Autor Thema: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028  (Gelesen 3376 mal)

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Offline goldbachTopic starter

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E-Rechnungs Pflicht kommt!
Schreibt und/oder empfängt ihr bereits E-Rechnungen von Firmen, MR etc.


Wer hier im BT ist bereits davon betroffen? Bzw. wen trifft es bereits ab 2025?

In dem Betrieb, wo ich beschäftigt bin, trifft es "uns" voraussichtlich ab 2025 bereits, weil die Umsatzgrenze von € 800.000.-- erreicht wird.
Es geht nicht nur ums Rechnung schreiben an die Kunden, denn wenn der nicht per empfangen kann, muß ich die Rechnung dennoch zuschicken.
ABER: ab 2028 muss jeder Betrieb egal ab welchem Umsatz Rechnungen, MR Abrechnungen empfangen und schreiben können.
Spätestens ab 2028 sollen alle Firmen und Landwirte verpflichtet werden E-Rechnungen zu empfangen bzw. zu schreiben!

Somit ergibt es sich, dass jeder LW und jeder (Handwerks-)Betrieb eine software mit Schnittstelle zum Steuerberater einrichten muß.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich mir das noch antue!

Momentan wird noch im Bundestag und im Bundesrat verhandelt, wer und wie  wann das erledigt haben muß.
Aber irgendwann kommt's halt doch!

Offline Marina

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #1 am: 13.03.24, 15:45 »
Ich habe neulich davon gehört.

Bisher weigere ich mich, Rechnungen nur per mail zu erhalten. Wir sind noch vom "alten Schlag" und haben (fast)
alles auf Papier. Ich müsste mir die Rechnungen dann ausdrucken, was mein Geld kostet  8)

Irgendwann wird man sich nicht mehr davor verschließen können.

Online martina

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #2 am: 13.03.24, 15:51 »
Ich weiß, dass das von uns verwendete Programm das kann mit der besonderen Verschlüsselung.

Bislang verschicken wir die meisten unserer Rechnungen "einfach" im PDF-Format.

Interessant wird es auf der aushäusigen Arbeit, aber da wird sich auch noch was finden lassen. Da wünsche ich mir schon länger eine Schnittstelle zum Steuerbüro, weil es mich nervt, da noch so viel Papier zu bewegen. Ich bin immerhin so modern geworden, dass ich da die Rechnungen und Verträge auch alles in PDF verschicke. Die Kommunikation mit den meisten Gästen läuft eh schon über Email.

Online gina67

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #3 am: 13.03.24, 15:57 »
Wir bekommen fast alle Rechnungen digital, aber eben als PDF-Datei. Die man direkt ans Buchführungsprogramm weiterleitet.

Wenn die E-Rechnung noch einfacher zu händeln ist als der PDF-Anhang ist das schon gut. Mich betrifft das allerdings nicht mehr.

Offline goldbachTopic starter

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #4 am: 15.03.24, 09:47 »
Mir geht's  nicht ums empfangen von e-Rechnungen im pdf Format

"Wir" sollen  Rechnungen als e-Rechnungen im XL Format erstellen und verschicken.
Zum öffnen benötigen dann die Kunden ebenfalls eine software, die xl-Formate öffnen kann; so die Aussage unseres Steuerberaters.

Auch der MR wird zukünftigdie Abrechnungen so erstellen müssen;
dieses System soll für die Steuerkanzleien und für das FA anscheinend einfacher werden/sein.

Ein Handelskollege hat jahrelang nichts in die software bzw. ins jährliche update investiert; nun musste er ran: € 30.000.-- Kosten.
Wir arbeiten mit lexware und bekommen das jährliche update für ca € 110.-- zum runterladen.

Im April wird von lexware eine online-Schulung für € 79.-- angeboten. Dauer 2 Std - da werde ich mich anmelden.

Offline frankenpower41

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #5 am: 15.03.24, 10:42 »
Bei uns kommt inzwischen einiges nur noch per E-mail.  Besamungsverein, MR, Milchgeldabrechnung .... wird immer mehr.

Da ich für Buchführung alles ausgedruckt haben muss nervt mich das.  wenn es sich vermeiden lässt will ich so lange es geht Rechung in Papierform.
Jedesmal wenn Buchführungsdienst kommt hab ich Liste was ich alles ausgedruckt brauche.
E-mail hat Sohn, auch Drucker in seinem Büro, da mach ich nichts.
Wenn es Rechungen sind die abgebucht werden ist es ja in Ordnung. Sonst muss er mir in Papierform geben damit ich überweisen kann.

Ich bin da noch altmodisch, vorläufig soll ich noch alles was mit Überweisungen zu tun hat machen.
Wenn unser STeuerberater (auch vom alten Schlag) das mal anders will, dann muss sich Sohn selbst kümmern.

Online martina

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #6 am: 15.03.24, 11:14 »
Wir haben es so eingerichtet, dass auf betriebliche Emailkonten (GbR und Transport) sowohl unser Sohn, als auch ich Zugriff auf die Mails habe, auf verschiedenen Rechnern.

