschlossen.

Erfreulicherweise konnten die Beiträge bei den meisten Tierarten stabil gehalten werden. Lediglich bei den Truthühnern war eine Beitragserhöhung unumgänglich. Grund hierfür ist, dass die Bayer. Tierseuchenkasse vorübergehend d.h. bis zum Inkrafttreten einer Versicherungslösung – das Verlustrisiko durch die Schwarzkopfkrankheit trägt.

Beitragssätze für das Jahr 2005:

a) für jedes Pferd (auch Fohlen) je Tier 3,80 €
b) für jedes Rind (auch Kalb) je Tier 4,30 €
c) für für jedes über 1 Jahr alte zur Zucht benutzte Schaf
(Mutterschaf oder Schafbock) je Tier 1,40 €
d) für jedes Schwein (auch Ferkel) je Tier 1,20 €
e) für jedes Legehennen über ½ Jahr und für Hähne, die nicht Schlacht- oder Masthähne sind,   
  in Beständen bis zu 20 Tieren je Bestand 0,50 €
  in Beständen bis zu 60 Tieren je Bestand    1,50 €
  in Beständen bis zu 100 Tieren je Bestand 2,50 € 
  in Beständen über 100 Tiere je Tier 0,03 €
 
  für zur Aufzucht als Legehennen bestimmte Küken und Junghennen bis zu 1/2 Jahr je Tier 0,03 €
 
  für Schlacht- und Masthähne und- hühner einschl. der hierfür bestimmten Küken je Tier 0,03 €
 
f) für jedes Truthuhn (auch Küken) je Tier  0,18 €

Tierseuchenbeiträge von insgesamt weniger als 5,00 € werden nicht erhoben.

Für die Beitragspflicht und die Erhebung der Beiträge gelten das Tierseuchengesetz, die landesrechtlichen Vorschriften und die §§ 11 und 12 der Satzung der Bayerischen Tierseuchenkasse vom 2. April 1996 (StAnz Nr. 15), zuletzt geändert am 26.Oktober 2004 (StAnz Nr. 45)

Keine Beiträge dürfen erhoben werden für Tiere, die dem Bund oder einem Land gehören, sowie Schlachtvieh, das am Stichtag Viehhöfen, Schlachthöfen oder sonstigen Schlachtstätten zugeführt ist (§71 Abs. 2 Tierseuchengesetz).

Die Beitragssatzung wurde im Bayer. Staatsanzeiger Nr. 45 veröffentlicht
Liebe Grüße
Martina

Offline martinaTopic starter

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Re: Tierseuchenkasse
« Antwort #22 am: 29.12.04, 13:28 »
Tja, wie ich grad verglichen habe, sind Eure TSK-Internetseiten wesentlich informativer als unsere niedersächsische. Da ist anscheinend immer noch Dauerbaustelle. Hab ich doch gleich mal gemailt.

Offline zara

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Re: Tierseuchenkasse
« Antwort #23 am: 29.12.04, 23:41 »
Hier in BaWü mach ich die Meldung schon jahrelang übers Internet unter http://www.tsk-bw.de

Geht ruckzuck und man bekommt ne Bestätigung per Email.

Die Beitragssätze für Baden-Württemberg hab ich von der HP der TSK BaWü  runterkopiert:

(1) Für jedes Pferd (dazu gehören Groß- und Kleinpferde, Ponys, Fohlen)  je Tier 5,00 € 


(2) Für jedes Rind (dazu gehören Kühe, Bullen [Stier, Häge], Ochsen, Kalbinnen, [Färsen], Rinder, Kälber)
 
in Beständen von über 1-9 Rindern je Tier  3,20 € 
in Beständen von über 10-29 Rindern je Tier  3,25 € 
in Beständen von über 29 Rindern je Tier  3,35 € 


(3) Für jedes Schwein (dazu gehören Muttersauen, Eber, Zuchtläufer, Mastschweine, Saug- und Absatzferkel)

in Beständen von über 1-9 Schweinen je Tier  0,60 € 
in Beständen von über 10-99 Schweinen je Tier  0,65 €
in Beständen von über 100-199 Schweinen je Tier  0,70 €
in Beständen von über 199 Schweinen je Tier  0,75 € 


(4) Für jedes über ein Jahr alte Schaf (dazu gehören Schafe, Böcke, Hammel)
 
in Beständen von über 1-49 Schafen je Tier  1,10 €
in Beständen von über 50-199 Schafen je Tier  1,20 € 
in Beständen von über 199 Schafen je Tier  1,40 € 


(5) Für jedes Bienenvolk  im Beitragsjahr 2004 werden keine Beiträge erhoben

 
(6) für Geflügel 

a.) Hühner (dazu gehören Legehennen, Junghennen, Küken, Hähne, Mast- u. Schlachttiere)
in Beständen von:

