mein sv hätte nie die einwilligung gegeben dass wir den hof gemeinsam übernommen hätten - ich wollte auch nicht, aber anschliessend haben wir einen ehevertrag gemacht und da hatte er nichts mehr dazu zu sagen ..
wenn ich mein auswärtsverdientes geld in den betrieb stecke oder mein erbgut, ist das ja notiert und dann wird das bei einer trennung oder todesfall zuerst "auseinandergenommen" -
und erst dann wird der hof geschätzt
dann wird berechnet wieviel mehrwert der hof seit der übernahme oder heirat hat, und dann wird geteilt -
d.h. - wenn bei einer scheidung der bauernverband der bäuerin nicht "unterjubelt" - wenn sie ihren anteil rausnehmen, wird der betrieb eingehen oder jedenfalls nicht mehr überlebensfähig sein -
so geschehen bei meiner schwester vor ca. 20 jahren (nach 15 jahren ehe), sie stand da, mit 4 kindern (zw. 10 und 15) und bekam einen eher knappen unterhalt, da ihr herr gemahlt bei der steuerbuchhaltung einiges vertuschte.... - ginge heute wahrscheinlich nicht mehr -
der betrieb wird trotz ihrer damaligen zurückhaltung nicht weiterexistieren wenn ihr exmann in rente geht, da die kinder nicht mehr oft auf dem hof waren und keiner der 3 buben in die landw. einstieg...
ich hätte mich da durchgesetzt - aber sie - wollte einfach ein ende und ihre ruhe haben -
und ihr anwalt war auch zu wenig für sie da - na ja - der gegenanwalt war ein sehr guter parteikollege ihres eigenen !! -