Hallo Matthias
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Nun, im direkten Vergleich haben sie eines gemeinsam, BEIDES WAR FALSCH, keine Frage.
Wenn man nun aber mal bei geht und überlegt, sagen wir auf einer Punktescala von 1 bis 15 den Schwerwiegenheitsgrad zu bestimmen, wie würden wir diese Dinge einordnen?
a) EINE Trunkenheitsfahrt ohne verletzte Personen und ohne Sachschaden (zum Glück)
b) VIELE Mißbrauchstätlichkeiten gegenüber wehrlosen Kindern
desweiteren:
- was war grob Fahrlässig und was war vorsätzlich?
Beispiel:
1) Eine Frau und ein Mann streiten sich, der eine schubst den anderen, dieser stolpert, fällt hin, knallt mit dem Hinterkopf an einen Schrank, ist tot.
2) die Frau steckt sich eine Pistole in die Tasche, streitet mit ihrem Mann und erschießt ihn.
Im Ergebnis sind beide tot, aber einmal war es Totschlag oder grobfahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge beim anderen war es Mord. Die Rechtssprechung macht da schon einen Unterschied.
Frau Käßmann sagt selber, sie will die rechtlichen Konsequenzen annehmen, sprich Führerscheinverlust für ein Jahr und eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehaltes.
Was machen die Jesuiten? Vertuschen alles und lassen sich nur unter Druck der Medien und der Öffentlichkeit so langsam mal dazu herab, einigen Vorwürfen nachzugehen.
Und da sehe ich in der Schwere der Taten wieder einen Unterschied. Geständige "Verbrecher" bekommen nämlich meist mildernde Umstände.