Bäuerinnentreff
Organisation ist alles => Finanzen und Recht => Thema gestartet von: Beate Mahr am 02.07.22, 11:40
-
Hallo
ich bin von den *Auswirkungen*der Grundsteuerreform (https://grundsteuerreform.de/) extrem genervt,
besonders über die maß.- und sinnlose Geldverschwendung (Porto/Papier/Umschläge)
Zu jedem Grundstück kommt einzeln [Info]Post vom Finanzamt
Selbst der Postbote war gestern irritiert :-X er musste extra klingeln,
weil die vielen Briefe für GöGa und mich nicht in den Briefkasten gepasst haben
Jetzt geht der Spaß erst richtig los :-X Erklärungsabgabe über ELSTER (https://www.elster.de/eportal/start)
es gibt/gab Probleme bei der Gasölverbilligung ... und da haben nur *wenige* das Zertifikat beantragt 8)
Das Finanzamt kippt aus den Latschen wenn jetzt alle Grundstücksbesitzer ihr Zertifikate beantragen
GöGa und ich haben Grundstücke in verschiedenen Gemarkungen/Landkreisen
d.h. wir haben aktuell Post von 3 Finanzämtern ... keine Ahnung wie das laufen soll
Land- und Forstwirtschaft Einheitliche Regelungen in Ost und West
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wenden alle Länder die Regelungen des Bundesmodells an.
Daraus ergeben sich für die Länder folgende Änderungen:
In den westdeutschen Ländern kommt es durch die gesetzliche Neuregelung
zu einer Aufteilung der bestehenden wirtschaftlichen Einheiten.
Wohngebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb einer land- und forstwirtschaftlich genutzten Hofstelle Wohnzwecken dienen,
sind mit ihren zugehörigen Freiflächen ab dem 1.1.2022 dem Bereich des Grundvermögens zuzurechnen.
Sie werden aus dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft herausgelöst und erhalten als eigenständige wirtschaftliche Einheit ein separates Aktenzeichen.
In den ostdeutschen Ländern kommt es zum Wechsel von der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung.
Danach ist nunmehr der Eigentümer des Grundbesitzes zur Erklärungsabgabe verpflichtet und nicht mehr der Nutzer.
Hinweis:
Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des Bewertungsgesetzes setzt weder eine Mindestgröße
noch einen vollen land- und forstwirtschaftlichen Besatz mit Wirtschaftsgebäuden, Betriebsmitteln oder eine Selbstbewirtschaftung voraus.
Auch einzelne (verpachtete) land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, können einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft darstellen.
Wichtiger Hinweis zum ZENSUS
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022
Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform an das Finanzamt übersenden.
Diese Erklärungen sind von der ab Mai 2022 im Rahmen des Zensus 2022 stattfindenden Gebäude- und Wohnungszählung unabhängig.
Wegen der pandemiebedingten Verschiebung des Zensus fallen beide Erklärungspflichten zusammen.
Eine parallele Datenerhebung ist dabei unvermeidlich, da unterschiedliche Merkmale abgefragt und erhoben werden.
Aus Datenschutzgründen können die Befragung des Zensus und die Erklärungsabgabeverpflichtung
gegenüber dem Finanzamt nicht zusammengelegt werden.
Auch ein Austausch der abgefragten Daten untereinander ist dadurch ausgeschlossen.
Daher müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz beiden Erklärungspflichten nachkommen, soweit sie auch vom Zensus für die Befragung ausgewählt wurden.
Datenschutz ??? ::) ... wenn´s nicht so traurig wäre könnte ich lachen
Habt ihr schon Post ???
Bleibt gesund
Beate
-
Wollte den ganzen Stapel gerade der Tochter rüber schieben, nach dem Motto, geht mich nichts mehr an, gestern war Übergabe.
Zu früh gefreut. Wie heißt es in dem Anschreiben so schön...... Sie Waren zum Stichtag 01.01.2022 Eigentümer.... war nichts mit rüberschieben, Altlasten
-
wir haben das Steuerberater übergeben.