So haben wir beide was im Blick und können uns gegenseitig auf Mails hinweisen, die bearbeitet werden müssen. Und ich suche nicht für die Rechnungen, die per Mail kommen.

Online gina67

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #7 am: 15.03.24, 11:19 »
Wir schreiben ja nur sehr selten Rechnungen. Hauptsächlich mein Sohn für seine Direktvermarktung.
Wenn ich sehe, dass einige Berufskollegen Rechnungen noch mit der Hand schreiben, werden die ein Problem haben, da irgendwann umstellen zu müssen. Größere Firmen haben es sicher einfacher, die sind immer auf dem neuesten Stand.
Ich kann mir vorstellen, dass unser Steuerbüro sich für uns darum kümmert und Bescheid gibt, wenn wir was installieren müssen. Vielleicht geht das dann direkt über DATEV.

Offline Internetschdrieler

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #8 am: 15.03.24, 11:46 »
Ich habe jetzt für mich entschieden die Rechnungen, welche per Email kommen, nur noch abzuspeichern. Bin jetzt ja Privatperson ohne Betrieb, dann wird das schon gehen. Momentan kommen alle noch in einen bestimmten Ordner. Telefon, RaiffeisenWare, etc.
Könnte mir aber auch vorstellen die Rechnungen monatsweise zu speichern.
Mal schauen wie das der Steuerberater bei der ersten Rentner-Ekst-Erklärung sieht.

Offline Maja

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #9 am: 15.03.24, 16:08 »
also wenn ich das alles so lese, empfinde ich eine ungeheuere Diktatur. Man wird gezwungen E Rechnungen zu schreiben und hier kann ich noch nicht mal richtig empfangen was so durchs Netz geschickt wird.

Offline Lulu

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #10 am: 12.09.24, 08:29 »
Ganz ehrlich, wenn ich nur dran denke....könnte ich bitte morgen in Rente....mit 51? :-\

Online martina

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #11 am: 12.09.24, 08:46 »
Ich hab mich in der letzten Zeit auch intensiver damit beschäftigt.

Erst einmal betrifft es nur Rechnungen von "B2B = Business-to-Business", also zwischen Gewerbetreibenden. Somit also doch wieder uns alle hier.

Auf der Arbeit hab ich wohl noch Ruhe, weil a) gemeinnützig und deswegen umsatzsteuerbefreit und b) unter der Umsatzgrenze.


E-Rechnungen die als Zugferd kommen, das werden die meisten sein, sind Kombirechnungen mit PDF und einer Datei, die man aber wohl auch mit Excel öffnen können soll.


Offline Freya

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #12 am: 09.10.24, 21:20 »
Seid ihr sicher, dass der Titel dieser Box richtig ist??? Oder ist das in Bayern mal wieder anders ???

Wir müssen auf E-Rechnung umgestellt haben in der Buchführung zum 1.1.2025.Und gerade befasse ich mich mit der "Gebrauchsanweisung" Den Zugangslink bekomme ich im November, dass ich am1. Dez. komplett damit arbeiten kann.

Das Programm, mit dem ich dann online arbeiten werde, heißt JUST Farming - Farm Book. Ich bin gespannt. Mit stehen Digital Coaches in unserer Kanzlei bei der Einrichtung zur Verfügung.

PDF Rechnungen gibt es nicht mehr,  die werden von "ZUGferd" umgewandelt in .XML Dateien, die mit Excel oder einem Texteditor geöffnet werden können und somit lesbar sind.
Wer heilt, hat Recht.
Hippokrates

liebe Grüße
Freya

Offline Mathilde

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #13 am: 10.10.24, 10:25 »
Hallo,

der Zeitraum ist sehr komplex.
Verpflichtung: 1.1.2025
Ausnahmen:
Bis Ende 2026 sind Papierrechnungen und auch PDF noch erlaubt
Bis zueinem Nettoumsatz von Max. 800.000€ Kann diese Übergangslösung auch in 2027 genutzt werden
Alle anderen sind ab 1.1.27 verpflichtet.
Auf dem Flyer vom SHBB geht’s noch weiter
B2B (Betrieb zur Betrieb) sind davon betroffen die B2C (Betrieb Endverbraucher) nicht. Also das Hühnerfutter das Oma Hilde immer kauft ist davon nicht betroffen. Wenn ich das richtig sehe auch nicht der Hufschmied der nur ein Privatpferd neu beschlägt und unter 250€ bleibt. Wenn es ein Reitstall ist dann triffts wieder zu - Da fasst man sich doch an den Kopf. Kann die FDP eigentlich etwas anderes wie solch einen Unsinn auf den Weg bringen. Da fragt man sich doch wirklich wie Cum Ex zustande kam  >:(
LG Mathilde
« Letzte Änderung: 10.10.24, 10:54 von Mathilde »
Gelassenheit ist eine anmutige Form des Selbstbewusstseins

Marie von Ebner-Eschenbach

Online martina

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #14 am: 10.10.24, 18:11 »
Ja ja, die Übergangsfristen.

Aber ich habe neulich tatsächlich schon eine erste E-Rechnung bekommen. Als Hybridlösung mit PDF und Datei.