Hallo,
nachdem mir der Orthopädie-Schuhmachermeister und die Arzthelferin allerlei Dinge erzählt haben, die sich zumindest für mich als SVLG Baden-Württemberg-Versicherte anders (besser !) darstellen, will ich euch ermuntern, lieber direkt bei der Krankenkasse nachzufragen wenns ums Einlagen-Verordnen geht.
Die Verwirrung der o.G. kommt daher, da so ziemlich jede Krankenkasse dies anders handhabt.
Man redet normal oft davon, es gebe lediglich zwei Paar Einlagen pro Jahr und da müsse ein halbes Jahr Lücke dazwischen sein bis zur nächsten Verordnung.
Sitmmt so für mich beides nicht, habe ich erfahren.
Wenn man im Betrieb mitarbeitet, bekommt man bis zu vier Paar Einlagen pro Jahr, da man auch für Arbeitsschuhe und Gummistiefel welche bekommt. Es dürfen auch zwei Paar Einlagen auf ein Rezept drauf.
(Bei mir sind allerdings die Zuzahlung ganz nett hoch, so dass ich sicher nicht unnötig oft welche verschreiben lasse, nur um meinen Anspruch auszureizen !).
Bei meiner landw. KV wird absolut nicht auf den Abstand der Verordnungen geschaut.
Und wenn z.B. eine Verordnung im November 16 erfolgte, die Beantragung im Dezember 16 erfolgte und die Bewilligung im Januar 17, so gelte diese Verordnung "selbstverständlich, denn Sie können ja nichts für unsere Rückstände !" noch für das Jahr 2016.
Fand ich nun echt nett und interessant.
Also, lieber nachfragen bei der eigenen KV anstatt alles zu glauben, was so gemunkelt wird.
Margret