1 -  49 Tiere  je Bestand  6,00 € 
50 -  99 Tiere  je Bestand  8,00 € 
100 -  299 Tiere  je Bestand  10,00 € 
300 -  999 Tiere  je Bestand  19,00 € 
1.000 -  2.999 Tiere  je Bestand  47,00 € 
3.000 -  4.999 Tiere  je Bestand  90,00 € 
5.000 -  9.999 Tiere  je Bestand  150,00 € 
10.000 -  29.999 Tiere  je Bestand  250,00 € 
über 29.999 Tiere  je Bestand  470,00 € 

b.) Truthühner (dazu gehören Küken, Hennen, Hähne, Schlacht- und Masttiere)
in Beständen von:

1 -  49 Tiere  je Bestand  10,00 € 
50 -  99 Tiere  je Bestand  12,00 € 
100 -  4.999 Tiere  je Tier 0,12 € 
über  4.999 Tiere  je Tier 0,08 € 


(7) Für alle Kassen

Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierbesitzer insgesamt
6 € 

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Offline mary

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Gebühren für die Tierkörperverwertung
« Antwort #24 am: 15.01.05, 21:34 »
Bin noch nicht zum Lesen des Landw. Wochenblattes gekommen, aber mein Mann hat sich aufgeregt, weil in Zukunft zu den Tierseuchenkassenbeiträgen auch noch Kosten für die Abholung von toten Tieren zu bezahlen sind.
Ist das jetzt nur in Bayern eine neue Form der Abzocke oder in ganz Deutschland?
maria

Offline Margret

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Re: Gebühren für die Tierkörperverwertung
« Antwort #25 am: 15.01.05, 21:49 »
Hallo Maria,

in Baden-Württemberg  ist dies nun seit 1.1.05  gleich bzw. ähnlich. 

Allerdings haben wir bis heute nichts vorliegen,  welche Kosten tatsächlich anfallen werden.

Margret

Offline zara

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Re: Gebühren für die Tierkörperverwertung
« Antwort #26 am: 15.01.05, 22:49 »
...
Allerdings haben wir bis heute nichts vorliegen,  welche Kosten tatsächlich anfallen werden.

Ja, Margret, genau das frag ich mich auch. Hab schon an verschiedenen Stellen nachgeschaut, aber nix gefunden. Aber direkt nachfragen möcht ich nicht... mal sehen, was da wieder auf uns zukommt! Vor allem, wer kassiert das dann?

Hoff mer mal, dass wir die Tierkörperbeseitigung in nächster Zeit nicht in Anspruch nehmen müssen...
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Offline Gertrud

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Re: Gebühren für die Tierkörperverwertung
« Antwort #27 am: 15.01.05, 23:10 »
Hallo,

da wir dieses Jahr leider schon die TBA bemühen mußten hab ich folgende Liste:
Kalb  bis 6 Mon            1,10 €
Jungrind bis 1 Jahr       3,00 €
Rind 1-2 Jahr               8,00 €
Rind über 2 J keine Berechnung zugelassen TSE Untersuchung

Ferkel unter 20 kg Einzeltiere  (5 Stück) -,40 €
bis 5 Stück bei Abholung + 58 € für die Anfuhr
Schwein ab 20 kg          -,80 €
Schwein ab 50 kg          1,60 €
Tiere im Behälter  240 l   3,60 €
 "                       700 l  10,00 €
Tiere nach Gewicht T     20,00 €

Preise ab 1.1.05 von Protec Orsingen

LG
Gertrud

Offline Vöglein

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Re: Gebühren für die Tierkörperverwertung
« Antwort #28 am: 16.01.05, 00:06 »
Hallo Gertrud,

und ihr habt das bar bezahlt, oder wie geht das vor sich ?
Das einzig Neue das ich bis jetzt bemerkte, war, das eine Unterschrift zu leisten ist.


Fragende Andrea
Liebe Grüße Andrea Maria

...man muss das Glück unterwegs suchen, nicht am Ziel, da ist die Reise
zu Ende !

Offline martina-s

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Re: Gebühren für die Tierkörperverwertung
« Antwort #29 am: 16.01.05, 07:03 »
Hallo,
bei uns kostet die Abholung eines Tieres mit Haut bei unserer TBA noch nichts. Die Kosten werden vom Landkreis übernommen. Bei uns sitzen einige Bauern im Kreistag, die uns da gut vertreten.
Allerdings wenn Du einen großen Schlachtkörper ohne Haut anlieferst, dann wird das in Rechnung gestellt. Ich weiß aber nicht, wie viel.

Hab meinen Mann schon gesagt, er soll mal in BLW schauen.
« Letzte Änderung: 16.01.05, 07:05 von martina-s »
Liebe Grüße
Martina