Der Mitarbeiter meinte sehr viel Arbeit und Aufwand für vermutlich nichts. Wie das alles gehen soll ist ihm ein Rätsel. Die meisten Kanzleien suchen ja händeringend Mitarbeiter, auch ohne diesen Sch..
Ich frag mich bloß wer das angestoßen hat, als ob es nicht wichtigere Dinge gibt.
-
Mit der Landwirtschaft haben wir nichts mehr zu tun. Das ist Tochter´s Sache. Sie weiß aber auch noch
nicht, ob sie es selber machen kann oder lieber dem Steuerberater übergibt.
Aber ich habe den Sch... :-X für meine Mutter und meine Tante an der Backe. Die haben ein Haus zusammen, bzw. jeder seine Wohnung als Eigentum und meine Mutter noch zusätzlich das Gartengrundstück, das eine eigene Flurnummer hat.
Ich wollte letzte Woche Vordrucke bei der Gemeinde holen. Selbst das stellte sich als größeres Problem dar :-X Nun schieb ich´s erst mal auf die Seite 8)
-
Wollte den ganzen Stapel gerade der Tochter rüber schieben, nach dem Motto, geht mich nichts mehr an, gestern war Übergabe.
Zu früh gefreut. Wie heißt es in dem Anschreiben so schön...... Sie Waren zum Stichtag 01.01.2022 Eigentümer.... war nichts mit rüberschieben, Altlasten
Ja Eigentümer aber nur bis zum 30.06.2022 Internetschdrieler
da müssen die Übergeber bis dato Zahlen
und anschließend die Übernehmer nochmals ne Antrag stellen
Ic hfreue mich gdas gibt das gleichr kaos wie beim Gasölantrag
-
Tochter hat die Tage erzählt dass ihr Haus am Stichtag noch als Baustelle lief, weil eingezogen sind sie erst Ende Januar.
Hatte Gespräch mit Finanzamt, ein Kasperlestheater.
-
Göga hat uns heute erst mal angemeldet. Bis man dann das Zertifikat hat, kann es noch mal 14 Tage dauern.
Die Angaben, die schon im Anschreiben erwähnt wurden und die unbedingt gemacht werden müssen, standen ausdrücklich in dem Schreiben drin, wie Miteigentümer (steht schon bei der Adresse dabei) Flurnummer und noch eine andere Nummer und ich weiß gerade nicht, was noch. Wurde extra im Brief erwähnt. Wenn sie es schon wissen, warum soll man dann noch mal alles angeben? Reicht doch, wenn man benennen muss, falls es Änderungen gegeben hat?
-
Hallo
ja und die neue Grundsteuer C (https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/grundsteuer-c-in-hessen) ...
Künftig sollen Städte und Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können,
wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Diese Grundsteuer C verteuert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize,
auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen.
das wird richtig heftig
Bei uns sind A und B bei 750 % ...
Ehrlich ... ich habe es so was von satt
Bleibt gesund
Beate
-
Das macht mir auch noch etwas Sorgen. Keine Ahnung, wie hoch der Satz hier ist. Auf alle Fälle ist es hier eine begehrte Wohngegend. Mittlerweile schon Einzugsgebiet für die Landeshauptstadt.
Vor schon mehreren Jahrzehnten gab es hier ein Aktion der Gemeinde wegen Anschlussgebühren für unbebaute, aber bebaubare Grundstücke. Kurz vor Weihnachten mit kurzer Zahlungsfrist zum Jahresende. Das hat viele Landwirte getroffen, die ja überwiegend größere Grundstücke hatten/haben oder auch solche Leute, die früher mal sog. Kötnerhöfe hatten und von daher noch viel Grundstück ums Haus. Denen wurden gleich mehrere mögliche Bauplätze "angedichtet". Viele Leute waren so eingeschüchtert, dass sie innerhalb der kurzen Frist bezahlt haben, teilweise 5stellige DM-Beträge. Die Sache hat sich hier tief ins kollektive Gedächtnis eingeprägt. Wenn jetzt der neue Grundsteuerhebesatz auf ähnliche Weise angepasst wird, ist mit starken Vertrauensverlust für die Politik zu rechnen.
