Autor Thema: Den Betrieb zurückgeben.....  (Gelesen 16526 mal)

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Nelly

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Den Betrieb zurückgeben.....
« am: 26.12.11, 21:58 »
Hat das jemand von euch hinter sich oder im Bekanntenkreis oder sonstwo erlebt?
Wäre froh um Erfahrungsberichte.....

Nell

Nelly

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Re: Rückabwicklung Hofübergabe
« Antwort #1 am: 26.12.11, 22:21 »
Mein Mann hat vor vielen Jahren übernommen, war nie wirklich Chef, seine Eltern, momentan besonders der Vater treiben ihn mit lebenslanger Bevormundung, Befehlen, Beleidigungen in schlimmster Gossensprache, über seinen Kopf Entscheidungen treffen, sich in seinem Namen mit anderen Leuten verkrachen in den buchstäblichen Wahnsinn. im Moment spielen wir alles Szenarien durch: selbst vom Hof gehen und ne Wohnung nehmen ist Variante A. Damit ist er aber nicht die herrschsüchtigen Eltern los. Variante B wäre dann, den Hof zurückzugeben, weil eben eine befriedigende Situation nicht zu erreichen ist. Variante C (wohl kaum möglich): die Eltern vom Hof in eine Wohnung "umsiedeln".
Daher würde mich einfach interessieren welche Vorausetzungen für eine Rückabwicklung gegeben sein müssen, wie das finanziell geregelt ist, etc.pp.

Nell

Nelly

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Re: Rückabwicklung Hofübergabe
« Antwort #2 am: 26.12.11, 22:40 »
Ich auch off topic: Also ICH  finde, es wäre das beste wenn SE gingen. Das werden sie nur leider nicht tun, da sie ja völlig unschuldig sind. Mein SV formulierte es so: Der Junge muss auch mal Kritik aushalten.
Basta!

So, ich weiß auch, dass mein Mann ohne Hof nicht kann. Er war über Weihnachten daheim und er war fast die ganze Zeit im Stall oder hat mit dem Schraubensc hlüssel hantiert. Es ist nur eine Überlegung wert, sich woanders was kleines aufzubauen, daber die Frage nach Rückabwicklung. Nur damit man grob Bescheid weiß, soll ja jetzt nicht die endgültige Entscheidung sein, wir forschen ja noch nach der besten Lösung!

Nell

Offline Kleopatra

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Re: Rückabwicklung Hofübergabe
« Antwort #3 am: 27.12.11, 05:26 »
Nur um es wieder mal gesagt zu haben. SE sollen sich endlich eine Wohnung nehmen.

mouhkouh

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Rückabwicklung Hofübergabe
« Antwort #4 am: 27.12.11, 05:54 »
Ihr könnt ja, für den fall, das ihr den Hof zurückgebt, irgendwo anders einen Hof pachten, auf Leibrente oder ähnliches? Ich lese immer so oft die anzeigen im
Wochenblatt, das Bauern ohne Nachfolger jemanden suchen, der den Hof weiterführt ?
Das wäre nämlich auch unsere Option, sollte es bei uns mal
Hart auf hart kommen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.


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Nelly

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Re: Rückabwicklung Hofübergabe
« Antwort #5 am: 27.12.11, 07:35 »
@SwissBäuerin: Klar, das hätte ich auch gerne. Das werden sie aber NIE tun, denke ich. Ich möchte denen den Vorschlag nicht aufs Brot schmieren, außer es würde sich eine Situation ergeben. Eigentlich ist das Aufgabe meines Mannes....
Außerdem haben sie ja lebenslanges Wohnrecht/Niesbrauch.....das geben die denke nie auf.....

@Mouhkouh: Das wäre auch meine Idee, falls wir gehen würden!

Nell

Nelly

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Den Betrieb zurückgeben.....
« Antwort #6 am: 27.01.14, 14:40 »
Aufgrund eines anderen aktuellen Beitrags kam ich auf die Frage, ob  ihr jemanden kennt oder jemand unter euch ist, der den Hof NACH der Übergabe wieder zurückgegeben hat....also nachdem alles unter Dach und Fach zu sein schien-wohlmöglich nach Jahren- wieder aus der NAchfolgerstellung raus ist.