-
wir haben das Steuerberater übergeben.
Wir machen das auch so
-
Ja Eigentümer aber nur bis zum 30.06.2022 Internetschdrieler
da müssen die Übergeber bis dato Zahlen
Mir sagte der Steuerberater, für die Erklärung bin noch ich zuständig, da Stichtag.
Danach wird das fortgeschrieben - ganz normal wie bis her auch bei Eigentümerwechsel.
Ein Anschreiben kam schon vor Monaten vom Steuerbüro. Das Ganze wird von der Zentrale in München gemanagt, dazu brauchen sie zusätzlich Personal. Ich wag mich mal selber ran.
-
Ich habe gestern einen online-Vortrag zum Thema gehört: vom BBV-Steuerberatungsdienst (oder so ähnlich heißt die Firma)
War sehr interessant. Kann natürlich nicht wiedergeben, was der alles in 1 1/2 Stunden gesagt hat.
Jedenfalls hat er auch erwähnt, dass es jetzt schon eine irre lange Anmeldeliste von (ldw.) Betrieben bei ihnen gibt,
die diese Grundsteuererklärung vom Profi gemacht haben wollen...
Leider war der Vortrag so dicht befüllt und x Fragen im Online-Chat, so dass ich folgende Frage nicht anbringen konnte
und sie einfach mal hier reinstelle: Weshalb muss man bei der Grundsteuererklärung jedes Fitzelchen angeben? Weiß
"der Staat" nicht eh schon alles? Wozu gibt es Grundbuchämter und Liegenschaftskataster... ??? Es wird ja nur die
Steuer neu berechnet... die Ertragsmesszahlen usw. bleiben doch gleich?
-
Der Staat weiß nicht alles.
Meine Schwiegermutter hatte z.B. einen Teil Wald zusammen mit ihrem Bruder. Der müsste eigentlich mit dem Erbe an meinen Mann und seine Schwester vererbt worden sein................der ist nirgends aufgetaucht. Beim Grundbuchamt steht immer noch meine Schwiegermutter in den Akten. Sie ist 2012 gestorben.
-
Wir haben das dem Steuerbüro übergeben. Die Unterlagen die erforderlich sind müssen wir beschaffen. In dem Schreiben vom Steuerbüro steht dass Kosten zwischen 300 - 800€ auf uns zukommen.
Viel Kosten und Arbeit für diesen Sch….
-
.... ich warte noch auf Post von STeuerkanzlei (hat Mitarbeiter angekündigt).
Vermutlich läuft es jetzt doch drauf hinaus selbst zu machen. Die kommen in der Kanzlei mit normaler Arbeit schon nicht mehr hinterher.
Das ist aber Thema für Frust, da sind wir am überlegen wie wir weiter verfahren sollen.
-
Wir haben das auch an den Steuerberater abgegeben, schon vor Wochen. Gestern kam ein Anruf von dort, ob wir das Schreiben mit den neuen Aktenzeichen vom FA beantwortet hätten... wir haben gedacht, der Steuerberater macht das.
Jetzt haben wir das hier fertig liegen und heute geht es zur Post. Eigentlich sollte das schon lange erledigt sein.
Nun müssen noch neue Aktenzeichen vergeben werden und mal schauen, wie lange das dauert. Ohne zusätzliche Aktenzeichen ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich.
-
Hallo
schon gehört ???
(https://up.picr.de/43975659gy.jpg)
Bleibt gesund
Beate
-
Ja die sind restlos überlastet, habe gerade mit dem Finanzamt gesprochen.
Ich wollte ausprobieren ob mein Elster-Zugang für die Agrardieselrückvergütung auch für die Grundsteuer funktioniert. Und weil die Seite nicht aufrufbar war, habe ich nachgefragt.
Der Mitarbeiter vom Finanzamt hat gemeint, dass mein vorliegendes Elster-Zertifikat reicht und das deutschlandweit eine so hohe Auslastung ist, dass das Programm in die Knie gegangen ist.
Abwarten und Tee trinken, sagen wir Norddeutschen.
-
Ich hab´s heute früh schon im Radio gehört.
-
Ich habe das alles dem Steuerberater übergeben. Musste nur einen Fragebogen ausfüllen und die Grundbücher eben raussuchen. Ich hatte einfach keine Lust, da kann ich ja bloß was falsch machen. Nee, nee....wozu hab ich den. Unliebsame Aufgaben....source ich out.......oder so ähnlich... ;D
-
Grundsteuererklärung per Elster
Zeitaufwändig:
- Zugang für Elster beantragen (sofern nicht vorhanden und erneuert)
- einige Wochen warten bis Zugang erteilt
- Anschreiben sortieren,
- diese haben unterschiedliche Aktenzeichen
- Grundsteuererklärung, Formular aufrufen
- ein Aktenzeichen von oben eintragen
- Hauptfeststellung anklicken
- Betrieb für Land- und Forstwirtschaft anklicken
- Achtung: Auf der 1. Seite nichts - garnichts ! - anderes anklicken ! Das Elster-Programm akzeptiert bei diesen Punkten nur scheinbar eine Änderung.
- Selbst bei nachträglicher Berichtigung bekommt man eine stete Fehlermeldung !
- Du darfst dann alles wieder von vorne neu eingeben. Bei Datenübernahme wird dieser Bug mit übernommen!
- GbR und Eigentümergemeinschaft, Eigentümer und Beteiligte (Mit-Eigentümer/innen) eintragen
- Persönliche Identifikationsnummer suchen und eintragen
- Flurstück 1 eintragen, Gemarkung Flurstück-Nr. /, Fläche m², Landwirtschaftliche Nutzung, nochmals Fläche m² und Ertragsmesszahl
- Flurstück 2 ... wie oben...
- Flurstück 1 in anderer Gemeinde ...
- Flurstück 2 ...
- prüfen, ob Du auch alle Grundstücke eingetragen hast (Manche sind zwei Parzellen z.B. 12; 12/1 )
-
Grundsteuererklärung per Elster
Zeitaufwändig:
Mein Zeitaufwand:
4 Anrufe, insgesamtr 1,5 Stunden davon 80 Minuten Warteschleife
Insgesamt 12 Stunden verteilt auf vier Tage :'( :'( :'( :'(
Bitte vorher
Zugangsdaten Elster
Steuernummer
Aktenzeichen für Grundsteuer
Persönliche Identifikationsnummer
Gemarkung mit Flurstück-Nr. /,
Fläche m² und Ertragsmesszahl
bereitstellen. Sonst dauert es noch länger!
-
Ich habe das Vergnügen und darf für meine Tante (94), die im Heim lebt für ihre Wohnung ran.
Als erstes bin ich über die Steuer-ID gestolpert. Habe in ihren Unterlagen nichts gefunden, also
eine Steuer-ID angefordert. Kommt natürlich an die Anschrift im Heim. Ich habe ihr vor ca. 2 Wochen
eingebläut, dass sie mich anrufen soll, wenn ein Brief kommt. Ja nichts weg werfen, was mit der Post kommt (kommt fast nichts mehr ins Heim, sondern alles zu mir).
Gestern rufe ich sie an, ob sie Post bekommen hat: ja, hab ich weg geworfen. Ich bin schier zusammen gebrochen :o
Irgendwo in den Tiefen ihres Zimmers fand sich dann doch noch der Brief vom Bundeszentralamt für Steuern *puh*
-
;D da kommt Freude auf.
LG Klara