Nell

Offline Steinbock

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Re: Den Betrieb zurückgeben.....
« Antwort #7 am: 27.01.14, 17:35 »
Ja, kenne ich.

Hof wurde dort nach einigen Jahren wieder "zurückgegeben".

Elisabeth
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Kaubeu

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Re: Den Betrieb zurückgeben.....
« Antwort #8 am: 27.01.14, 20:49 »
Aufgrund eines anderen aktuellen Beitrags kam ich auf die Frage, ob  ihr jemanden kennt oder jemand unter euch ist, der den Hof NACH der Übergabe wieder zurückgegeben hat....also nachdem alles unter Dach und Fach zu sein schien-wohlmöglich nach Jahren- wieder aus der NAchfolgerstellung raus ist.

Nell

Nelly, was verstehst du unter "Übergabe", verpachtet/GbR oder überschrieben?

Nelly

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Re: Den Betrieb zurückgeben.....
« Antwort #9 am: 27.01.14, 21:08 »
überschrieben....

Kaubeu

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Re: Den Betrieb zurückgeben.....
« Antwort #10 am: 27.01.14, 22:30 »
überschrieben....

ich hab einen Freundeskreis Landwirte und wir treffen uns regelmäßig, von den 10 Betriebsleiter hat nur einer den Hof überschrieben bekommen und einer durch Todesfall geerbt.
Das alleine zeigt, das überschreiben wohl nicht so schnell vorkommt und wenn sich alle Seiten dazu entschließen und sich einigen, herrscht doch erstmal Klarheit und alle Beteiligten müssen sich an ihren "neuen Statur" einleben.
Darum wird wohl nicht oft ein Hof zurückübertragen

Offline Lulu

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Re: Den Betrieb zurückgeben.....
« Antwort #11 am: 28.01.14, 07:51 »
Hallo,
also so eine Situation habe ich bisher noch nicht gehört.

Es gab bei uns auf dem Hof mal die Situation das die Schweinepreise ja langanhaltend sehr schlecht waren. Reserven kurz nach der Übergabe keine mehr da und dann steht man vor der Entscheidung, wir verkaufen etwas oder neue Kredite. Wir haben uns damals gegen neue Kredite entschieden und etwas vom heiligen Hof verkauft. Da waren wir natürlich für die Verwandtschaft und den Altenteiler das Hassobjekt Nr. 1.
Wir haben dann mal in einem größeren Streit gesagt, okay, dann gehen wir und soll die Verwandtschaft und der Altenteiler den Hof umtreiben.
Nach dem Entsetzen, das wir überhaupt so etwas überlegen könnten, war sehr schnell Reue angesagt. Es war zwar der Streit nicht vom
Tisch, aber es war erst mal die Luft raus und Ruhe. Manchmal hilft es.

Gruß
Lulu
« Letzte Änderung: 28.01.14, 10:21 von Lulu »

Offline Pierette

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Re: Den Betrieb zurückgeben.....
« Antwort #12 am: 28.01.14, 09:59 »
Hallo,
also so einen Situation habe ich bisher noch nicht gehört.

...ich auch nicht!
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Offline frankenpower41

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Re: Den Betrieb zurückgeben.....
« Antwort #13 am: 28.01.14, 10:16 »
Mir ist auch ein Fall bekannt, wo überschriebener Hof zurück ging. Der Hof war m.W. ca. 3 Jahre übergeben und es gab Streitigkeiten.  Die jungen Leute sind damals weg gezogen, gehen arbeiten und haben sich in der Kreisstadt Haus gebaut.

Marianne

Offline Pierette

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Re: Den Betrieb zurückgeben.....
« Antwort #14 am: 28.01.14, 10:34 »
Ich denke, das Problem nach der Überschreibung liegt darin, dass, falls etwas aus dem Betriebsvermögen veräußert werden soll, noch immer für einige Jahre das OK, die Unterschrift der Übergeber nötig ist (mir fällt der Begriff hierfür gerade nicht ein) und das dürfte sicher häufig ein Knackpunkt sein, wenn Investitionen o.ä. anstehen.
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